Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 23 (29.5.1848)
- Date
- 1848-05-29
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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327 Beitrage zur Wiederherstellung der im Innern ganz zerstörten Synagoge ergehen-zu lassen, und hoffen wir, .daß Worte von Ihnen gesprochen lief in jedes menschlich fühlende Herz dringen und nicht ohne Wirkung bleiben werde. Die einzugehenden Beiträge belieben Sie gefälligst in Empfang zu nehmen und sie dann dem Unterzeichneten Vorstande zukommen zu lassen. - Die Gewährung unsrer Bitte erwartend zeichnen wir mit aller Hochachtung. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinden. H. Nathanson, Julius Glans, ■ S. Krone, Rabbiner. Vorsteher der Repräsentanten. Breslau, 19. Mai. (Privatmitth.) Auch für die berliner konstituirende Versammlung ist ein Jude als Abgeordneter gewählt, nämlich hier der Schriftsetzer Brill. Köln, 20. Mai. Die hiesige Zeitung enthält folgenden Artikel: Auf mein an den Regierungspräsidenten Herrn v. Raumer gerichtetes Gesuch, die Juden in die ihnen seit der Jetzt-Herrschaft entzogenen Ehrenrechte als Geschworene wieder einzusetzen, ward ich mit folgender Antwort beehrt. Es mag dieses Aktenstück die Erfahrungen über die Willkür der Büreaukratie um eine bereichern. Köln, 18. Mai 1848. Abr. Ochse-Stern. Ew. Wohlgeboren erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 11. d. M., daß in den hiesigen Akten keine Verfügung aufzusinden ist, durch welche die Ausschließung der Juden vom Geschworenenamte angeordnet wäre. Dennoch haben die mit Aufstellung der Geschworenenverzeichnisse beauftragten Unterbehörden — es erhellt nicht, auf welcheVeranlassung — allerdings bisher keine Juden in dieselben ausgenommen. Da ich mit Ew. Wohlgeboren der Ansicht bin, daß dieses Verfahren ungerechtfertigt ist, habeich die Behörden zu dessen Abstellung aufgefordert. Köln, 15. Mai 1848. Der Regierungspräsident (gez.) v. Raumer. An Herrn Abr. Ochse-Stern, Wohlgeboren hier. Anklam, 8. Mai. (Privatmitth.) Die geehrten Leser erinnern sich wol noch des heimathlosen jüdischen Knaben Moses, von dem in No. 2 und in No. 10 d. Bl. die Rede war*). Wir erlauben uns unserm Versprechen gemäß, heute noch einmal auf diesen Gegenstand zurückzukommen und so auch das Endresultat zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Und wenn dieser Gegenstand als Separatfall auch kein allgemeines Interesse bietet, so liefert er wenigstens einen Beitrag zu dem, wie noch vor Monden das Gesetz — namentlich unsrer Konfession gegenüber — interpretirt und gehandhabt wurde und welche liebenswürdige Konsequenzen oftmals aus solcher Interpretation hervorgingen, zumal wenn die Interessenten bei dem Rechtsspruche der unteren Behörden stehen blieben und ihr Recht nicht in höheren Regionen suchten; anderseits können wir daraus entnehmen, wie auch das gestürzte Ministerium manche gute Elemente in sich barg; da die in Rede stehende Angelegenheit eben noch bei jenem Ministerium zur Sprache kam. — Doch zur Sache. Nachdem, wie den geehrten Lesern wol noch erinnerlich sein wird, das königl. Land- und Stadtgericht zu Jastrow die Verordnung erlassen hatte, daß der Findling Moses — trotzdem moralische Beweise vorhanden waren, daß er Jude sei — in der christlichen Religion erzogen werden solle und der Knabe auch in der That einem Polizeidiener übergeben worden war, der ihm jede Lheilnahme an dem jüdischen Gottesdienste, die Sabbat- und Festfeier, so wie das Speisen bei jüdischen Familien streng untersagte, ja der ihn durch Androhung von Strafen rc. dahin zu bringensuchte, daß er — mit keinem Juden in Berührung komme**); korrespondirteSchreiber dieses über diese Angelegenheit mit einigen Freunden, namentlich mit dem sich für alles Gute und Gemeinnützige wahrhaft interessirenden Herrn vr. Klein zu Stolp und wandte sich hierauf unter Berücksichtigung der von dem Letztern erhaltenen Winke an die königl. Negierung zu Mari enw erd er, die einen sehr günstigen Bescheid ertheilte, der bereits in No. 2 d. Bl. gegeben wurde. Das Land- und Stadtgericht zu I. blieb aber trotzdem bei seinem einmal gefaßten Beschlüsse und so schrieb Ref. direkt an das königl. hohe Justizministerium, legte demselben die Sachlage *) Beide Artikel sind aus Jastrow datirt, wo damals noch unser Wohnort war. **) War das christlich? — war das gerecht? — war das menschlich? —