Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 20 (8.5.1848)
- Date
- 1848-05-08
- Page
- Seite 293 (sequence 13)
- Language
- German
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293 Unterricht ferner Söhne aus irgend einem Umstande nicht besorgen/ so mußte er sie einer Schule übergeben, im Kyntrefalle er dazu gerichtlich gezwungen wurde, ja man konnte bei Abwesenheit des Paters sich dessen Vermögens bemeistern, um damit den Unterricht der Kinder möglich zu machen. Auch für den Unterricht der Enkel müßte der Großvater sorgen: NiiLv -p *152 b* NiiLvw 22)2 iaa pb Iore Dea. Unbemittelte Väter konnten, ohne Schulgeld zu entrichten, ihre Kinder am Unterrichte, der Gemeindeschule Theil nehmen lassen. Jede Gemeinde mußte eine Schule errichten, die sich weigerten, konnten in den Bann gethan werden, denn man glaubte: y« 12-, rP2. bu> mpiw b2) üJT’s b2N2 rrbrr D^p tabwn Einem Lehrer sollte man jedoch nicht mehr als 25 Kinder übergeben. Waren mehr als 50 Kinder vorhanden, so sollten 2 Lehrer angestellt und bei 40 Kindern dem Lehrer ein Repetitor zugetheilt werden. h) Widmung. Die Aussicht auf Reichthum oder ein bequemes Leben konnten es nicht gewesen sein, welche zur Ergreifung des Lehreramtes Veranlassung gaben, da beides nicht gewährt wurde; es mußte lediglich innere Neigung, Liebe zum Lehren, das Bewußtsein einem heiligen Geschäfte zu dienen, den Jnpuls geben. Man glaubte allgemein, ein Jugendlehrer dürfe nicht reicht werden, sonst würde er seinen Beruf gleichgiltig betreiben oder ihn gänzlich verlassen. Auch sollten die Lehrer den heiligen Dienst nicht bezahlt nehmen*) und soll er nicht sagen: •o'^m 252b'» aba -122-2 2»bN *p -122)2 TViübiz) 02)2 2dN2. Nur wenn sich der Lehrer ohne Honorar nicht ernähren konnte, durfte er Lohn annehmen; auch selbst im Besitze von Vermögen darf er die Versäumnisse und Verluste wegen des Unterrichts anrechnen. Indessen hat man es dem Lehrer sicher an nichts fehlen lassen. Glaubte man doch, daß die Nahrung eines Jeden am Neujahrsfeste bestimmt würde, mit Ausnahme jener Ausgaben für den Sabbat- und Festtag und den Unterricht (Iore Dea 245. -,"2)) und waren die Ansprüche am Leben Seitens der Gesetzesbeflissenen so gering, daß diese wol leicht von jeder Gemeinde befriedigt werden konnten. Die Lehrer auch der damaligen Zeit wußten „daß ihr Reich nicht von dieser Welt" sei und das Bewußtsein *) Auch die christlichen Geistlichen ertheilten bis ins 13. Jahrhundert den Religionsunterricht unentgeltlich der Jugend, von da ab brachten sie es dahin, daß er bezahlt werden mußte. einem gottesfürchtigen Werke die Kräfte geliehen zu haben, galt auch ihnen mehr als Festessen, Adressen und andere Aufmunterungs - und Ehrenbeweise in zahlloser Menge. Aber trotz der kärglichen Besoldung gestattete man dem Lehrer nicht eine Nebenbeschäftigung zu betreiben, die mit dem Lehrberufe keine wechselseitige Verbindung hatte, ja auch entferntere, ihn zum Unterrichte schwächende Veranlassungen hatte er von sich fern zu halten, damit er sich in voller Kraft ausschließlich dem heiligen Berufe hingebe. „Der Lehrer darf sich nicht so lange dem Schlafe entziehen, er ist sonst des Tags über zum Lehren schlaff; er solle aus gleichem Grunde nicht viel fasten und sich der Speksegenüsse zu sehr enthalten. Völlerei und dergleichen sei ihm streng verboten und den Dawiderhandelnden könne die Gemeinde aufkündigen *)." Der Lehrer durfte bei Trauerfällen auch nur statt 7 Tage, 3 Tage zu Boden sitzen. (Iore Dea, 384.sri'b **) „Der Lehrer sage nicht, da ich am Tage über mit dem Unterrichte der Kinder beschäftigt bin, so will ich früh aufstehm, um für mich zu lernen; denn er würde so beim Lehren schläfrig werden." „Ein Lehrer der seine Schüler vernachlässigt und beim Unterrichte Nebengeschäfte treibt, den trifft der Ausspruch (Jer. 48, 10): „Verflucht ist, wer sein Geschäft mit Trug versieht***)." Und in der That, nach allen vorhandenen Nachrichten sind wir wol befugt, zu folgern, daß die Lehrer ihrem Berufe mit Leib und Seele zugethan waren. Sie widmeten sich dem Lehramte, weil sie. das Lehren als röfctba 2N1PN betrachteten, weil sie es für das Größte und Heiligste ansahen, das Geschäft der religiösen Bildung zu betreiben, dem rohen Menschenklotze zum wahren Menschen heranzuziehen, weil sie ihr tägliches Gebet 272bb Uabbi zur Wahrheit bringen wollten. So betrachteten sie ihr Amt und unter solchen Voraussetzungen vertraten sie die Stelle der Eltern bei den ihnen anvertrauten Zöglingen und nur die ihnen im hohen Maße zu Theil gewordene Liebe und Achtung von Seiten der Eltern und Kinder mochten ihnen für ihre Mühen und Beschwernisse Ersatz bieten, dies die Bürde des Amtes ihnen zur angenehmen Berufsarbeit machen. Eigene Anstalten bedurfte es zu seiner Ausbildung nicht, Examen auch nicht passiren, durch die Praxis suchte er seine Weihe zu bewähren. *) Choschen Mischpat. 335, 1. Dass. 72, 17. **) Dass. 335, 2. ***) Dass. 333, 15. -