Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 20 (8.5.1848)
- Date
- 1848-05-08
- Page
- Seite 285 (sequence 5)
- Language
- German
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285 Ehebunde eine höhere Bedeutung giebt, als dies durch die Zivilehe geschehen kann. Bartels: Ich habe mich in meinem Vortrage ausdrücklich verwahrt,-daß ich nicht den Anschein haben wolle, als mache ich dem vortrefflichen Gesetzentwürfe den geringsten Vorwurfich habe vielmehr dessen große Toleranz ausdrücklich anerkannt und erklärt, daß es an sich kein Mangel.sei, wenn meine anempfohlene Bestimmung nicht hinzugefügt würde. Aber ich war der Meinung, daß es zur Beruhigung so vieler lausend Menschen, die mit Sehnsucht auf dies Gesetz blicken, dienen könnte, wenn man explicite sage, was ünplieite darin liegt. Präsident macht die Bemerkung, daß man sich jetzt noch in der allgemeinen Debatte befinde. Lrieps: Es war meine Meinung, daß der Zusatz nicht in der Weise gemacht werden möchte, üls ob Zweifel in Betreff der kirchlichen Einsegnung vorhanden sein könnten, sondern in dem 'Sinne,'daß es der Regierung wünschenswerth erscheine, daß neben der Zivilehe noch die kirchliche Kopulation eiütrete. Aber ich will mich gern dem fügen, wenn es wünschenswerth erscheint, 'auszuführen, daß eine religiöse Einsegnung fiattfinden möge. Forte: Dahin habe' ich' mich auch ausgesprochen, daß es eben wünschenswerth erscheint, die Ehe durch religiöse Weihe einsegnen zu lassen. . tz. 1. . Das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden wird'aufgehoben. (Wird angenommen.) Präsident: Ueber die §§. 2 und 3 könnte wol zusammen abgestimmt werden. §. 2. Bei Abschließung einer ehelichen Verbindung zwischen Christen und Juden sind folgende Vorschriften zu beobachten. ....--c , §. 3^ Die angehenden Eheleute haben chre Absicht dem Stadtgerichte oder Amte, unter welchem die Braut ihren Wohnsitz" hat, anzüzeigen. Die. Behörde hat sichzu überzeugen, daß der zu schließenden Verbindung ein gesetzliches Hinderniß nicht en.tgegensteht,. und zu dem Ende .die erforderliche Bescheinigung sich vorlegen zu lassen. ,Bestehen keitze^gesetzliche Hindernisse, so, macht.hie Behörde, des,Wohnsitzes der Braut und des Bräutigams die Absicht dep angehenden. Eheleute durch Anschlag an der Gerichtsstatte und durch zweckmäßige Inserate in den braunschweigischen Anzeigen in einem Zwischenraum von 14 Lagen öffentlich bekannt. Erfolgt eine Einsage, so ist. Solche erforderlichen Falls durch Verweisung auf den Weg Rechtens zuvörderst zu erledigen. Erfolgt innerhalb.8 Tagen nach der letzten Bekanntmachung in den braunschweigischen Anzeigen keine Einsage, so ertheilt die Behörde des Wohnsitzes des Bräutigams diesem eine Bescheinigung und die Behörde des Wohnsitzes der Braut setzt einen Tag zur feierlichen Schließung, der Ehe. an. ... Mansfeld: Es heißt hier, das Gericht solle, den Termin, ansetzen; nach französischem.Eherechte bestimmen die Brautleute den Tag. Ich finde es hart, daß hierher Richter den Hochzeitstag anzusetzen hat. Präsident: Die Kommission hat vorgeschlagen, die §§. 2,.unb 3 zusammenzufassen, . (Wird genehmigt und die. §§,2 und 3 angenommen.) §. 4. An diesem Tage erscheinen die angehenden Eheleute, mit vier Zeugen. Sie geben auf die Anfrage des Beamten^ d,ie feierliche Erklärung, ab: „daß sie in die eheliche Verbindung billigen", und der Beamte, .spricht .darauf aus: . „daß sie nunmehr, durch das. Band der Ehe gesetz- .. lich. .vereinigt seien." Ueber den ganzen Akt ist ein Protokoll aufzunehmen und von .den Eheleuten und-Zeugen zu vollziehen. . Prä s.i d en t: Zu diesem; §. hat der Abgeordnete Forke folgenden Antrag überreicht: . Es möge bei §. 4 am Schlußsätze: „daß, sie nunmehr; rc. vereint seienf^ . der Zusatz gemacht werden: ■ . --..; . . „und.: erinnert^sie, daß. .es -ihnen - jüberlaffen. bliebe, . ihren Bund i durch die, religiöse Weihe einsegyen zu lassen.". <;;!. Forke: Ich glaube, daß - das, was ich bereits erwähnt,. genügend meinen Antrag motivirN Bartels: Ich stimme um so mehr dafür, weil mein Antrag wörtlich.ebenso. lautete Hille: Nicht nur/weu'ünt Geistliche von dem Herrn Proponenten ausdrücklich aufgefordert sind,^ uns für diesen Antrag M - erklären, ^sWdern .weil ich iy der Thctt. -dtz, Ueberzeugung chahe - dgß ein solcher, Zusatz, wie, der Ln Vorschlag , gebrachte,, ganz, im Interesse, der Sache.zsselbst . liegt, finde ich mich; veranlaßt,, mich dafür zu erklären. Ich glaube, daß es einen Übeln Eindruck machen-würde, weW.her einer Handlung--, die bisher als eine kirchliche galt> .das bezügliche 'Gesetz