Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 20 (8.5.1848)
- Date
- 1848-05-08
- Page
- Seite 284 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225572--09370-3237625- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
284 gehen zu lassen, in diesem Geiste-zu..wirken. Wir bitten um Unterstützung, die Sie schleunigst an Unterzeichneten Levit einsenden wollen. Wir werden zur Zeit über die Verwendung der Gelder den geehrten Gebern Rechnung legen, o: Bromberg, den 21. April 1848. Levit. Lebenheim. Manuel Jacobe. Heyne. Braunfchweig, 26. April. Bei dem Interesse des Gegenstandes glauben wir nicht zu viel zu thun, wenn wir hier die Verhandlungen der braunschweigischen Stände über die Schließung gemischter Ehen ausführlich mittheilen. - . . . i i. . Achte Sitzung, am 20. April. Berattzung des Gesetzes, die Aufhebung des Verbots der Ehen zwischen Christen und Juden betreffend. - - Bartels:' Ueber die echt evangelisthe Toleranz, die dieser Gesetzentwurf : ausspricht, kann ich nur meine Freude bezeugen, ich habe auch nur wenige Worte rm Allgemeinen zu sagen. Es ist nämlich im Gesetzentwurf die Rede‘ von' einer | Zivilehe, und dies würde z. B. im deutschen Rheinlande gar nicht befremden, weil dort, die Gesetzgebung des Code Napoleon gilt und man an dessen Bestimmungen so gewöhnt ist, daß man in den meisten Fallen um eine kirchliche Einsegnung gar nicht nachsucht. Ich selbst habe während der westfälischen Zeit die Zivilehe kennen gelernt, war selbst Zivilstandsbeamter, habe als Solcher viele Paare getraut, habe aber die Ehre, zu versichern, daß kein einziges von den Paaren, die ich getraut, es unterließ, eine kirchliche Einsegnung zu begehren Und finde allein den Grund darin, daß in Norddeutschland nicht nur sehr viel Kirchlichkeit, sondern ich kann mit Wahrheit hinzufügen, auch echte Religiosität herrscht. Ich bin ein großer Freund der Ehe, und hübe seit länger als 40 Jahren darin ein unerhörtes Glück'gefunden; aber ich gebe Ihnen mein Ehrenwort,' düß ich mich lieber nicht verheirathet hätte/ wenn.ich mich nur mit einer Zivilehe hätte begnügen sollen;'dies würde mit meinen religiösen Empfindungen im dem schroffsten Widerspruche stehen^ - Wenn, nun in diesem Gesetz die kirchliche Einsegnung nicht., zur. Pflicht gemacht ist, so ist es doch nicht erwähnt, daß auf der andernSeite die kirchliche Einsegnung gestattet, fei, und da ich glaube, daß meine religiösen Empsindungen namentlich in Norddeutschland von vielen Tausenden getheilt werden, so wünschte ich, daß diesem -religiösen Bedürfnisse durch einigeWorte Genüge geleistet werde, welche ich. nach meinem , unmaßgeblichen . Vorschläge zur Zeit auf den Tisch des Herrn Präsidenten legen will. Mein . Vorschlag würde ungefähr so lauten : ' „es bleibt jedoch jedem Brautpaare unbenommen-, außer der Zivilehe auch noch die Einsegnung der Geistlichen ihrer resp. Konfessionen nachzüsüchen-." Ich rechne bestimmt auf die Unterstützung nicht'allein meiner beiden Herren Spezialkollegen, der Herren Hille und Forke, sondern auch auf die Unterstützung Meiner weltlichen Kollegen, der Herren Pröbste, wie auf die Zustimmung der ganzen geehrten Standeversamrnlüng, welche diese religiösen Empfindungen gewiß mit mir Lheilen wird. .v. Trieps: Gewiß dürfte- Niemand in der Ganzen Versammlung fein; welcher diese Empsindungen. nicht theilt; es wird, aber auch der religiösen Einsegnung Nichts in den Weg. gelegt, und es will mir bedünken, daß wenn: früher, als der Code Napoleon gegolten, die Leute 'sich .nicht abhalten ließen, die kirchliche Einsegnung zu begehren, man sicherlich auch nur erwarten darfdaß sie in Folge des gegenwärtigen Gesetzes ebenso verfahren werden. .Die religiösen Empfindungen werden durch das Gesetz nicht im Mindesten beseitigt oder beeinträchtigt und auch hier würde der allgemeine Rechtsgrundsatz, anzuwenden sein: was nicht verboten ist, ist gestattet. . Ich bin indessen nicht der Meinung, haß jener Zusatz zweckmäßig wäre, weil es eben scheinen könnte, als ob die Regierung in Betreff der Einsegnung irgend Bedenken'Wett konnte. Ich glaube aber, daß erne solche Ansicht Niemand im Gesetz gefunden haben wird. j,j ' - 7 1 'r Forke: Es scheint auch mir bei diesem Gesetze wichtig, .daß wenigstens auch, eine Bemerkung - hinzugefügt werdewelche daran, erinnert, daß der Eheeine religiöse Weihe gegeben werde, wodurch manveranlaßte, gerade das zu thun, was für die Heilig Haltung des Bundes. nöthig ist; indeß war meine.Absicht, zum §, 4 .eineu ähnlichen Antrag zu machen. Es ist wol nicht zu. leugnen, daß gerade, die religiöse Weihe dem