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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-05-01 · Heft 19 (1.5.1848) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 19 (1.5.1848)
Date
1848-05-01
Page
Seite 279 (sequence 11)
Language
German
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279 sich auf das Engste ein, wie weiter unten ausführlich dargethan wird. Man glaubte: tibüh abia rtö« ruasn *pa. Das Weib sollte mehr für das Haus, d. h. zu häuslichen Thätigkeiten, als für Geistesarbeiten befähigt werden, jedoch sollten sie über die wichtigsten Pflichten belehrt werden. Wenn wir nun aber dennoch von einer Chellit lesen, daß sie über Rituelles entschied, von einer Dolce, die andere Frauen in der Gebetsordnung unterrichtete und die Regeln über mö^ü verstand, von einer Litte aus Regensburg, die eine Geschichte Davids in deutschen Reimen verfaßte, von einer Debora As ka re lli, die einige Festgebete und Hymnen übersetzte, von einer Rebekka Tiklin, die ein Merkchen über die Pflichten der Frauen schrieb, und von einer Edel Krakauer, die den Josippon übersetzte u. v. A. mehr, die eine ziemliche Bildung bekunden, — so müssen wir dies als Ausnahme betrachten, und die Ursache in der Natur des Geistes und nicht in der Schule suchen. — Auch andere Nationen, bei denen der Mädchenunterricht noch weit tiefer stand, weisen solche Beispiele auf. Wir erinnern nur an Weleda und Aurinia, die die Römer wegen deren Geistesgaben fast als göttlich verehrten. War nun auch der den Mädchen gewordene Unterricht unbedeutend, so stand derselbe, wie die Behandlung der Frau überhaupt, weit über den aller anderen Religion. Wir wollen nicht an die niedrige Stellung des muhamedanischen Weibes erinnern, sondern nur auf das Christenthum Hinweisen, das den Unterricht und die Behandlung des weiblichen Geschlechts weit mehr als das Judenthum vernachlässigte. „Ein Weib zu lehren gestatte ich nicht" heißt es in Tim. 2, 11. Von manchen heiligen Orten und Gegenständen des christlichen Kultus wurde das weibliche Geschlecht als unwürdig und verunreinigend ausgeschlossen und abgehalten *). Auf der von Karl IV. erbauten Veste Karlstein durfte der hier befindlichen vielen Reliquien wegen kein Weib übernachten, selbst nicht die Kaiserin, für die das Schloß Karlik, eine Stunde von Kaclstein, erbaut wurde, um sich da aufzuhalten, wenn Karl auf Karlstein war**). In Strömen von Lästerungen ergießt sich der Hexenhammer gegen das weibliche Geschlecht, als das der Hexerei vorzüglich ergebene, worauf er sich *) S. Wicelius Köln 1554, S. 70. Hottinger, helvetische Kirchengeschichte, S. 414. Keyßlers Reise, S. 393. Roß, unterschiedliche Gottesdienste, 448 und 492. Moni, Geschichte des Heidenthums II. S. 457. **) Gottschalk, die Ritterburgen Deutschlands. Halle, 1810. auf Chrisostomus beruft, der sich folgende Worte erlaubt: „Was ist das Weib anders, als eine Feindin der Freundschaft, eine unvermeidliche Strafe, ein nothwendiges Uebet, eine natürliche Versuchung, eine ewige Thränenquelle, ein Uebel der Natur vom schimmernden Firniß überzogen." Ja, Daumer in seinen „Geheimnissen der christlichen Religion, Hamb. 1845" erklärt selbst als Christ: „das Weib wird vom Christenthum nicht nur als etwas durchaus Sekundäres und Untergeordnetes, sondern überdies als etwas höchst Unheilvolles und Verbrecherisches, als der Ursprung alles Uebels im Menschengeschlecht und Universum, als der schuld-und fluchbelastetste, das schlechteste, alle schlechte Schicksale verdienende und nach Verdienst auch zu tragen habende Theil der Menschheit bezeichnet." Diesen Aussprüchen gegenüber, die noch sehr zu vermehren wären, z. B. daß man auf einem christlichen Konzilium fragte, ob die Frau eine Seele habe, erinnere ich an §. 313 in Sefer Chasidim, wo dieser Verfasser so dringend zum genügenden Unterricht des weiblichen Geschlechts ermuntert, und auf viele andere Stellen, die auf den hohen und vorzüglich für die Erziehung der Kinder verdienstlichen Beruf der Frau hinweist. Nach dieser allgemeinen Darstellung des Unterrichtswesens kehren wir nun den Griffel zur speziellen Schilderung derselben und machen zuerst aufmerksam auf die früheren a) Ansichten vom Schulunterrichte. Von dem richtigen Grundsätze ausgehend: ÜA "^vn war es die eifrigste Sorge, die strengste Pflicht aller Israeliten, sich dem Gesetzesstudium zu widmen. Wer selbst keine Zeit oder Talent für die Erforschung der Lehre Gottes hatte, unterstützte durch Geldmittel andere Gesetzeslehrer und glaubte auf solche Weife der eignen Verpflichtung quitt zu werden. Mehrere Vater nahmen sich einen Rabbi in's Haus, mit ihm täglich einen Talmudabschnitt durchgehend und so die geschäftsfreie Zeit verwendend. Eltern suchten natürlich bei solchen Ansichten auch ihre Kinder in das Heiligthum des religiösen Wissens einzuführen und durch eignes Beispiel, wie durch Aufmunterung und mannigfaltige Opfer sie dazu anzuhalten. ib&o JTnin itob "rabwir imö war allgemeine Meinung. Selbst verehelichten Kindern wurde, wenn es die Vermögensverhältniffe gestatteten, der Unterhalt und zuweilen auch noch Lehrer gegeben, damit sie in der theologischen Ausbildung immer größere Fortschritte zu machen im Stande waren. Es

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