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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-04-24 · Heft 18 (24.4.1848) · p. Seite 262

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 18 (24.4.1848)
Date
1848-04-24
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
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262 Bedeutung von hoher Wichtigkeit erschien, im Wesentlichen der bürgerlichen Gesetzgebung anheim salle, so trage die Landesregierung kein Bedenken, -er Ständeversammlung damit einen Gesetzentwurf, durch welchen das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden aufgehoben werde, vorzulegen. Falle aber dieses Verbot weg, so müssen auch die Formen bestimmt werden, nach welchen Ehen dieser Art geschlossen werden können, welches daher in dem Entwürfe, wozu die ständische Zustimmung beantragt werde, geschehen sei." — In dem Entwürfe ist außer Aufhebung des fraglichen Verbots die Beobachtung folgender Vorschriften bestimmt: Die angehenden Eheleute haben ihre Absicht dem Stadtgerichte oder Amte, unter welchem die Braut ihren Wohnsitz hat, anzuzeigen, und diese Behörden sich zu überzeugen, daß der zu schließenden Verbindung ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegensteht, und zu dem Ende die erforderlichen Bescheinigungen sich vorlegen zu lassen. Bestehen keine gesetzlichen Hindernisse, so macht die Behörde des Wohnsitzes der Braut und des Bräutigams die Absicht der angehenden Eheleute durch Anschlag vor der Gerichtsstätte und durch zweimalige Insertion in die öffentlichen Anzeigen nach einem Zwischenräume von 14 Lagen bekannt. Erfolgt eine Einsage, so ist solche erforderlichen Falls durch Verweisung auf den Weg Rechtens zuvörderst zu erledigen. Erfolgt innerhalb 8 Lagen nach der letzten Bekanntmachung in den Anzeigen keine Einsage, so ertheilt die Behörde des Wohnsitzes des Bräutigams diesem darüber eine Bescheinigung und die Behörde des Wohnsitzes der Braut setzt einen Lag zur feierlichen Schließung der Ehe an. An diesem erscheinen die angehenden Eheleute mit 4 Zeugen .und geben auf die Anfrage des Beamten die feierliche Erklärung ab, daß sie in die eheliche Verbindung willigen, und der Beamte spricht daraus aus, daß sie nunmehr durch das Band der Ehe gesetzlich vereint seien, über welchen Akt ein von den Eheleuten und Zeugen zu vollziehendes Protokoll aufzunehmen ist. Darüber, Ln welchem Glaubensbekenntnisse die aus solchen Ehen entspringenden Kinder zu erziehen seien, entscheidet der Vater. Die Behörde des Wohnsitzes des Mannes wird Register über solche Ehen, die aus denselben entstehenden Kinder und die Todesfälle in diesen Familien führen, und . die Extrakte aus diesen Registern haben öffentlichen Glauben. Galizien. Lemberg, 8. April. In Galizien hat die Emanzipation der Juden stattgefunden. Da sich die Juden der Bürgerbewaffnung angeschloffen, so sind 15 auf jede Kompagnie gekommen. Da nunmehr die Juden, gleich den Christen, Grundbesitz erwerben können, so wird eine Steigerung der Landgüter und des Grundbesitzes überhaupt die nächste Folge sein, da die Juden bisher blos auf den Handel angewiesen, ihre Kapitale zu einem andern, besonders dem Ackerbau angehörigen Gewerbe nicht benutzen konnten. — Die Galizier haben eine Deputation nach Wien an den Kaiser gesandt; dieselbe hat einen engem Ausschuß von 12 an ihrer Spitze, worunter der Rabbiner Abr. Koh n von Lemberg. Unter den Forderungen, welche die Galizier stellen, ist 9) Gleichstellung aller Volksklassen und Glaubensbekenntnisse, insbesondere unverzügliche Erlassung aller Religionsfteuern, und Aufhebung aller Ausschließungen und Beschränkungen im bürgerlichen Leben um der Religion willen. Ungarn. Preßburg, 23. März. Der Reichstag hat die Judenemanzipation ausgesprochen und deren praktische Durchführung dem ungarischen Ministerium und dem nächsten Landtag in Pesth anheimgegeben. Einige einleitende Maßregeln sind bereits getroffen, so namentlich die Gestattung vonZivilehen zwischen Juden und Christen. Pesth, 9. April. (Privatmitth.) Und bleibet treu dem Glaube« Eurer Vater! Leiden werden kommen. Harte Zeiten, voll von List und Aufruhr, Hütet euch und stehet treu zusammen, Treu dem Pfad und Fußtapf unsrer Väter. Herder. Die im Lalmud verkündeten Vorposten des Messias scheinen nach und nach anzulangen, die Aufregung und Bewegung, die ganz Europa ergriffen, erschütterten die Fundamente alles Bestehenden; die Grundpfeiler aller politischen Systeme sind geborsten, alles nicht Haltbare kracht zusammen und, neue himmelan strebende Gebäude werden angelegt. Unter diese absterbenden kranken Wesen gehören der Kasten-

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