Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-04-24 · Heft 18 (24.4.1848) · p. Seite 259

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 18 (24.4.1848)
Date
1848-04-24
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225570--09343-3237596
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

259 agogengemeinde zuzuweisenderr Orte, woselbst bisher noch keine Juden gewohnt haben, eine Bestimmung darüber getroffen werde, auf welche Weise bei dem Anzuge von Juden dorthin die Kosten für den alsdann erforderlich werdenden Begräbnißplatz, auf dessen Einrichtung die Polizeibehörde zu halten verpflichtet bleibt, beschafft werden sollen. Berlin, den 22. Januar 1848. Der Minister des Innern, v. Bodelschwingh. - Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im Aufträge des Herrn Chefs, v. Ladenberg. An die königl. Regierung zu N. und Abschrift an sammtliche übrige königl. Regierungen zur Kenntnißnahme und Nachachtung. —. Würde, wie es nicht glaublich, das Gesetz vom 23. Juli 1847 giltig geblieben sein, so wäre die erste Verfügung für mehre Gemeinden von großer Bedeutung gewesen. Denn da es mehre Gemeinden giebt, in denen zeither eine gewisse Partei die Beiträge gänzlich zurückgehalten, weil die Gemeinde nicht nach ihrem Sinne geleitet worden, so wäre dieselbe bei der Wahl der Repräsentanten gänzlich außer Antheil geblieben, was der andern Partei bei Abfassung der Statuten und Wahl der Vorstände völlig freien Raum gelassen hätte. Die Verfügung tritt dem entgegen, indem sie dem Wortlaut des Gesetzes zuwider, jedoch im Geiste der Billigkeit interpretirt: da, wo bis jetzt keine gesetzliche Verbindlichkeit zur Zahlung der Beitrage existirte, kann auch das Zurückhalten derselben keine Nichtberechtigung bedingen, so daß die gesetzliche Bedingung erst dann eintreten wird, wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge drei Jahre bestanden haben wird; bei der ersten Wahl aber keine Rücksicht darauf zu nehmen. Magdeburg, 14. April. Die religiöse Freiheit, welche jetzt angebahnt wird, muß treu bewacht werden. An reaktionären Versuchen wird es in Zukunft nicht fehlen, denn es fehlt schon jetzt nicht daran. So berichtet das Frkft. Jomn. aus Mainz: „Gleichstellung aller religiösen Bekenntnisse in bürgerlicher und politischer Hinsicht ist den Hessen zugesagt und der betreffende Gesetzentwurf auch bereits den Ständen vorgelegt worden. Derselbe ist auf vollkommene religiöse Freiheit gegründet, und damit sollte man vollkommen zufrieden sein. Die hiesige ultramontane Partei ist aber damit nicht zufrieden, sondern sie ist in diesem Augenblicke mit der „Gründung eines katholischen Vereins für religiöse Freiheit" beschäftigt. Was diese unverbesserlichen Glaubenshelden unter religiöser Freiheit verstehen, ist in dem §. 1 der Statuten ausgesprochen. Darin heißt es: „Der Verein werde zunächst darüber wachen, daß die Freiheit und vollständige Parität in religiösen Dingen in keiner Weise und von keiner Seite her zum Nachtheil der katholischen Religion verletzt werde". (Lachen Sie doch, Marinelli!) Der Verein soll übrigens bei den alten Frauen hier viel Anklang finden." Magdeburg, 17. April. So weit es bis jetzt zu unsrer Kenntniß gekommen, wird in das deutsche Parlament überall ohne Berücksichtigung des Glaubens gewählt, so in Sachsen, S. Weimar, Hannover. Dies wäre denn der erste Schritt zur deutschen Emanzipation. Die Freizügigkeit würde der zweite sein. Vertrauen wir den Ideen, die jetzt die Welt regieren, daß sie auch hier keinen Unterschied aufkommen lassen. Berlin, 13. April. Auf das in v. No. mitgegetheilte Sendschreiben bringt die Zeitungshalle Folgendes: Antwort auf ein in Nr. 84 der Berliner Zeitungshalle enthaltenes, an den Unterzeichneten gerichtetes Sendschreiben aus Königsberg in Preußen vom 4. April 1848: So bereit ich jederzeit bin, öffentlich meine amtliche Handlungsweise zu vertreten, so würde es doch zu weit führen, wenn ich die Zeitungsleser mit der Auseinandersetzung meiner Ansichten und Aeußerungen in Privatgesprächen ermüden wollte. Im Allgemeinen berufe ich mich auch lieber auf meine Handlungsweise als auf Worte, denn Lhatsachen lassen sich weder ableugnen noch mißdeuten. Wie ich über die Verhältnisse der Juden und die Nothwendigkeit einer freiem Entwickelung derselben bisher gedacht, davon mag mein mehrjähriges Wirken im Großherzogthnm Posen Zeugniß geben. Mich darüber bei dieser Gelegenheit auszusprechen, finde ich keine Veranlassung, denn - ich habe in dieser Zeit weder überhaupt, noch insbesondere in Betreff der vorgekommenen Demon-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.