Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 17 (17.4.1848)
- Date
- 1848-04-17
- Page
- Seite 251 (sequence 7)
- Language
- German
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251 Advokat, schon vor den ewig denkwürdigen Februar- und Märzereigniffen einstimmig zum Bürgerrepräsentanten gewählt wurde, und als hierauf der sehr liberale Herr Senator Pohle die Wähler mit dem Ausdruck innigsten Bedauerns darauf aufmerksam machte, daß nach dem bestehenden Gesetze kein Israelit dieses Amt verwalten könne, erhoben sich Alle und riefen: So wollen wir eben hierdurch zu erkennen geben, daß dieses mittelalterliche Gesetz einer Umänderung bedarf. Hingegen wurde sofort ein hiesiger Kaufmann, jüdischen Bekenntnisses, der wackere Herr D. M. Rubens, zum ersten Vorsteher der städtischen Bürgerressource gewählt. Die hiesigen Juden versäumen aber auch niemals, wo es sich um Stadt- und Bürgerwohl handelt, sich ehrbar zu betheiligen; als sich auch hier unlängst eine Bürgergarde organisirte, traten sofort alle Juden in die Reihen. Die mecklenburgischen Juden dürfen daher mit Recht auf baldige Emanzipation hoffen, denn im Volke sind sie längst emanzipirt. Die Mecklenburger wollen daher weder neben, noch unter oder hinter Rußland stehen, ihrem Fürsten treu, gehören sie mit Stolz dem jungen deutschen Bruderbünde an. Der durch seine Freisinnigkeit, sowie als Literat sehr beliebte und bekannte Herr Assur (D. Russa) ist Redakteur der „Neuen schwerin'schen politischen Zeitung" und versteht derselbe auch ohne Zensor sein Blatt der Gegenwart entsprechend auszufüllen. Auf kirchlichem Gebiete erfährt man nicht viel Neues; Herr Dr. Einhorn wirkt still und geräuschlos und gelingt es seinem frommen Eifer das seit 1*/2 Jahren etwas gesunkene religiöse Interesse wieder zu erregen und zu beleben, sowol durch seine Predigten, als auch durch sein Privatwirken. In allen von ihm bis jetzt besuchten Gemeinden hat er schon nachhaltig für die äußere und innere Reform des Judenthums gewirkt und ist ihm die ihm gebührende Anerkennung und Liebe auch überall zu Theil geworden, nur in der kleinen Gemeinde Krivitz wurde das verwöhnte Ohr der sonst auf Deutlichkeit und Verständlichkeit viel Rücksicht nehmenden Juden beleidigt, als Herr Dr. Einhorn nach dem Hochzeitsmahl ein deutsches Tischgebet mit Segen für das Brautpaar statt des bisher üblichen verrichtete. Es war dies ein kleiner Schauder für die ruhigen und friedliebenden Krivitzer, woran sie sich doch später gewöhnen werden. In Stavenhagen und Wittenberg kennt man diese Empfindungen nicht, der. deutsche Gottesdienst erbauet die Gemüther vielmehr in hohem Grade und findet an diesen Orten recht allgemeinen Anklang. Was die in Ihrem Blatte jüngst besprochene Abweichung von der Synagogenordnung, oder deutlicher, die hiesigen „Minjan-Leut" betrifft, so verhält sich die Sache folgendermaßen. Der hiesige nicht sehr grüne Zweig der altonaer Propoganda hat nämlich seine einzelnen welken Blätter in den verschiedenen Gemeinden Mecklenburgs kurz nach dem Erscheinen des preußischen Religionspatents auf Grund der Gewissensfreiheit angespornt, um Dispensation von der Synagogenordnung und Gestattung des Privatgottesdienftes bei hoher Landesregierung nachzusuchen. Diese fromme großartige Demonstration sollte nichts weniger bezwecken, als die Aufhebung des Kirchenstatuts und der Synagogenordnung, und an deren Stelle sollte die alte Willkür wieder eintreten und der alte Rabbinatskandidat Herr Esajas Jaffe sollte auf diesem glücklichen Boden (mn nbn nnr das Rabbinat verwalten. Der Privatgottesdienst wurde nun allen Supplikanten gestattet; jedoch kann man nur in 3 Gemeinden von dieser hohen Wohlthat (?) Gebrauch machen, indem die Opposition nur an einigen Orten das volle Minjan bildet. Den israelitischen Religionsschulen in hiesigem Lande stehet auch eine Reorganisation bevor. Der Oberrath soll, wie man hört, der hohen Landesregierung eine ganz vortreffliche Schulordnung zur Genehmigung vorgelegt haben, jedoch dürfte die Wahl der Schulbücher für die Dauer nicht ausreichen. So ist Manheimers hebräische Sprachlehre ein gar zu dürres Schulbuch, die Regeln darin sind undeutlich, es fehlt diesem kleinen Bau der innere Zusammenhang und der Beispiele sind zu wenige. Es erscheint demnächst bei Berendsohn in Hamburg eine durchaus praktische Schulgrarnryatik von dem nach Amerika übersiedelnden Religionslehrer und Prediger Herrn Levi in Neubukow, die man schon im Voraus auch der Wohlfeilheit wegen allen Schulen empfehlen kann. Der sonst ganz vortreffliche Elkan'sche Auszug aus dem großem Geschichtswerke von Jost ist zwar ein geeigneter Leitfaden für angehende Seminaristen, wornach diese ein umfassenderes Werk studiren können; aber für Religionsschüler bis zum Konfirmationsalter ist dieses Büchlein nicht geeignet, besser empfiehlt sich hiesür, der kleine Katechismus von Philippson, weil in demselben die Kulturgeschichte der Israeliten mehr