Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 17 (17.4.1848)
- Date
- 1848-04-17
- Page
- Seite 248 (sequence 4)
- Language
- German
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248 die vom Fürsten zu Lynar beantragte Gleichstellung nicht einmal die gesetzliche Unterstützung des Antrags von 6 Mitgliedern hatte, in seiner „Drei-Stände- Kurie" die Gleichstellung mit 220 gegen 186 verwarf, in seiner Bereinigung dieselbe Gleichstellung mit überwiegender Majorität annehmen mußte. Fürwahr, was ist menschlicher Stolz, menschlicher Trutz, menschliche Ueberzeugung, menschliche Weisheit — gegen die Rathschlüsse Gottes! Magdeburg, 7. April. Bekanntlich ist auch Rieß er Mitglied der frankfurter deutschen Versammlung. Er hat in derselben, wo es schicklich war, das Interesse seiner Glaubensgenossen wahrgenommen. Als vom Wahlmodus für die Vertreter des Volkes im deutschen Parlament die Rede war, und man den Wahlmodus den Lokalitäten überlassen wollte, unterschied er zwischen dem, was bei dem Wahlmodus der Form, und dem, was dem Geiste angehört. Daß bei den Wahlen keine Bedingung des Standes, des Vermögens oder religiösen Glaubens stattfinden dürfe, sei Sache des Geistes, des Prinzips, die man nicht der einzelnen Lokalität überlassen dürfe. „Lassen Sie" — ruft er — „die aufgegangene Sonne Deutschlands leuchten durch alle Gaue, daß jedem Unterdrückten sein Recht werde, daß Jeder auf die Unterstützung von 30 Millionen Deutschen rechnen könne!" (Beifall.) Der Redner schlagt vor, die Wahlart den einzelnen Staaten zu überlassen, dabei jedoch festzusetzen, daß jeder Deutsche in Deutschland allenthalben gewählt werden könne, daß keine Bedingung des Standes, des Glaubens oder des Vermögens an das Wahlrecht geknüpft werden dürfe, daß vielmehr jeder selbstständige Deutsche wahlfähig und wählbar sei. —. Es war dies von großer Wichtigkeit, da sonst an Orten, wo die Juden noch unberechtigt zum Wählen sind, wie in Hamburg, diese ausgeschlossen wären. Bei der Abstimmung wurde nun auch beschlossen, den Wahlmodus für das konstituirende Parlament den einzelnen Staaten zu überlassen, jedoch unter der bindenden Vorschrift, daß jeder selbstständige und großjährige Staatsangehörige ohne Unterschied des Standes, Vermögens oder Glaubens wählen könne und im gesammten Deutschland wählbar sei. Magdeburg, 7. April. Es geht mit den Volkswünschen und deren Erfüllung auch in den süddeutschen Staaten sehr langsam. Die Köln. Zeit, enthält aus Darmstadt folgende Korrespondenz vom 30- März: Gestern hielt unsre zweite Kammer für mehrere Tage ihre letzte Sitzung. Denn heute ist sie in corpore nach Frankfurt. In jener gestrigen Sitzung überreichte der Minifterialrath Eigenbrodt einen Gesetzesentwurf, „die religiöse Freiheit betreffend". Er besteht aus nur drei kurzen Artikeln, welche die bisherigen, zu engen Bestimmungen der Verfassungsurkunde im Sinne des Edikts vom 6. Marz erweitern. Einen Beweis, daß die Motive zum Entwurf kaum. erst fertig geworden waren, ergab der Umstand, daß Eigenbrodt das Konzept derselben verlas und dann wieder zu sich steckte, um im Ministerium noch die Reinschrift davon machen zu lassen. Ueberhaupt wird das Ministerium sehr pressirt. Zitz soll in einem Briefe an Gagern mit förmlicher Opposition gedroht haben, wenn die Zusagen vom 6. März nicht einer schleunigem Erfüllung entgegen gingen. In Wien ist der Voranschlag der Staatseinnahmen und Ausgaben für das Jahr 1848 veröffentlicht worden. In demselben paradirt noch „Judensteuer für 1848" — wenn dies ein Vorgeschmack der verheißenen Gleichstellung ist, so wird der Nachgeschmack sehr bitter sein. Mit dem „Konstitutionsfeste" hätte sich der wiener Tempel noch nicht übereilen sollen. Mainz, 16. März. Die „Didaskalia" enthält von hier aus Folgendes: Als ein Beweis wahrhaft frommer Gesinnungen und der brüderlichen Einigkeit, welche hier zwischen den verschiedenen Konfessionen herrscht, im Gegensatz zu manchen Orten Deutschlands, wo neben dem Geschrei nach Freiheit und Gleichheit, die gesetzliche Unterdrückung der Juden beibehalten wird, möge folgendes Schreiben dienen, welches der hiesige protestantische Freiprediger Herr Otto Nonweiler unter dem 13. d. an den Vorstand der israelilitischen Gemeinde erlassen hat. Wenn schon, wie der bescheidene Herr Verfasser sich äußerte, dasselbe nicht in der Absicht geschrieben wurde, der Oeffentlichkeit übergeben zu werden, so finden wir und gewiß Ihre Leser mit uns eine Entschuldigung darin, daß vielleicht dadurch manches enge Herz erweitert und ein Grundsatz nicht mehr in Frage gestellt wird, welcher die eigentliche Basis aller Freiheit bildet, nämlich die vollkommene bürgerliche Gleichstellung aller Kulten, wie solche in Rheinhessen