Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-04-10 · Heft 16 (10.4.1848) · p. Seite 243

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 16 (10.4.1848)
Date
1848-04-10
Page
Seite 243 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225568--09325-3237576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

243 c) Geographie, sowol die alte (geschichtliche), als auch die neue (der Gegenwart), mit besonderer Berücksichtigung Deutschlands. d) Physik mit den nöthigsten Experimenten. e) Zoologie, Botanik und Mineralogie. f) Arithmetik, Algebra und Geometrie. §) Zeichnen, Turnen u. s. w. Ferner können sich die Zöglinge — so es ausdrücklich gewünscht wird — auch h) an dem französischen, englischen und lateinischen Sprachunterrichte betheiligen, welcher ebenfalls in der Realschule ertheilt wird. Anmerkung. Für den lateinischen Unterricht besteht nämlich ein Privatinstitut, weshalb derselbe honorirt werden muß. Ebenso haben die Söhne bemittelter Eltern für den Besuch der Realschule das jährliche Schulgeld zu zahlen; indeß die unbemittelten Zöglinge —-- gleich den hiesigen armen Schulkindern — davon befreit sind. 6. Liturgische und musikalische Kenntnisse. a) Der sprach- und satzrichtige Vortrag der Wochenabschnitte (m*n2) der unpunktirten Tora; sowol deklamatorisch, als auch nach der bisher üblichen Akzentuation. (Mit Benutzung der Heidenheimer'schen Pentateuchausgaben). d) Die liturgischen Regeln (D^ns?:) zur Leitung des israelitischen Gottesdienstes für alle Jahrestage, wobei indeß das Wesentliche vom Unwesentlichen genau getrennt wird. (Mit besonderer Benutzung der Heidenheimer'schen Gebetbücherausgaben). e) Der Vortrag der hebräischen und deutschen Synagogengebete (m^sn), -Gesänge und -Lieder. (Mit besonderer Benutzung der von der wücttemberg'schen Kirchenbehörde gesammelten vierstimmigen deutschen Synagogenliedev und theilweisem Gebrauche der Sulzer'schen und Münchner hebräischen Synagogengesänge.) d) Klavier (mit Orgel-) und Violinspiel nebst der Harmonielehre, soweit solche zur Einübung und Leitung eines Synagogenchorals nöthig ist. Anmerkung. Die von der württembergischen israelitischen Kirchenbehörde herausgegebenen Synagogenordnung, welche — laut Ministerialcesolutkon vom Jahr 1843 — als Grundnorm der speziellen Synagogenordnungen im Herzogthume ausgestellt wurde, ist von den meisten Kultusgemeinden zum besondern Gebrauche für ihre Vorsänger angeschafft worden. VIII. Für die Lehranstalt soll eine Bibliothek eingerichtet werden, welche den Zöglingen, Behufs eines tiefem Eindringens in die jüdische Wissenschaft zum Gebrauche offen steht und theilweise auch in ihrem spätem Berufsleben benutzt werden kann. Dieselbe wird mit der Zeit sowol die alten, von jüdischen Schriftstellern verfaßten Werke, als auch diejenigen Schriften unserer Zeitgenossen besitzen, die mit den oben (ad VII. A und C.) bezeichnten Hauptlehrzweigen in engerer Verbindung stehen. IX. In der Regel haben sich die Zöglinge — außer den in der Realschule eingeführten Lehrbüchern — noch folgende Lehrbücher für den Unterricht in den jüdischen Kenntnissen anzuschaffen: 1) Die heiligen Schriften, in masoretisch-richtigem Urtexte; wobei der Pentateuch — wo möglich — mit der chaldaischen Paraphrase von Onkelos und mit dem rabbinischen Kommentar von R. Salomon Jizchaki 0»Vi) versehen sein soll. 2) Die deutsche Uebersetzung der heiligen Schriften, herausgegeben von vr. Zunz — mit einer biblischen Zeittafel. 3) Die Apokryphen der israelitischen Bibel, welche nöthigenfalls aus der deutschen lutherischen Bibel genommen sein dürfen. 4) Der Auszug der rabbinischen Kommentarien der heiligen Schriften, bearbeitet von R. Salomon ibn Melech ('sn^s»). 5) Die rabbinische Aufzahlung und Erklärung der mosaischen Religionsgesetze von R. Ahron Hallevi ("si^nn 'ö). 6) Ein kurzes Werk über die jüdische Geschichte — seit dem Abschlüsse der heiligen Schrift — (vorläufig Dessauer's Handbuch.) 7) Gesenius' hebräische Grammatik. 8) Biblisch-hebräisches und chaldäifches Hand-Wö rterbuch. (Entweder das von Fürst oder das von Johlsohn.) 9) Die Heidenheimer'sche Ausgabe des hebräischen (täglichen) Gebetbuches — mit den nöthigsten liturgischen Regeln. 10) Einen unpunktirten Pentateuch-Text zur Einübung der Toravoclesung (wm 'ppn). 11) Die braunschweiger Synagogengesänge, bearbeitet von Goldberg, und 12) Die vierstimmigen deutschen Synagogenlkeder, 16*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.