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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-04-10 · Heft 16 (10.4.1848) · p. Seite 241

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 16 (10.4.1848)
Date
1848-04-10
Page
Seite 241 (sequence 7)
Language
German
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241 ger und Nationalgarden! Um jeder Aufregung vorzubeugen, wird die Aufnahme der Israeliten in die Nalionalgarde, bis das Gesetz anders verfügt, eingestellt. Uebrigens wird die Aufrechthaltung der Ruhe , und Ordnung jedem Bürger und den Nationalgarden zu Herzen gelegt. Das Konnte der Nationalgarde." Ein zweites Plakat ging vom Gemeindevorstande selbst aus, und meldete, daß die eingetretenen Juden von selbst wieder ausgetreten seien. Hingegen fand in Pesth eine revolutionäre Bewegung statt, die unter ihren Forderungen „Gleichstellung aller Konfessionen" aufstellte. — Das neue ungarische Ministerium giebt uns die größten Bürgschaften, da Koffuth und EötvöL an ihm Theil haben, der Erstere, ein warmer Verfechter auf dem Reichstage, der Andere durch mehre Broschüren. — Sechs Komitate haben die Forderungen des pesther zu den ihrigen gemacht. Galizien. Lemberg, 24. März. (Privatmitth.) Nehmen Sie eine einfache Schilderung der hierortigen Ereignisse entgegen. Am 19. wurde vom Volke ein Gesuch um Konstitution an den Kaiser gestellt, mit Gleichstellung aller Religionen. Es wurde überall öffentlich verlesen und unterschrieben. Am 20. begab sich eine Masse von 30,000 Personen zum Herrn Grafen von Stadion, an den sie eine Deputation von 30 Männern sandte, unter denen auch zwei Juden, der Rabbiner Herr Abr. Kohn und Herr Meier R. Mises. Am 21. wurde eine Nationalgarde errichtet, an der auch 300 Juden Theil nehmen. Daß die Bewegung den Charakter der Freisinnigkeit behält ersieht man daraus, daß als Bürgermeister und Gubernialrath entsetzt wurden, zu letzterer Stelle ein Jude, Herr Dr. Adolph Horwitz erwählt worden. —. Jeder, der hier in die Nationalgarde eintrat, mußte einen Revers unterschreiben, „daß er die Deutschen und Israeliten als ebenbürtige Bürger ansehe." Holland. Amsterdam, 29. März. Das Raubgesindel, welches die Stadt bedrohte, ist seit Freitag aus dem Felde geschlagen. Einen wesentlichen Antheil an der Abwehr desselben nahmen die zahlreichen jüdischen Armen und Lastträger, welche neben den Torfschürgern sich ordentlich bewaffnet hatten. Korrespondenz. Aus dem Herzogthum Nassau. Errichtung eines israelitischen Lehrerseminars. Nachdem der Unterstützungsfonds, welchen unsre human gesinnte Staatsregierung für die Heranbildung inländischer (armer) Jünglinge zu israelitischen Religionslehrern und Vorsängern in dem Jahresbudget von 1847 ausgesetzt hatte, von unsrer aus liberalen und erleuchteten Elementen zusammengesetzten Ständeversammlung fast einstimmig bewilligt wurde: ist laut Ministerialresolution vom 29. September und Reskriptes herzoglicher Landesregierung vom 18. Oktober desselben Jahres (ad N. R. 55,014) zu Langenschwalbach unter der Aufsicht und Leitung des Unterzeichneten Bezirksrabbiners, welcher sich diesem Geschäfte seit einem Dezenium uneigennützig widmete, eine Lehranstalt zur Ausbildung künftiger israelitischer Religionslehrer und Vorsänger errichtet worden, worüber wir dem israelitischen Publikum nachstehende Mittheilungen machen. I. Vor dem fünfzehnten Lebensjahre wird kein Jüngling in der Anstalt ausgenommen, und hat derselbe dann drei Jahre darin zu verweilen. II. Vor seiner Aufnahme hat sich derselbe ein Jahr (also gleich nach seiner religiösen Konfirmation) bei einem hierzu qualifizirten Lehrer und Vorsänger namentlich in folgenden Lehrgegenstanden vorzubereiten: a) In der deutschen Spra chkenntniß; vorzüglich auch in der Orthographie und im Verfertigen einfacher Aufsatze. b) In der Formenlehre der hebräischen Sprache mit hebräischen Schreibeübungen. c) Im Uebersetzen der leichteren Theile der heiligen Schriften; und sollen wenigstens dieselben, sowie auch die Apokryphen der israelitischen Bibel in einer deutschen Uebersetzung durchgelesen werden. d) Im Lesen (wenn auch noch nicht richtigen Verständniß) der unpunktirten rab bi Nischen Schreibart. e) Im sprach- und satzrichtigen Vortrage der unpunktirten Tora (-Rolle); vorläufig noch mit der herkömmlichen Akzentuation.

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