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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-20 · Heft 13 (20.3.1848) · p. Seite 196

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 13 (20.3.1848)
Date
1848-03-20
Page
Seite 196 (sequence 10)
Language
German
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196 hin floß? Das endlich das Ende eines Lebens voll Entbehrung, voll Noth, voll Verlassenheit? Gottes .Weisheit bleibt uns unerforschlich, sie läßt geschehen, was, wie unsre Vermessenheit meint, seine Gnade so leicht verhüten könnte; aber er gab uns Kraft, uns zu wahren gegen das Unglück der Erde, und Schuld unseres strafbaren sorglosen Leichtsinns ist es allein, daß ein Elend, gegen welches jedes andere ein Nichts erscheint, als geheime, tiefverborgene Geißel der Menschheit, noch immer drohend über das Haupt eines Jeden schwebt. Und wen trifft am Meisten dieser traurige Fluch des Geschicks? Die Armen, die Unaufgeklärten, deren enge Wohnungen die nöthige Sorgfalt für ihre Todten unmöglich machen, und deren Unwissenheit ein solches Unglück nur als eine Fabel des Aberglaubens kennt, die sie sich mit halbem Grauen, halber Lust, und nur halbem Glauben vorerzählen. Aber auch bei den Mittelklassen ist Mangel an Raum, und Unglauben an die Existenz des Scheintodtes Schuld, daß sie ihre Tobten zu früh und sorglos beerdigen. In größeren Städten, wo das Gesetz die Leichen nur eine kleine Anzahl von Tagen über der Erde duldet, findet zwar eine sogenannte Leichenschau, durch ärztliche Besichtigung, und die Beerdigung der Leichen nur nach vorgezeigtem ärztlichen Attest statt; ob aber diese Besichtigung stets mit Aufmerksamkeit vollzogen, ob sie überhaupt bei jeder Leiche vorgenommen wird; darüber lassen bekannte Beispiele von lebendig Begrabenen, in Städten, wo die Leichenschau eingeführt ist, gerechte Zweifel zu. In Stettin z. B., wo auch Leichenschau stattsindet, verbreitete sich im vorigen Jahre bei Abtragung eines Kirchhofs das Gerücht: daß je die siebente Leiche im Scheintodt beerdigt worden sei. Hoffen wir nun auch, daß dieses Gerücht übertrieben habe, grundlos ist es nicht gewesen, und war, selbst bei nur einem Vorgefundenen Fall, gewiß ein würdiger Gegenstand, um die eifrigste öffentliche Besprechung und gründlichste Untersuchung zu veranlassen. Es ist aber unseres Wissens Nichts der Art geschehen. Es ist früher aus dem Posenschen ein ähnlicher schauererregender Fall berichtet worden. Solche Berichte können, sobald sie als zuverlässig ermittelt worden sind, nicht oft genug wiederholt werden, damit ein solches entsetzliches Unglück, als warnendes Beispiel, zum Nutzen der Menschheit bekannt werde. So lange es noch möglich ist, daß ein Mensch lebendig begraben werden kann, so lange trifft die Gesellschaft der Fluch dieses Unglückseligen, und zwar mit Recht. Unser Streben muß darauf gerichtet sein, dieses Unglück unmöglich zu machen, und das kann allein dadurch geschehen, wenn keine Stadt, kein Flecken, kein Dorf wehr eines zweckmäßig eingerichteten Leichen Hauses entbehrt. (Hat doch jedes Dorf sein Spritzenhaus.) Um zweckmäßig zu sein, muß es aber den Armen unentgeltlich zu Gebote stehen. Daß die Leichenhäuser außerdem unter spezieller ärztlicher, geistlicher und polizeilicher Aufsicht stehen müssen, versteht sich von selbst, doch wäre es sehr wünschenswerth, wenn jeder vorkommende Fall einer Wiederbelebung öffentlich bekannt gemacht würde, was bis dahin von den mit Leichenhäusern versehenen Städten niemals geschehen. Möchten doch die Freunde der Menschheit, die jetzt durch so vielfache Vereine Segen über die Welt der Lebenden verbreiten, nicht lässig sein, ihre edlen Gesinnungen, ihre aufopfernde Menschenliebe zum Segen der Todten, oder vielmehr der geheimen Lebenden zu wenden, und auch Vereine stiften zur Erbauung und Erhaltung von Leichenhäusern, denn Vereine allein können bewirken, was die Kräfte des Staats, aus uns unbekannten Gründen, nicht zu leisten vermögen." So weit der Aufsatz. Wenn es auch vielen jüdischen Gemeinden, namentlich den kleineren, nicht gut möglich ist wirkliche Leichenhäuser zu bauen und zu unterhalten, so müßte doch wenigstens dafür gesorgt werden, daß die Bestattung der Todten nicht zu früh und nur nach vorhergegangener ärztlicher Untersuchung vor sich gehe! Schließlich erlauben wir uns hier noch. auf eine (bereits in d. Bl. Jahrg. 1846, No. 23 angezeigte) Schrift aufmerksam zu machen, die den in Rede stehenden Gegenstand ausführlich bespricht und daher die größte Beachtung verdient.. Sie führt den Titel: baw ^2 b2b bip, Kritisches Sendschreiben über das bisherige Verfahren mit dem Sterbenden bei dem Israeliten, nebst Vorschlägen zur zeitgemäßen Verbesserung derselben, um die wahren und untrüglichen Kennzeichen des Todes zu ermitteln und den Scheintod bestmöglichst zu verhüten, sämmtlichen Sanitätsbeamten, Rabbinern, Religionslehrern, Vorstehern und sonstigen Gebildeten der Nation zur unbefangenen Prüfung und dringenden Beherzigung vorgelegt von Med. Dr. E. Altschuhl, der Prager

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