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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-20 · Heft 13 (20.3.1848) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 13 (20.3.1848)
Date
1848-03-20
Page
Seite 194 (sequence 8)
Language
German
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194 leiten? Die Orgel wurde gestattet und wir freuen uns mit diesem Beweise einer freisinnigem Gesinnung gegen die Synagoge um so inniger, als nach den Berichten politischer Zeitungsorgane das erwähnte Religionsedikt einer Umarbeitung unterworfen werden soll und dann hoffentlich manches die Synagoge drückende und herabwürdigende Gesetz aufgehoben werden mag. Der Staat muß zur Einsicht kommen, daß die religiös-sittliche Wirksamkeit innerhalb der Synagoge vielfältig gestört und gelähmt ist, solange das Judenthum nur als eine geduldete Privatkirchengesellschaft ohne alle korporative Rechte betrachtet und behandelt wird. — Wenn wir nicht zweifeln, daß der Vorstand des sürther Kultusvereins in baldiger Zeit zur Aufstellung der Orgel in dortiger Synagoge Anstalt treffen werde, so möge man uns den Wunsch nicht verargen, es möchte endlich einmal für bessere Erbauung und Belehrung der Synagogengemeinde durch Einführung deutscher Gebete und öfteres Predigen Sorge getragen werden. Unter dem Ministerium Abel stand in Fürth auf Antrag der Ultraorthodoxen der Einführung deutscher Gebete wie jeder liturgischen Reform überhaupt der höchste Befehl entgegen, daß der Status quo aufrecht zu halten sei. Möglich, daß während dieser Periode dem Rabbiner Dr. Löwi auch die Lust zu predigen vergangen sei. Dem ist abgeholfen und es ist höchste Zeit, daß dem deutschen Elemente in dem Kultus ein weiterer Boden bereitet werde. In einer so zahlreichen Gemeinde wie Fürth, in welcher der bei Weitem größte Theil sich der Reform anhänglich zeigt und die Gegner der Reform ihre eigenen Synagogen besuchen, sollen das ganze Jahr nur 10—15 Predigten gehört werden, obwol die Gemeinde in dem Rabbinen einen anerkannten Redner besitzt und dem Rabbinen in der Person des Talmudlehrers Heidegger ein Gehilfe beigegeben ist! Es muß wiederum dahin kommen, wie es in alten Zeiten seit Esra's Tagen Sitte war, daß in allen Synagogen sabbatlich ein Vortrag gehört werde, damit die Belehrung nie zurückstehe, und daß Gebete in der Landessprache eingeführt werden. Freilich muß dann der Gottesdienst auf andere Weise abgekürzt werden, wozu aber die gesetzlichen Mittel gegeben sind. Genug für heute über diese Materie! — Seitens des sürther Magistrats soll, wie nicht anders zu erwarten stand, ein sehr günstiger Bericht über die politische und bürgerliche Stellung der Juden abgegeben worden sein. Uebrigens hat die 'dortige Gemeinde ihre Wünsche und Vorschläge in sehr umfassender Darstellung auch unmittelbar den Ministerien vorgelegt. — Auch das Landgericht Warneck in Unterfranken soll sich sehr human ausgesprochen haben. Dagegen soll leider der Bericht des Landgerichtes Sulzbach in der diesseitigen Pfalz sehr intolerant lauten. Der Referent dieses Gerichtes, der nie Etwas umsonst —thut, hatte auch Hierseine guten Gründe. Männer dieses Schlags verlieren Nichts bei dem Fortbestand der Exzeptionsgesetze für Juden. Besser — denken diese Herren — der Jude gebe recht, als daß ihm Rechte gegeben werden. Da einmal vom Geben die Rede ist, so theilen wir noch nachträglich mit, daß in der sürther israelitischen Gemeinde auf eine Aufforderung des Rabbiners Löwi im dortigen Lagsblatte für die unglücklichen Schlesier Beiträge an den Rabbiner geliefert werden. b. Magdeburg, 14. März. Die allgemeine Bewegung, welche die Gleichstellung aller Staatsangehörigen zu einem ihrer Hauptmomente erhoben hat, nimmt auch in Preußen ihren Fortgang. Nordhausen hat das Verdienst vorangegangen zu sein, und ließ durch die dortige Stadtverordnetenversammlung das Verlangen nach Religionsfreiheit an den Thron zuerst in den östlichen Provinzen gelangen. Die Stadtverordneten zu Berlin haben in ihrer Adresse 3) „die Gleichberechtigung der verschiedenen religiösen Bekenntnisse im Staate hinsichtlich der politischen Rechte" angesprochen. Die Adresse sämmtlicher Stadtbehörden von Halberstadt stellt als erstes Desiderium..„Religionsfreiheit mit voller politischer Berechtigung aller Bekenntnisse" auf. — Auch zu Bonn trat eine große Bürgerversammlung zusammen,und berieth eine Adresse an den König, in der 6) „Gleichstellung der verschiedenen Religionsgesellschaften in Hinsicht auf staatsbürgerliche Rechte und Pflichten;" 7) „Befreiung der Kirchen aller Konfessionen von der Bevormundung der Staatsgewalt" erbeten wird. — Zu Magdeburg haben Magistrat und Stadtverordneten eine Petition an den König erlassen, in der 2) um Gleichstellung aller Konfessionen angesprochen wurde. Der Senat zu Frankfurt am Main hat alle, von den Bürgern verlangte Punkte genehmigt, außer — der Gleichstellung der Juden. Er meint: die Gleichheit vor dem Gesetze ist in Frankfurt unabhängig

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