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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-20 · Heft 13 (20.3.1848) · p. Seite 193

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 13 (20.3.1848)
Date
1848-03-20
Page
Seite 193 (sequence 7)
Language
German
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193 emanzipation und die vollste Religionsfreiheit begehrt wird. Wahrlich, es ist die größte Schmach, womit sich jene Orte in dieser für Freiheit und Menschenrechte ernst ringenden Zeit besudeln konnte. Volksfreunde, wehret kräftigst solchem nichtswürdigen Unsuge!" — Mannheim, 8. März. Heute erschien hier folgende Erklärung: „Mit tiefem Schmerze, welchen alle wahren Freunde der Volksfreiheit und des Vaterlandes theilen, vernehmen wir die Nachricht, daß die Tage, welche die Herzen aller wackeren Bürger mit hehrer Begeisterung erfüllen, die Tage, welche unser ganzes Volk erlösen sollen von dem Drucke und der Knechtschaft von Jahrzehenden, ja, Jahrhunderten, entweiht werden wollten durch blinde Zerstörungswuth und Gefährdung der Personen und des Eigenthums unserer Mitbürger mosaischen Glaubens, daß das leuchtende Panier der Freiheit besudelt werden will durch schmähliche Exzesse. Die Feinde der bürgerlichen Freiheit, die Gegner der freien Entwickelung unsers Volkes, die Volksfeinde, welche den alten Zustand der Unterdrückung gern zurückgeführt sähen, sie werden sich schadenfroh die Hände reiben und frohlocken, sie werden solcheExzeffe anregen, schüren, heraufbeschwören, um dann ausrufen zu können: „Seht da, das Volk ist nicht würdig der Freiheit, denn ein Volk, das wahrhaft frei ist, mißbraucht die Freiheit nicht, um des Andern Frieden und Glück zu vernichten." Mitbürger, wir wissen, daß wir in euer aller Sinne sprechen, wenn wir euch zurufen: Es ist eine heilige Pflicht eines jeden Ehrenmannes, der nicht mit dem heiligen Namen der Freiheit ein schnödes Spiel treibt, der nicht ihren Namen zur Befriedigung anderer Leidenschaften mißbrauchen will, es ist eine heilige Pflicht aller wahren Volks- und Freiheitsfreunde, mit aller Energie solch frevelhaftem Beginnen entgegen zu treten. Nur Diener der Reaktion oder von ihnen Irregeleitete vermögen zu Judenverfolgungen die Hand zu bieten, wie sie nie ein freies Land, wol aber der Despotismus kannte. Wir Unterzeichneten Abgeordneten fordern in unserm und aller unserer Kollegen Namen, im Namen Aller, die es treu und redlich mit dem Volke und seiner Freiheit meinen, auf, durch Belehrung, Wort und That, mit aller Kraft und Energie dahin zu wirken, daß solche Entweihungen der Tage der Freiheit unterbleiben und nicht des Volkes Ehre und Name geschändet werden durch Frevel und Unthaten. Dr. Hecker. Helmreich. v. Jtzstein. Karl Mathy. Fr. Baffermann. v. Soiron. L. Weller. W. Sachs." —. Bis dahin war es insonders das Städtchen Müllheim, in welchem insonders Unfug am Eigenthum der Juden verübt worden. Die neueste Mannh. Abendzeitung bringt aber einen langen Bericht aus Bruchsal und Heidelsheim, wo ebenfalls von bewaffneten Banden die Läden der Juden erbrochen, die Möbel zerschlagen, die Maaren zerstreut wurden, und — die Stadtbehörden während dessen ruhig am Tarok, dicht nebenan, saßen, eine Untersuchung auch erst Tages darauf um Mittag gegen — eine Person eröffnten. Nun, wird von oben herab Nichts dagegen geschehend Wir wollen es abwarten. Mit Judenverfolgungen haben alle Volksbewegungen in Deutschland angefangen — der Elsaß ist auch deutsch — und in dieser Steppe verliefen sie sich gewöhnlich! Aus Baiern, 2. März. (Privatmitth.) Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde zu Fürth hat auf sein Ansuchen von dem Kultusministerium die Erlaubniß zur Aufstellung einer Orgel in der dortigen großen Synagoge, der sogenannten Altschule, erhalten. Die gegebene Genehmigung hat zwei erfreuliche Seiten: 1) berechtiget dieser spezielle Fall zu dem .Schlüsse', daß jetzt — wie gern die Partei des Zionswächters es sich und Anderen verhehlen möchte — ein ganz anderer, freierer und besserer Geist bei den obersten Verwaltungsbehörden rücksichtlich der Reform des Judenthums walte, als dies in dem letzten Jahrzehent der Fall gewesen; 2) dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, es habe im Allgemeinen eine liberale und duldsame Gesinnung gegen die Synagoge oder deren öffentliche Stellung im Staate Platz gegriffen. Das Ministerium Wallerstein selbst war es, welches vor ungefähr 15 Jahren auf die intolerante Anklage der protestantischen Generalsynode den Rabbinen das Tragen eines Barets und weiten Chorrockes untersagte. Und auf welches Gesetz stützte sich dieses Verbot? Auf den §. 35 des Religionsedikts, welcher wörtlich lautet: „Den Privatkirchengesellschaften ist aber nicht gestattet, sich der Glocken oder sonstiger Auszeichnungen zu bedienen, welche Gesetze oder Gewohnheit (sie!) den öffentlichen Kirchen angeeignet haben." Ließe sich nicht und vielleicht mit noch größerm Rechte und geringerer Sophistik aus. diesem Gesetze das Verbot einer Orgel in der Synagoge ab-

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