Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 13 (20.3.1848)
- Date
- 1848-03-20
- Page
- Seite 191 (sequence 5)
- Language
- German
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191 die Stände als sechsten Punkt auf: „Gleichstellung aller Bewohner vor dem Gesetze und in allen bürgerlichen Rechten ohne Unterschied des Standes und der Konfession", und als siebenten: „vollständige Freiheit der religiösen Ueberzeugung und Kultusübung." — Aus Ulm ging eine Adresse an den König ab, in welcher ebenfalls erbeten wird: „Gleichstellung der staatsbürgerlichen Rechte." — Die einzige Antwort, die uns — außer Baden s. vor. Nr. — darüber bis jetzt vorgekommen, ist die hessische landesherrliche Verkündigung aus Darmstadt vom 5. März, worin es aber nur zweideutig heißt: „Die freie Ausübung aller religiösen Kulte ist gestattet", womit freilich die bürgerliche Gleichstellung noch nicht ausgesprochen ist. — In Homburg ist in Folge der Petition bereits „eine Regulirung der privatrechtlichen Verhältnisse der Israeliten im Amte Homburg" erschienen, welcher Art wissen wir noch nicht. — Eine Proklamation des Königs von Baiern vom 6. März verspricht, den zum 16. einberufenen Ständen auch ein Gesetz „über Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten" vorzulegen. Dagegen hat eine Volksversammlung zu München unter ihren nachträglichen Verlangen aufgestellt, „daß alle konfessionellen Schranken beseitigt (Judenemanzipation) und volle Religionsfreiheit gewährt werde." — Eine Bürgerversammlung zu Koblenz führte Ln ihrer Petition ebenfalls „Gleichstellung aller Kulte" auf. — Am 7. März versprach v. Gagern der zweiten hessischen Kammer zu Darmstadt einen Gesetzentwurf über politische Gleichstellung aller Konfessionen baldigst vorzulegen. Diesen Demonstrationen gegenüber ist es eine traurige Erscheinung, daß im Breisgau im Großherzogthum Baden die im Elsaß begonnene Verfolgung der Juden um sich gegriffen, und sehr viele jüdische Familien flüchtig geworden sind. Von Seiten der Regierung ist noch Nichts geschehen, dem brutalen Unfug zu steuern. Viele mögen solche Judenverfolgung gern sehen, als einen Ableiter der Volkswuth — mögen diese nicht vergessen, daß, wenn der Löwe Blut gekostet, er nach mehr verlangt, und, wenn die Bande der Gesetzlichkeit erst gesprengt sind, sie nicht schnell wieder geknüpft sind! Was heute den Juden gilt, gilt morgen Anderen! Aus Mecklenburg-Schwerin, 7. März. (Privatmitth.) Dem, Berichterstatter in No. 10 gegenüber gilt der Nachweis, daß, seitdem Herr Dr. Einhorn Landesrabbiner ist, auch nicht eine einzige Gemeinde Mecklenburgs die Abhaltung eines Privatgottesdienstes auch nur nachgesucht hätte. Im September vor. I., als Herr vr. Einhorn kaum angekommen und von der Beschneidungsfrage noch gar keine Rede war, erhielten einige Gemeinden die früher erbetene Erlaubniß, Privatgottesdienst abzuhalten. Die Behauptung des Korrespondenten ist also vollständig eine Unwahrheit, und eine Solche durste wol in diesen Blättern ungerügt nicht ausgesprochen werden. Dresden, 9. Marz. Hier erschien folgender „Die israelitischen Bürger und Einwohner Sachsens" unterschriebener Aufruf: An unsere christlichen Mitbürger und Miteinwohner in Sachsen! Die Erschütterung, welche von Westen her sich über alle Theile des gebildeten Europa sortpflanzt, aufrufend zu Freiheit und selbstständiger Gestaltung, bewegt auch uns, die israelitischen Bürger und Einwohner Sachsens. Auch wir nehmen Theil, lebhaften Antheil an dem Kampf um die heiligsten Güter des Menschen, denn wir fühlen uns vor Allem, mit nicht minderm Enthusiasmus denn unsere christlichen Brüder, als Deutsche und als Sachsen. Wir nehmen Theil an dem friedlichen Kampf auf gesetzlichem Wege, wie unzählige Israeliten im Jahre 1813 ihr Leben für die Befreiung Deutschlands vom Joche der Fremdherrschaft eingesetzt haben. Aber wir bitten und verlangen nicht allein von den Regierungen, wir bitten und fordern auch unser gutes Recht von euch, unseren christlichen Brüdern, von dem sächsischen Volke. Ihr könnt nicht frei sein nach oben, wenn ihr es nicht auch nach unten seid. Die Freiheit ist eine Unfreiheit, wenn sie sich nicht durch die Gleichberechtigung Aller kundgiebt. Man kann nicht die Freiheit begehren und gegen Ungleichheiten ankämpfen, ohne zugleich das Maß der Freiheit zu gewähren, das man selbst ertheilen kann, ohne die Ungleichheiten auszumerzen, die noch zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften eben der Religion wegen bestehen. Die israelitischen Bürger und Einwohner Sachsens, den übrigen sich gleichberechtigt fühlend, durch geistige und sittliche Bildung, gleichberechtigt durch die ewigen Satzungen der Vernunft und Menschheit,