Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 13 (20.3.1848)
- Date
- 1848-03-20
- Page
- Seite 190 (sequence 4)
- Language
- German
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190 welche ihre Ausschließung vom Parlament rechtfertigen würde. Aber da sind zwei Gründe — denn ich ordne der Kürze wegen alle Beweise, welche gegen die Zulassung der Juden angeführt sind, in zwei Hauptpunkte — welche in Bezug auf ihre Ausschließung hervorgehoben sind, welche ich der Letzte sein würde zu leugnen. Einer dieser Gründe ist, daß Ihr in den letzten 300 Jahren eine Anerkennung; des christlichen Glaubens für eine nothwendige Eigenschaft eines Gesetzgebers erachtet habt; -der Andere, daß wenn Ihr nun jetzt diese Eigenschaft preisgebt, und zugebt, daß sie in dem Statutenbuch gestrichen werde, wo sie so lange verblieben war, so würde dieses Verfahren von Eurer Seite eine Gleichgiltigkeit gegen die Religion andeuten, und daß solche Gleichgiltigkeit geeignet sei, die Energie und die Anstrengungen vieler Leute zu schwachen und zu lähmen, welche in diesen oder jenen Ländern ihre äußersten Bemühungen aufwenden, um den christlichen Glauben zu verbreiten. Wohl, ich wünsche diese beiden Einwürfe ruhig zu erwägen. Wie ich zuvor sagte, ich achte den Einwurf nicht gering, welchen Ihr dagegen habt, aus dem Statutenbuch die Worte zu entfernen „auf den wahren Glauben eines Christen." Ich glaube, daß Ihr manchem aufrichtigen Christen ein Aergerniß geben würdet, indem Ihr diese Worte entfernt; doch bei tiefer Erwägung dieses Gegenstandes bin ich vollkommen überzeugt, daß der öffentliche Eindruck in Bezug auf diese Worte und die Umstände, unter welchen sie eingeschaltet wurden, irrig ist (Hört! Hört!), und daß es nicht schön sein würde, die Juden dieser fortdauernden Beschränkung zu unterwerfen wegen ircthümlicher, wenn auch aufrichtiger und gewissenhafter Meinungen über die Auslassung dieser Worte.. Es wurde gesagt, und mit Recht gesagt, von dem ehrenwerthen und gelehrten Mitglied für Southamp-- ton, daß während der Regierung der Königin Elisabeth es für die Glieder des Parlamentes keines Eides bedurfte. Der Grundsatz der britischen Konstitution vor der Königin Elisabeth war, daß der Wille der Wähler das Recht im Parlament zu sitzen bestimmen sollte, und es wurde überhaupt kein Eid von den Parlamentsmitgliedern verlangt, bis zu dem fünften Regierungsjahre der Elisabeth, wo der Eid der Unterwerfung geleistet wurde, — ein Eid, welchen, wenn er nicht auf dieses Buch geleistet wurde (hier legte der sehr ehrenwerthe Baronet seine Hand auf das neue Testament) der Jude eben so befugt gewesen sein würde zu leisten. Zu jener Zeit war die Grundlage der britischen Konstitution, daß Jedermann dem protestantischen Glauben sich einverleiben solle, upd mein ehrenwerther Freund wird finden, daß jeder britische Unterthan genöthkgt war, wenigstens einmal jeden Sonntag in der Kirche zu erscheinen, bei Strafe von 12 Pence. Die Ausdrücke des Eides der Unterwerfung waren nicht eingerückt, um die Juden vom Parlament auszuschließen, sondern um die Königin der Treue ihrer Unterthanen zu versichern. Aber vom fünften Jahre der Elisabeth an bis zum siebenten Jahre Jakob I. wurde kein weiterer Eid als der der Unterwerfung von den Parlamentsmitgliedern verlangt. Es war erst im siebenten Jahre Jakob jfc, daß der Eid geleistet werden mußte „auf den wahren Glauben eines Christen", und der Grund, weshalb dieser Eid verlangt wurde, wurde in der Einleitung der Akte angegeben, indem angeführt wurde, daß eine sehr abscheuliche und schreckliche Verschwörung eingefädelt sei, um den König, die Königin und die königliche Familie zu tobten. Die Ausschließung der Juden also, insoweit sie von diesen Worten abhängt, war eine zufällige und eine mittelbare Folge der Gunpowder Verschwörung. Diese Eidesform blieb in Kraft bis zum ersten Regierungsjahre von Wilhelm und Marie. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Magdeburg, 12. März. (Privatmitth.) Wir haben in der vor. Nr. eine Menge Städte in Süd- und Westdeutschland, ja selbst bis in Norddeutschland hinein, aufgezählt, in welchen die Erregung der Zeit Petitionen an die resp. Regierungen hervorbrachte, in denen auch die Gleichstellung ohne Berücksichtigung der Kulte beantragt wurde. Es wäre höchst eigenthümlich, wenn jetzt mit Einem Male erlangt würde, um was sonst Schritt vor Schritt, mit kaum merklichen Erfolgen gekämpft worden. Wir haben heute über noch mehre zu berichten, aber nur von wenigen Punkten aus über Resultate. Es scheint, als ob bei vorwiegendem Drange auf andere Zeitfragen diese Gewissensfreiheit weniger berücksichtigt und leichter darüber hinweggegangen werde. — Der Gemeinderath von Elberfeld hat eine Immediateingabe beschlossen, deren fünfter Punkt ist: „Religionsfreiheit." — Die Bürger zu Dffenbach nahmen in eine Adresse an