Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 13 (20.3.1848)
- Date
- 1848-03-20
- Page
- Seite 188 (sequence 2)
- Language
- German
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188 selbst, bei Veranlassung des Deutsch-Katholizismus, der Lichtfreunde k., erfahren wurde, wie dieselbe Ansicht, die der bü©leid^jfJeUung der Juden entgegensteht, "die der Beschränkung der Juden zu Grunde liegtnicht zögert, dieselben Waffen gegen religiöse Bewegungen im Christenthume zu wenden. Diesmal stehen daher die Juden nicht allein, sondern auch Christen haben die Glaubensfreiheit zu erwerben — und dann kann die KonsequM die Judey zricht ausnehmen wollen, ohne sich völlig zu chlamicen. Was Robert Peel dem englischen Parlamente zugerufen: Ihr habt die Unitarier, die Quäker, die mährischen Brüder, die Separatisten gleich gestellt, so könnt Ihr auch die Juden nicht mehr ausschließen, denn jene stehen den Prinzipien der anglikanischen Kirche noch ferner — das muß sich auch hier bewähren. Sehen wir also, was die nächste Zeit bringt! — Das Judenthum wird allerdings, innerhalb dieser politischen Bewegungen, diesmal ganz anders betroffen, als bei den früheren, als noch 1830. Damals hatte sich eine erschreckende Apathie im Judenthume obherrschend gemacht, ein Jndifferentismus sonder Gleichen— das Judenthum lag ganz in Vergessenheit unter der politischen Erregung. Seitdem ist es anders geworden. Welche auch die Parteien im Judenthume seien, welche ihre Kampfe, ihre Resultate, in einem großen Kerne der Judenheit ist das Judenthum zu neuem Bewußtsein, zu neuer Energie erwacht. Dank der allgemeinen Richtung, Dank den Kämpfen in den Jahren 1832 und so fort, an 'deren Spitze Rieß er stand, Dank der durch diese : Zeitung geschaffenen, und ihr zur Seite getretene andere'Blätter genährten jüdischen Journalistik, Dank einer Reihe tüchtiger Männer, die seitdem erstanden und Bewegung brachten in die todte Masse— es ist anders geworden- und das Interesse für das Judenthum hat nicht zu befürchten, vom Interesse für die politischen und sozialen Geschehnisse verschlungen zu werden. Ja, indem im Judenthum das ihm eitzenthümliche religiössozicile Moment neuerdings hervorgehoben und geltend gemacht wird, hat es innerhalb des Zeitgeistes seine bedeutsame Stellung sich erworben. Sehen wir also, was die Zukunft bringt! £>te Judeirfrage vor dem englischen Parlament. Die Rede Sir Robert Peel's am 11. Februar. (Fortsetzung.) Ein edler Lord, welcher mit gutem Gefühl über diese Frage gesprochen hat, — das Mitglied von Bath (Hört! Hört!), zitirte eine so gewichtige Autorität, einen ausgezeichneten Mann, der jetzt nicht mehr ist, dem wol Niemand mehr geneigt ist Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, als ich. Ich wünsche von dem weiland Doktor Arnold mit der größten Achtung zu sprechen. Der edle Lord, das Mitglied von Bath, las einen Auszug aus den Werken des Dr. Arnold, welcher einen bedeutenden Eindruck auf das Haus zu machen schien. Er zitirte eine Stelle, in welcher Dr. Arnold sagt: „Was die Juden anbetrifft, so sehe ich keinen Grund ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; sie sind freiwillige Fremde hier, und haben keinen Anspruch Bürger zu werden, als wenn sie unserm Sittengesetz beitreten, welches das Evangelium ift." Er führt an, der Jude sei ein freiwilliger Fremder hier, der kein Anrecht auf das Bürgerrecht habe, obgleich er ein Unterthan der englischen Krone ist. Wenn wir Abkömmlinge der alten Briten wären, dann könnten wir die Juden schmähen, daß sie hier freiwillige Fremde seien. Aber da unter uns eine Mischung von dänischem Blut von römischem Blut, und von normännischem Blut stattsindet, so scheint es eine Anmaßung, wenn man zu dem Juden sagt: „Du hast hier keinen Anspruch auf Bürgerrecht, denn du bist hier ein freiwilliger Fremder." Dr. Arnold fährt also fort: „Ich würde den Juden das Ehrenbürgerrecht geben, welches so oft von den Römern gegeben wurde, nämlich die Privatrechte der Bürger, das jus commercii et jus connubii, aber nicht die öffentlichen Rechte, jus suffragii et jus lionorum/' Ich bestreite, daß das englische Gesetz solche Unterscheidung anerkennt, so daß, nachdem den Juden das jus eornrneroü und das jus connubii zuerkannt ist, der Beweis Euch obliegt, dem Juden einen Grund anzuführen, weshalb Ihr ihm alle anderen Rechte der Bürgerschaft vorenthaltet, und wenn Ihr nicht beweiset, daß in dem Charakter und in der Führung der Juden etwas politisch Feindseliges in Bezug auf den Staat enthalten ist; daß in Zeiten bürgerlicher Uneinigkeiten und Unzufriedenheit, ein Grund vorliegt, zu besorgen, daß sie sich zu den Unzufriedenen gesellen werden: dann ist der Beweis nicht geführt; Ihr müßt dem Juden einen, auf politische Gerechtigkeit gestützten