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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-13 · Heft 12 (13.3.1848) · p. Seite 179

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 12 (13.3.1848)
Date
1848-03-13
Page
Seite 179 (sequence 9)
Language
German
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179 ist er ünifeftrtötStoff noch wenig vorgerückte Auch in dem jüdischen Handlungsdiener - Institut w erden wöchentliche.'Vorlesungen: von dem vr. Honigmann gehalten, die, wie man hörtgeistige Anregung zu erwecken sehr geeignet'fein sollen. Ebenso sucht unser synagogales Leben immer mehr- Aufschwung zu gewinnen. Der hiesige Kantor und sein Bruder, der Chordirektor- Beide Schüler des berühmten Sulzer in Wien, sind: eifrigst bemüht,' den Gottesdienst würdig und ansprechend zu gestalten. Letzterer, Herr Chordirektor : S. Deutsch geht jetzt sogar , damit um, Synagogengesänge für kleinere Gemeinden, denen ein gemischter Chor nicht so leicht zu Gebote steht, herauszugeben. Es würde dann jede noch so kleine Gemeinde, und hatte sie auch, nur über einige Knabenstimmen zu disponiren, in den Stand gesetzt sein, einen geregelten Gottesdienst mit Chor einzuführen. Eine Probe dieser Gesänge.fst.bereits erschienen unter dem Titel:. „"»Tin spV-, Sabbatliches Synagogenlied in Musik gesetzt für Tenor Solo, 2 Sopram und einen Alt, von S.., Deutsch", und wird es von der Theilnahme der Gemeinden abhängen, wie bald, das Unternehmen ausgeführt werden, dürfte. ..Jedenfalls ist es ein anerkennenswerth es'Verdienst des Herrn Deutsch und zeugt von der geistigen Strebsamkeit dieses jungen Mannes. Neh-. men. Sie, Herr. Redakteur, diese aphoristischen Notizen heuth gütig an,, vielleicht bietet die nächste Zukunft Stoff. :zu ausführlicheren Berichten. Berlin,-. .25.. Februar. Die .No. 11 des Post- Amtsblattes enthalt eine neue, in diesen. Tagen erst erlassene Verfügung, über die Anstellung u. s. w. der „Postexpediteurgehilfen" und gleichzeitig die Formel, wonach diese Beamten-vereidigt werden müssen. Dabei ist eine Formel für die Evangelischen und eine für die Katholischen. Für die Juden ist eine dergleichen nicht beigefügt, und dennoch berechtigt sie der §. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 zu jenen Stellen, wie überhaupttzn dem Eintritte, in das gesammte Postfach, da nur solche unmittelbare Staatsämter, mit welchen eine polizeiliche, richterliche oder ausübende Gewalt verbunden ist, den Juden verschlossen sind. Uebrigeuschat schon die Kabinetsordre vom 31. Dezember. 4845, . welche den Juden die Posten der gedienten Unteroffiziere unter obengedachter Einschränkung-verlieh, festgesetzt, daß - die Juden nach der in der allgemeinen Gerichtsordnung für sie vorgeschnebenen Eidesformel den Diensteid zu schwören haben. (Köln. Zeit.) Berlin, 28. Fehruar. Nach einer eben ergangenen Kabinetsordre sind die Angelegenheiten der berliner Judenschaft unter das Polizeipräsidium gestellt,, welches die Stelle der Regierungen in den Provinzen einnimmt. Nordhausen, 6. März. Die Stadtverordneten' haben mit ' 17 gegen 1 Stimme eine Petition beschlossen, deren dritter Punkt „die Feststellung vollberechtigter Religionsfreiheit" (etwas dunkel gestellt!) Der Magistrat ist beigetreten. "' "' Köln, 5. März. Eine große Versammlung von Bürgern hat eine Adresse entworfen, deren fünfter Punkt: „Gleichheit vor dem Gesetze ohne Unterschied der Kulte." Literarische Nachrichte«. 7,,.' Magdeburg, l. März An Fortsetzungen schon früher angezeigter Werke ist erschienen: Die jüdischen Religionsphktosophen des Mittelalters- oder Uebersetzungen der seit dem zehnten Jahrhundert verfaßten jüdischen Religionsphilofophieen. Mitgetheilt von Dr. Julius Fürst. Zweite Lieferung. Leipzig. Diese zweite Lieferung enthält die Fortsetzungvon Emunot We-Deot von Saadja, nämlich von S. 225 bis 492. Schade' ist es, daß der Uebersetzer den lOten Abschnitt nicht mit übersetzt hat, weil derselbe die Ethik behandelt, demnach nicht zur-Religionsphilosophie gehöre — wodurch denn die Uebersetzung des Werkes eine unvollständige geblieben... Da die dritte Lief, noch den Exkurs zu diesem Werke bringen soll, so wäre es wünschenswerth, 'daß der Herausgeber seine Absicht noch ändere. — Das Testament unter der Benennung einer Schenkung. Nach rabbinischen Quellen bearbeitet von L. Bodenheimer, Konsistorialoberrabbiner. Zweites Heft. Eine ausführliche Beurtheilung behalten wir uns vor, wenn das Werk vollendet sein wird. Dieses zweite Heft entwickelt die Theorie der Schenkung nach talmudisch- - rabb. Grundsätzen. — Von der schönen Ausgabe des Machsor, übersetzt und erklärt von vr.M. Letterks, die in Prag bei Gottlieb H aase Söhne erscheintist dev 12* .

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