Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 12 (13.3.1848)
- Date
- 1848-03-13
- Page
- Seite 176 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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176 Donnerstage Unruhen ausgebrochen, in Folge deren, wie man hört, die dort wohnenden zahlreichen jüdischen Familien, gegen welche die Bewegung gerichtet war, sich geflüchtet und in die Umgegend zerstreut hätten. Veranlassung dazu gab die Abreise eines dasigen Auswanderers, der, mit Zurücklassung einer unberichtigten Schuld bei einem Israeliten, schon bis Mainz gekommen war, daselbst aber von seinem Gläubiger eingeholt, auf dessen Anrufen verhaftet und nach Reichelsheim zurückgebracht wurde. Seine gezwungene Rückkehr gab die Veranlassung zu der kleinen Emeute, deren Ausgang das eben gemeldete Ereigniß war. Aus Sübdeutfchland, 7. März. (Privatmitth.) Aus Nürnberg ist eine Adresse nach München an den König abgegangen, deren fünfter Punkt ist: „gleiche Berechtigung aller Religionen". — In Wiesbaden haben sich die Wünsche der Bürger dahin ausgesprochen, daß der neunte ist: „Beseitigung aller Beengungen der verfassungsmäßig zustehenden Religionsfreiheit." Braunfchweig, 4. März. (Privatmitth.) Bei der hier stattfindenden Bewegung ist es bemerkbar, daß die große Bürgerversammlung, in welcher eine Petition an den Herzog berathen wurde, ein Israelit, Dr. jur. Aronheim, von der Versammlung zu ihrem Präses erwählt wurde, der dann auch die Adresse verfaßte, die mit großer Majorität angenommen wurde. Aus Sübdeutfchland, 5. März. In ihrer heutigen Sitzung wurden mit großer Majorität von der zweiten badischen Kammer mehrere Anträge angenommen, unter denen der dritte „gleiche Berechtigung aller Konfessionen". — Eine sehr starke Bürgerversammlung zu Frankfurt am Main hat eine Adresse an den Senat gerichtet, in der der sechste Punkt ist: „staatsbürgerliche Gleichheit ohne Unterschied des Glaubens". Karlsruhe, 5. März. Das Nähere ist. Lheils einstimmig, theils mit allen Stimmen gegen zwei hat die zweite Kammer die Anträge angenommen, deren dritter i „daß alle Beschränkungen politischer Rechte aus dem Grunde, daß ein Staatsbürger einer bestimmten Konfession angehöre, aufgehoben, beziehungsweise den Ständen ein Gesetzentwurf darüber vorgelegt werde". Der Minister des Innern hat auf diese Anträge geantwortet, daß auch in Beziehung auf diesen dritten Antrag die Regierung bereit ist^ den Ständen in der von der zweiten Kammer angedeuteten Richtung „Behufs der Aufhebung der Beschränkung politischer Rechte aus Rücksichten der Konfession" vorzulegen. Stuttgart, 3. März. Die von der Bürgerversammlung angenommene, an die Staatsregierung gerichtete Vorstellung enthält auch folgenden Passus: „Religion bedinge keinen Unterschied, weder in den politischen Rechten noch Pflichten der Staatsangehörigen." - . Dessau, 6. März. (Privatmitth.) Gestern wurde hier eine Bürgerversammlung abgehalten, in welcher eine Adresse an Se. Hoheit den Herzog entworfen werden sollte, Wünsche enthaltend, eingeschlichene Mißbräuche abzuschaffen und zeitgemäße Reformen einzuführen. Den Vorsitz dieser Versammlung halten der Buchhändler Aue, der Regierungsadvokat Koppe und der Holzhändler Fidler. Unter den ausgesprochenen Wünschen, die mit aller Energie gewünscht werden, war auch die völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen, welcher Antrag von der zahlreichen Versammlung, meistens aus Christen bestehend, mit Freuden angenommen' und niedergeschrieben wurde. Herr Fiedler und Herr Koppe hatten mit einfachen und herzlichen Worten von dem bisherigen Drucke unserer Glaubensgenossen gesprochen und wie es mehr als billig sei, nach dem Grundsätze der Menschenliebe, die Frage, die fast in allen unseren benachbarten Staaten schon gelöst ist, auch hier in Anregung und zur Erfüllung zu bringen. 0. Preußen. Lobfens, 22. Februar. (Aufruf an preußische jüdische Lehrer.) Wenn, wie Diesterweg in dem Wegweiser für deutsche Lehrer sagt, durch unverdiente Zurücksetzung hinter andere, ehrenwerthe^, ehrwürdige Stände die Achtung des Lehrerstandes verletzt wird, so wird gewiß die Achtung des jüdischen Lehrers doppelt verletzt, durch die Ausschließung von Gerechtsamen und Immunitäten, die dem zu einem und dem-