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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-13 · Heft 12 (13.3.1848) · p. Seite 174

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 12 (13.3.1848)
Date
1848-03-13
Page
Seite 174 (sequence 4)
Language
German
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174 ich sage dies, daß wenn ich. srgend Ansehen hätte zu entscheiden was religiöser Irrthum sei, und wenn ich den Auftrag hätte, religiösen Irrthum zu bestrafen, in diesem Falle würde ich, würde meine Gewalt überhaupt ausgeübt, die Juden bestrafen. Aber ich habe keinen solchen Auftrag. (Hört! Hört!), Wenn die Juden vor einigen zweitausend Jahren ein unsühnbares Verbrechen begingen, so habe ich nicht den Auftrag — selbst wenn ich die Abkömmlinge jener Personen, die sich des Verbrechens schuld^ machten, bestimmen könnte — so besitze ich nicht jene heilige Macht, welche meiner Meinung nach dazu gehört, die Sünden der Väter zu strafen, nicht an den Kindern des dritten oder vierten Geschlechts, sondern an der drei- oder vierhundertsten Generation. „Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr/! Ich habe also weder die Pflicht noch die Macht, religiösen Irrthum zu bestrafen. Ich behaupte, daß das Haus der Gemeinen nicht das Recht hat, um eines religiösen Jrrthums willen eine Strafe aufzuerlegen. (Hört! Hört!) Ich betrachte eine bürgerliche Unfähigkeit als zu der Natur und dem Charakter einer Strafe gehörend. Ich spreche von rein religiösem Irrthum. Wenn Sie aus jenem religiösem Irrthum gefährliche politische Meinungen folgern könnten, und wenn diese politische Meinungen durch einen Eid, den zu leisten die religiöse Meinung unmöglich macht, zurückgehalten werden könnten, in diesem Falle hatten Sie das Recht, eine Beschränkung aufzuerlegen. Die Römisch-Katholischen schloffen Sie ehemals nicht aus, weil sie die Lehre der Transsubstantion beibehalten, sondern weil Sie fürchteten, sie seien gefährliche Unterthanen, da sie die Obermacht einer fremden Gewalt anerkennen. Sie schlossen sie von der politischen Macht aus, weil Sie fürchteten, daß die Katholiken diese mißbrauchen würden, wenn sie sie besäßen; nicht aber weil der Katholik religiöse Jrrthümer beibehalt, lasten Sie ihm bürgerliche Unfähigkeit auf. Darum, wenn man beweisen könnte, in diesem Falle, daß die Beibehaltung gewisser religiöser Meinungen^ bei den Juden, ein entscheidender Beweis ihrer bürgerlichen llnwücdigkeit sei, dann hätte man ein Recht sie auszuschließen, aber diesen Beweis haben Sie zu führen. Meiner Meinung nach ist der Anspruch der Juden, als englisch geborene Unterthanen, so viel als eine ungetheilte und vollständige Befähigung zum Amte. Ihr entsprecht diesem Ansprüche nicht, indem Ihr sagt, daß Ihr ihnen th.eilweise Befähigung zugestehet, Ihr erlaubt ihnen Munizipalämter zu, bekleiden; ihr gestehet, ihnen; das Wahlrecht zu, aber die. Verantwortlichkeit einen Grund anzugeben, weshalb Ihr, ihm. das Ue.brigL/vorenthaltet/ bleibt dieselbe. .Ja, nachdem Ihr. ihnen, die Befähigung zu jenen Privilegien und Freiheiten, die Ihr ihnen an« vertrauet, zugestehet, liegt es Euch um so mehr ob, einen Grund anzuführen, weshalb Ihr ihm vollständige Gleichstellung absprechet. / v (Fortsetzung folgt;) /; . / Zeitungsnachrichten. Italien. ■ / Turin, 20. Februar. Während Löskana die Gleichheit aller Toskaner vor dem. Gesetze, ' ohne Berücksichtigung der Kulte in der Könstitution ^ausgesprochen: hat Sardinien ein besonderesPatent über die bürgerliche Gleichstellung der Protestanten, ein besonderes Patent über die bürgerliche Gleichstellung der Waldenser erlassen, aber — über die Juden bis jetzt geschwiegen. Frankreich. Parks, 28. Februar. Sicher merkwürdig ist es, daß zwei Juden Mitglieder der provisorischen Regierung sind, Cremieux unmittelbar und als Minister der Justiz, Goudcheaux mittelbar als Minister, der Finanzen. Auch unter den Agenten des neuen straßburger Munizipalkomittz's befindet sich ein Jude, Dr. meä. Wolfs. — Bei einem gestrigen öffentlichen Aufzuge erschien der Großrabbine mit einem katholischen und protestantischen Geistlichen Hand in Hand. Paris, 2. März. (Privatmitth.) Kein Wort über die großen Ereignisse der verflossenen Woche. Sie sind bekannt. Daß die Juden ihren Antheil daran hatten, kann vorausgesetzt werden, und hat sich in den Resultaten gezeigt. Eine andre Frage drangt sich uns auf: welche wird in Zukunft die Stellung der Kulte in Frankreich sein? welche Folge wird dies für das französische Judenthum haben? Wir haben bis jetzt die drei Phasen vor uns: die' nordamerikanische, in welcher die Kirche für den Staat gar kein Moment bildet, weshalb nicht allein die Kirche ganz unabhängig vom Staate ist, sondern sich auch durch

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