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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-06 · Heft 11 (6.3.1848) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 11 (6.3.1848)
Date
1848-03-06
Page
Seite 168 (sequence 14)
Language
German
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168 stelle zu Nvd definitiv zu besetzen. Zur Konkurrenz werden jedoch nur solche Bewerber zugelassen, die mit einiger musikalischen Bildung einen schönen Vortrag verbinden, hinlängliche Kenntniß des Hebräischen besitzen und gute Zeugnisse sowol über ihre Qualifikation zum Schächten so wie über ihre moralische Führung beibringen können. Portofreie Meldungen nimmt der Unterzeichnete Vorstand entgegen. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Markisch-Friedland. Charleston (Süd-Karolina), den 6. Dez. 5608. Zirkular. (Aus dem Englischen übersetzt.) Die hiesige jüdische Gemeinde (Beth Elohkm genannt), deren gegenwärtiger Pastor gesonnen ist, sich in's Privatleben zurückzuziehen, sobald sich eine geeignete Person findet, die Pflichten seines Amtes zu übernehmen, hat beschlossen, einen Andern an seiner Statt zu engagiren, und demnach die Unterzeichneten zum Konnte ernannt, um Bewerber um dieses Amt auszufordern, und dieselben um ihre Aufmerksamkeit auf die folgenden Bedingungen zu ersuchen. 1. Der Bewerber muß mit allen Zweigen der jüdischen Literatur gründlich bekannt sein, und eine beträchtliche Kenntniß derjenigen orientalischen Sprachen besitzen, die mit derselben in Verbindung stehen, besonders die arabische und syrische Sprache. 2. Er muß ein tüchtiger Lateiner und Grieche, und in der englischen, deutschen und französischen Literatur wohl bewandert sein. 3. Man wünscht, daß derselbe gleich beim Eintritt in's Amt fähig wäre, richtig und geläufig englisch zu sprechen und zu schreiben. Sollte jedoch die englische Sprache nicht seine Muttersprache sein, so muß er dann in der Kenntniß derselben wenigstens zu dem Grade vorgerückt sein, der die Erwartung berechtigen würde, daß er sich derselben in einem mäßigen Zeitraum bemächtigen werde. 4. Seine Gelehrsamkeit und sein Rednertalent müssen ihn befähigen können, eine Predigt oder Rede über irgend einen gegebenen Text oder religiösen Gegenstand mit der äußersten Leichtigkeit zu verfassen. Das Auswendig- oder gar ex tempore-pcebtgen würde man dem Vortragen aus einem Manuskript vorziehen. 5. Es wird demselben zur Pflicht gemacht werden, sowol am Vorabend als am Morgen eines jeden Sabbats und Feiertages, so wie bei jeder andern Veranlassung zum Gottesdienste, in der Synagoge sowol als an irgend einem andern Orte, wo die Gemeinde seine amtlichen Dienste in Anspruch nehmen sollte — eine von ihm selbst verfaßte, passende Predigt oder Rede und dergleichen Gebete in der englischen Sprache vorzutragen. Auch wird er den hebräischen Theil des Gottesdienstes verrichten müssen, wobei es ihm frei steht, das Hebräische entweder blos nach den grammatikalischen Regeln abzulesen, oder auch auf die Weise der portugiesischen Juden abzusingen. 6. Nach einer Probeleistung von drei Monaten, (wenn man solch einen Zeitraum hierzu für nöthig erachten sollte) kann derselbe auf zwei Jahre, und nach Verlauf derselben auf Lebenszeit, oder auf solange als er sich gut beträgt und die Pflichten seines Amtes erfüllen kann, engagirt werden. 7. Sein jährlicher Gehalt wird, außer den Sporteln, auf tausend Thaler festgesetzt werden. Er darf aber auch eine Erhöhung desselben erwarten, je nachdem sich die Einkünfte der Gemeinde vermehren, und feine amtlichen Leistungen sowol als sein Betragen ihm Beifall verschaffen mögen. Auch würden ihm von der Eröffnung einer Schule zur allgemeinen Bildung, oder vom Unterricht im Hebräischen und in anderen Sprachen noch andere Nebeneinkünfte zufließen. 8. Bei gleicher Qualifikation wird man einen unverheiratheten Mann dem mit einer Familie vorziehen. Folgende Anzeige ist, zur fernern Leitung für den Bewerber hinzugefügt. 1) Der Gottesdienst wird in der Synagoge dieser Gemeinde mit Begleitung einer Orgel gehalten. 2) Sowol vor als nach der Predigt und den Gebeten werden englische und hebräische Lieder und Psalmen von einem Chor gesungen. 3) Der Pentateuch wird in der Synagoge nur ein Mal in drei Jahren durchgelesen. 4) Die Haphtora und einige andere hebräische Thekte des Gottesdienstes werden ausgelassen. 5) Die zweiten Tage der Feiertage werden in dieser Gemeinde nicht gefeiert. 6) Außer diesen sind noch verschiedene andere Verbesserungen im Gottesdienste gemacht worden, mit der Absicht, die Andacht und den Anstand bei demselben zu fördern. Der Bewerbungsbrief muß in englischer Sprache geschrieben sein, und die leitenden Glaubenslehren, das Alter, den Geburts- und Wohnort, und das gegenwärtige Berufsgeschäft des Bewerbers, und ob derselbe ein verheiratheter oder rmverheiratheter Mann sei, angeben; auch eine genaue Abschrift der Hauptzeugnisse seines

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