Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 11 (6.3.1848)
- Date
- 1848-03-06
- Page
- Seite 162 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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162 sie seien, sagen sie, keinem auswärtigen Staate zugehörig, .und so gut wie sich die Juden in Frankreich als französische Unterlhanen betrachten, so sehen sich die Juden Englands als englische Unterlhanen an und sind, wie alle guten Bürger, in Kriegs- und Friedenszeiten zur Erfüllung ihrer Pflichten bereit. Auf der andern Seite frage ich, wenn sie Fremde sindwelchem Lande gehören sie an? Fremd ist derjenige, der einen andern König .und ein anderes Vaterland hat, denen er Treue schuldig .ist; ein Solcher kann den Gesetzen des Staates, in dem .er lebt, nicht vollkommen Gehorsam leisten und muß daher gewissen Beschränkungen unterworfen sein. Aber die Juden, welche seit einem oder anderthalb Jahrhunderten in diesem Lande leben, die ihr Eigenthum, ihre Frauen und Kinder in England haben, welchem auswärtigen Könige oder Lande können sie ihre Dienste weihen?. Sicherlich keinem. Es liegt am Tage, daß sie England und keinem andern Lande ergeben sind. — Ferner wird uns entgegnet,— indessen ist dies ehereine Schmähung als ein Beweis,—daß wir die Juden nicht denselben Beschäftigungen nachgehen sehen, welche andere Bürger betreiben. Aber liegt dafür nicht ein hinreichender. Grund in unseren Gesetzen selbst? Ihr erklärt sie für unfähig, das Land zu bebauen, und in einigen Städten beschränkt Ihr ihre Gewerbe, und nun wendet Ihr Euch zu den Juden und sagt: „Ihr habt keinen Sinn für den Ackerbau und keine Neigung zu den Gewerben, welche die anderen Engländer treiben." Ist das Gerechtigkeit? Ist das ein Beweis? In Frankreich genießen die Juden alle Rechte und Vortheile, die der Staat zu gewähren hat, und mancher ausgezeichnete Mann, der zum Mirgliede des gesetzgebenden Körpers gewählt worden ist, gehört ihrem Bekenntnisse an. Rechtfertigen Sie daher nicht, ich bitte Sie, die jetzigen Beschränkungen derselben mit früheren Verfolgungen, und fürchten Sie nicht, daß nach ihrer Beseitigung die Juden ihre Bürgerpflichten nicht ebenso gut erfüllen würden, als Andere in gleichen Verhältnissen. — Desgleichen hat man gesagt, daß in den Büchern der Propheten eine feierliche Verkündigung enthalten sei, die uns abhalten müßte, den Juden die Rechte zu bewilligen, welche sie verlangen. Es ist aber klar, daß, wenn die Propheten so zu deuten wären, es uns nicht,zukommt, zu entscheiden, was zu thun sei, sondern daß die Vorsehung mit ihren eigenen Mitteln ihre eigenen Zwecke verfolgen will. Und wo, frage ich, wollen diejenigen, die sich dieses Arguments bedienen, d/e Grenze ziehen? Ich habe gesagt, daß die Juden in Frankreich zu allen Aemtem zugelassen werden, und daß mehr als ein Mitglied der Kammern jüdischen Glaubens ist. Selbst in unserm Lande haben wir in unserm Verfahren gegen sie viel von der alten Strenge aufgegeben. Ein Jude ist Magistratsperson, ein Jude ist Sheriff gewesen. Erst jüngst wurdemdurch ein Gesetz, das von, dem ehrenwerthen Mitglieds für Tamworth eingebracht war, den Juden die Aemter bei den Korporationen freigegeben, und noch kürzlich ward ein Jude zum Alderman in der Korporation der londoner City gewählt. Ich frage Sie nun, was berechtigt oder nölhigt Sie dazu, eine Prophezeihung so auszulegen, daß die Grenze ihrer Wirkung zwischen einem Alderman und einem königlichen Beamten, zwischen einem Friedensrichter und einem Parlamentsmitgliede liege? (Hört! Hört!) Was ermächtigt und befähigt Sie, zu bestimmen, in wie weit die Prophezeiungen erfüllt sein wollen, und wie können Sie es auf sich nehmen, die Marke zu bezeichnen, die ihnen der Allmächtige setzen mag? (Beifall.) Das wäre, gegenüber dem Allmächtigen, ein übermüthiger Versuch, „Das Szepter und die Wag' aus seiner Hand zu reißen, Zu richten sein Gericht, und Gottes Gott zu heißen." Ich hoffe, daß wir uns solcher Anmaßung nicht schuldig machen werden und daß wir nach unsrer beschränkten Einsicht, was uns das Beste für unsere Mitbürger und unser Land dünkt, thun werden, fromm und demüthig darauf vertrauend, daß der Allmächtige seine Absicht erreichen werde durch Mittel, die seiner Weisheit am Besten bekannt sind. (Beifall.) Ich komme jetzt zu einem Punkte, in welchem eher eine treffende Entgegnung liegt, und welcher die Sache meiner Klienten mehr gefährdet, als irgend ein'anderer. Es herrscht nämlich, wird behauptet, ein Vorurtheil Unter dem Volke gegen den Namen eines Juden, das in verschiedenen Ursachen, auf die ich hier'weiter nicht eingehen will, seinen Grund hat. Dieses Vorurtheil aber, das die Verwaltung von 1753 dazu bestimmte, nachdem sie den Juden die Naturalisation gewahrt hatte, dieselbe ein Jahr darauf wieder zurücknehmen zu wollen, scheint mir sehr geschwunden zu sein; daß es in dieser Hauptstadt geringer geworden ist, davon habe ich mich mit eigenen Augen überzeugen können, indem die City einen Mann, der durch seine ausgebreiteten Handelsunternehmungen, durch seinen Reichthum und seine Freigebigkeit wohlbekannt ist, bei den letzten allgemeinen Wahlen mit beinahe 700 Stimmen zu ihrem Vertreter wählte. Ich