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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-03-06 · Heft 11 (6.3.1848) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 11 (6.3.1848)
Date
1848-03-06
Page
Seite 159 (sequence 5)
Language
German
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159 ich finde sie bestätigt in einer Erklärung des Oberhauses beiden Berathungen über die Konformitatsbill: „Die Lords sind der Meinung, daß ein Engländer in keine unglücklichere Lage könne versetzt werden, als wenn ihm durch das Gesetz die Fähigkeit genommen wird, feinem Fürsten und Lande zu dienen; daß daher nur wegen eines Verbrechens .der schlimmsten Art eine solche Unfähigkeit über ihn verhängt werden dürfe." Aus diesem Grunde nun erkläre ich, daß, wofern sonst Nichts gegen die Befähigung der Juden vorgebcacht werden kann, dieselben sich in der Lage aller derer befinden, welche in diesem Lande geboren.sind, die ihnen auferlegten Lasten tragen und bereitwillig ihrem Fürsten und ihrem Lande je nach ihrem Berufe dienen, daß sie also Anspruch haben auf alle Rechte und.Privilegien, deren ihre Mitbürger genießen. (Beifall.) Dies ist meine Ueberzeugung/ und ich will durch Nichts, was sich von den Verdiensten der Juden sagen ließe, denselben Ihre Gunst zuwenden, denn ich denke, es handle sich hier nicht um eine Begünstigung der Juden, sondern — wenn gegen sie kein triftiger Grund zu Beschränkungen vorsiegt,— um ihr Rech t. (Beifall.) Ich will daher kein Gewicht darauf legen, daß eben diejenigen, welche die Ansprüche der Juden nicht anerkennen, die friedliche und moralische Führung derselben als Unterthanen zugestanden haben; daß die Juden demselben Sittengesetz gehorchen, das uns bindet; daß es unter ihnen viele ausgezeichnete Männer von hervorragendem Tylente giebt; daß, wo sie zu öffentlichen Diensten zugelassen waren, sie sich in der Erfüllung ihrer Pflichten ebenso fähig zeigten, als irgend welche ihrer Amtsgenossen; daß sie sich endlich in verschiedenen anderen Berufszweigen, so wie in Künsten und Wissenschaften, tüchtig erwiesen haben, den Aufgaben, einer jeden Stellung zu genügen, die ein Engländer einnehmen mag. (Beifall.) Ich benutze diese Thatsachen nicht, weil es sonst scheinen könnte, als suchte ich Ihre Gunst und Nachsicht in Anspruch zu. nehmen. Nein! ich fordre von der Gesetzgebung, daß sie die Beschränkungen aufhebe, unter denen die Juden leidennicht in Rücksicht auf besondere. Verdienste derselben; sondern ich behaupte, weil sie den Staatslasten unterworfen, weil sie in diesem Lande geboren sind, und weil sie zur Erfüllung aller Bürgerpflichten angehalten werden, so haben sie auch ein Recht auf Anerkennung und Entschädigung von Seiten des Staats. (Beifall.) Ohne also von besonderen Verdiensten der Juden zu reden, gehe ich an die Betrachtung der Einwücfe, welche gegen -ihr? Rechte, die: ich vertheidige, vorgebracht worden sind. An der Spitze die-' ser Einwürfe steht folgender. Man habe die Absicht,' wird gesagt, das Land zu entchristlkchen, indem man nicht allein Juden, sondern Ungläubige jedes Namens in's Parlament und zu Staatsämtern zulasse. (Hört! Hört!) Als Antwort auf diesen Einwurf will ich nicht sagen, daß Religion und Handlungsweise eines Menschen in keiner Beziehung zu einander ständen; vielmehr, bin ich der Meinung,, daß die Religion auf unser Privatleben, auf unsere täglichen Beschäftigungen, auf Handel und Wandel der Menschen Einfluß üben und sie überwachen müsse. Um so mehr möchte ich die Gefetzt gebung, welche doch sämmtliche Interessen des.Landes umfaßt, unter den Einfluß und die Kontrolle der Religion stellen. Daher gründe ich meinen Vorschlag nicht darauf, daß die Staatsbeamten und Parlamentsmitglieder als Solche der Religion vollkommen entbehren können,' sondern nur auf den Jrrthum will ich -Hinweisen, daß, man sich durch das bloße Aussprechen einer Eidesformel der religiösen Gesinnung und des religiösen Pflichtgefühls zu. vergewissern glaubt. Ich meine, und könnte es beweisen, daß Sie durch solche Eide nicht jene Sicherheit erlangen, die Sie-zu erlangen beabsichtigen, daß Sie dadurch gewissenhafte' und verdienstvolle Männer entfernt halten, die ihre Pflichten als Bürger und Gesetzgeber-mit der den Forderungen der Religion gebührenden Rücksicht erfüllen würden, dagegen Andere nicht ausschließen, vor deren Zulassung Sie unverhohlen Ihre Scheu ausgesprochen, ich meine damit jene Klasse von Männern,, welche die Verbindlichkeiten der Religion abgestreift haben und sich an keine ihrer Vorschriften gebunden erachten. Von der herrschenden Meinung des Landes aber, vorv seinen inneren Zustanden, von der Art der Volkserziehung/ von dem überwiegenden Bekenntnisse im Lande wird esi abhangen, ob Hie ein christliches Parlament haben, oder, nicht. Lassen Sie mich, um mich deutlicher zu erklären, auf zwei verschiedene Epochen der Geschichte zurückgehen. Unter der Regierung Jakobs I. und Karls. I. herrschte ein tiefes religiöses Gfsühl in unserm Lande. Die Bevölkerung theilte sich in verschiedene Sekten, und es war merkwürdigwie der Religionseifer bald in der einenbald in der andern Sekte stärker hervortrat; alle.aberglaubten sie sich durch die Vorschriften des Christenthums gebunden. Versetzen Sie sich nun in die Versammlung, in welcher Falkland, Hollis und Vane zusamm.entrasen,, Männer, die von einander in religiösen Ansichten abwichen, aber sämmtlich religiös gesinnt waren nnd sich

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