Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 10 (28.2.1848)
- Date
- 1848-02-28
- Page
- Seite 144 (sequence 6)
- Language
- German
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144 mein verboten *). So gingen mit den Zeiten die Erschwerungen Hand in Hand, bis man sich zuletzt an das Unglaubliche gewöhnte, nach dem Genuß von Fleisch sechs Stunden keine Milchspeise zu genießen **), und das Alles gegründet auf einen Schriftherrschend. So wird uns (ebendas.) aus jener Zeit erzählt, wie ein Talmudist (•nb) zu einem jüdischen Jager kam, der einen Pfauenkopf, in Milch zubereitet (snbrto Koran rrw''-,), auf den Tisch brachte, ohne daß Jener den mindesten Tadel dagegen laut werden ließ (■»T» «bi inb 8bi). *) Also lautet die bezeichnende Stelle im Maim. a. a. O. 9, 4: „Fleisch von Gewild und Geflügel ... ist durch die Aussprüche der Schriftgelehrten p'nana tr'iDiö) zu genießen verboten, damit das Volk nicht weiter gehe und in die Uebertretung des mosaischen Verbotes von „Fleisch in der Milch" verfalle ..., denn nach dem Wortverstandnisse des Verses ist ja nur das Böcklein in der Milch seiner wirklichen Mutter verboten im» sbra rrbrr mröirc Vnwn *^nw), deshalb verboten sie jedes Fleisch in der Milch" (d. h. auch das von Gewild und Geflügel). Dieser Zweck nun wurde vollkommen erreicht. Das Volk übte in den spateren Jahrhunderten die zeremoniellen Vorschriften blindlings, ohne Sinn, ohne sich Rechenschaft zu geben; das Vordringen zur Quelle war ihm durch tausend Verhaue unzugänglich gemacht. Dachte, fühlte je ein jüdisches Weib Etwas bei Beobachtung ihres religiösen Küchenreglements? Sobald sie jedoch Etwas vernachlässigte, da fühlte sie ihr Gewissen von heftigen Vorwürfen gefoltert! Ich glaube aber, die Gewissensbeängstigungen in der Religion unnöthig vermehren, heißt der Religion einen schlechten Dienst erweisen. **) Ein Talmudist (Chulin 198, 1.) rühmt nämlich von seinem Vater, „daß dieser nach Fleischgenuß vier und zwanzig Stunden lang keine Milchspeisen genossen habe! Er selbst komme sich, dieser großen Frömmigkeit seines Vaters gegenüber, wie zu Essig gewordener Wein vor “D xbn «nb»» »hb am), denn er esse nur keine Milchspeise bei demselben Mahle, wo er Fleisch genoß; aber schon die nächstfolgende Mahlzeit dürfe bei ihm aus Milchspeisen bestehen." Manche Kommentatoren des Talmuds (die Tosaphot, R. Ascher u. A.) wollen nun in der letztbezeichneten Frist nur eine sehr kurze, beliebige Zwischenzeit erkennen, so daß man alsbald, nachdem die Tafel, an welcher daS Fleisch genossen wurde, abgeräumt wäre, Milch genießen dürfte, Andere sind rigoroser und setzen eine Stunde Zwischenzeit fest, wieder Andere sind noch rigoroser und setzen sechs Stunden Zwischenzeit fest, und dabei verblieb's. Eigentlich eine Inkonsequenz! Denn wenn der Gebrauch mit n?b ntf» ansing, so hätte er nach der Konsequenz der *p‘,p»na wenigstens mit rQiüb nniü» aufhören müssen. vers, der in seiner einfachen Deutung so etwas ganz Anderes feststellt! So ward das Wort der Lora verdunkelt, während es doch hier so klar ist, keinerlei Schwierigkeit darbietet. So wollte man eine Schwierigkeit darin finden, daß die betreffende Stelle drei Mal in der Tora vorkommt, hier, im herkömmlichen Abschnitte Mischpatim und im 5. B. M. (14, 21.) Allein daß die Stelle hier und im Abschnitte Mischpatim steht, erklärt sich ganz einfach aus dem Umstande, daß auch andere Satzungen, die dort bei der Schließung des Bundes am Sinai eingeschärft wurden, hier bei der Erneuerung des Bundes, nach dem Abfalle Israels durch Anbetung des goldenen Kalbes erneuert werden *). Im 5. B. M. aber, genannt „Wiederholung der Lehre", werden ja die Gesetze überhaupt, und so bei Gelegenheit ähnlicher Satzungen auch das vorliegende wiederholt, so daß diese Schwierigkeit in Nichts zusammenfällt, so wie andere ganz absonderliche Beweise für die Ausdehnung des betreffenden Gesetzes gegenüber dem so klaren Wortsinn des Gesetzes selbst durchaus nicht bestehen können **). Es wäre daher sehr erwünscht, wenn *) Eine ähnliche, aber zu weit her gesuchte Erklärung findet sich Jalkut zur Stelle 359: bs ii» ■’iö» n'bpn rv-oiö 'a ‘twd?(bmn ab)m»ip73 wvn ->n b^ 'an ,281» N12-1A2 'an ,^1N2 'k barna1’ .5>b .b2'2 "INI **) Wir können es nur ein Hohnsprechen aller Logik nennen, wenn der an und für sich richtige Schluß vom Minderwichtkgen auf das Wichtigere Oieiti bp) in der vorliegenden Sache so mißbraucht werden will, daß es im Talmud (Chulin 114, 1.) heißt: „woher wissen wir, daß ein Ziegenböcklein nicht darf in der Milch einer Kuh oder Schafmutter (d. h. in der Milch einer andern Gattung) gekocht werden, da es doch in der Schrift nur heißt: „das Böcklein in seiner Mutter Milch?" Das lernen wir durch den Schluß vom Minderwichtkgen auf das Wichtigere. Denn wenn das Böcklein, das doch mit seiner Mutter sich begatten darf, in ihrer Milch nicht darf gekocht werden, um wie viel weniger darf dasselbe gekocht werden in der Milch einer Kuh oder Schafmutter, mit denen es sich doch nicht begatten darf!" Das ist nun freilich nicht der rezipirte Grund, ein anderer, nicht besserer, wird, aus nichtigem Einwande, ihm zur Stütze an die Seite gestellt. Doch gegen die Abenteuerlichkeit selbst der Logik jenes angeführten Schlusses wird im Talmud durchaus Nichts eingewendet. Kann nun das in Wahrheit ein Religionskodex für uns sein, wo die ersten Regeln des gesunden Menschenverstandes so mißachtet werden? Wer sieht nicht ein, daß jene beiden