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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-02-28 · Heft 10 (28.2.1848) · p. Seite 143

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 10 (28.2.1848)
Date
1848-02-28
Page
Seite 143 (sequence 5)
Language
German
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148 sollte doch jedenfalls diese Verletzung der Menschlichkeit nicht dadurch noch gesteigert werden, daß das neugeborne Thier in seiner eigenen Mutter Milch zubereitet werde. Die Thiermutter schreit gewöhnlich sehnsüchtig nach dem ihr geraubten Jungen, während dessen verzehrest du ihr Kind gekocht in ihrer eigenen Milch. Das härtet. ab, und der Israeliten Herz sollte durch die Lora gemildert werden. Wobei wir noch den Umstand nicht vergessen dürfen, daß diese Gesetze ursprünglich an ein Ackerbau treibendes Volk gegeben wurden, das den Thieren näher stand, so daß eine Vernachlässigung der Milde im Verhalten gegen diese leicht, wie wir das noch heutigen Tages sehen, zur Verhärtung des Menschenherzens überhaupt führen konnte. Darum heißt es an einer andern Stelle (Lev. 22, 28.) in demselben Sinne: «b n&o in« nn« ava ioniön „ihr sollt es (das Thier) und seinJunges nicht schlachten anEinemTage", weil dies nicht nur an und für sich dem menschlichen Gefühle widerstrebt, sondern auch, wenn Solches erlaubt war, leicht konnten Mutter und Junges zugleich zur Schlachtbank geführt und dadurch das mütterliche Gefühl, sehr stark bei den Thieren, schmerzlich verletzt werden. So scheint uns auch damit eine andere Vorschrift, die im herkömmlichen Abschnitte Mi sch pa tim, wo das betreffende Gesetz , in einer unsrer heutigen Toravorlesung ganz ähnlichen Stelle vorkommt, nicht fern davon befindet, in Verbindung zu stehen, nämlich, das zum Opferthier bestimmte Erstgeborene erst sieben Tage bei der Mutter zu lassen, i»« ü* nw üw nsna, wo uns der empfindsame Ausdruck: ü* sri-p es fei bei feiner Mutter, andeuten will, überhaupt der Thiermutter die Freude an ihrem Jungen sieben Tage zu gönnen. So leidet es daher keinen Zweifel, daß nach dem Grundsätze: irviws i*pa *p«, „die Schrift will nach ihrem natürlichen Sinne erklärt sein," wir hier ein die Sitten milderndes Gesetz der Humanität vor uns haben*), das unsrer Tora zu hoher Ehre gereicht, indem sie auch des Menschen Beziehungen zu den Thieren durch Gesetze der Milde zu regeln sucht, während das, was die nachbiblische Zeit *) Wir gestatten uns auf dieselbe Auffassung mit gleicher Zusammenstellung — jedoch auch mit dem Gesetze über das Vogelnest, welches hier nicht zu übergehen — in unserm Bibetwerke Bd. I. S. 596, 693 zu verweisen. Redakt. aus diesem Gesetze gemacht hat, durch Schaffen neuer, dem Herzen keine Nahrung und dem Geiste kein Licht bietender, nur das Religions- und Hauswesen erschwerender Formen der Religion keineswegs weder zur Erhebung bei Anderen noch zur Belebung bei ihren eigenen Angehörigen dienen kann, so daß in der That, was ursprünglich gegeben war gegen Thierquälerei später geworden ist zu einer wahren Menschenquälerei! — Zur Zeit des zweiten Tempels nämlich, wo man überall bestrebt war, die gesetzlichen Schranken zu vermehren, und kein biblisches Gesetz verschont wurde, das man nicht in tausend kleine und kleinliche Satzungen haarspaltete, da gewöhnte man sich auch, über den einfachen Sinn des in Rede stehenden Bibelverses hinauszugehen, und fand in demselben das Verbot, das Fleisch überhaupt von Haussäug ethi eren in Milch zuzubereiten oder zu genießen. Die damaligen Volkslehrer geben dabei zu, daß in diesem Verbote Gewild und Geflügel (rpa>i!rpn ^um) nicht inbegriffen und ihr Fleisch in Milch zu kochen und zu essen mosaisch nicht verboten wäre*). Während wir uns nun dieses Zugeständniß beim Geflügel erklären können, weil es nicht zur Klaffe der milchgebenden Thiere gehört, so ist uns kein Grund denkbar, warum das Fleisch von Gewild von dem fraglichen Gebrauche, bei dem wir uns überhaupt Nichts zu denken vermögen, sollte eine Ausnahme machen. Denn der Umstand etwa, daß von dem Gewild nicht geopfert wurde, steht doch wol mit dieser allgemeinen Satzung in keinerlei vernünftigem Zusammenhang. Später nun wurde von den Rabbinen auch das Fleisch vom.Gewild in das betreffende Verbote ausgenommen, aber in den Gemeinden mancher Talmudisten aß man immer noch — was Vielen unserer Brüder jetzt, die das Gesetz beobachten, ohne seinen Ursprung zu kennen, ein wahrer Greuel sein würde! — Fleisch von Geflügel in Milch gekocht**). Später natürlich wurde auch das allge- *) smntt V3 ‘■np« tp*i s-pri iwa. Chulin 113, a. Maimon. Von den verbotenen Speisen, 9, 4. „Das Fleisch von Gewild und Geflügel ist nach der Tora zu essen nicht verboten." **) tp* 1^21« *Ptt ■w S bw vipxm 2bN2 „in dem Orte, wo R. Jose, der Galliläer, Rabbine war, aßen sie Fleisch vom Geflügel in der Milch", Chulin 116, a. Ueber hundert Jahre nach Zerstörung des zweiten Tempels war dieser Gebrauch noch im Volke

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