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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-02-21 · Heft 9 (21.2.1848) · p. Seite 125

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 9 (21.2.1848)
Date
1848-02-21
Page
Seite 125 (sequence 7)
Language
German
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125 Bundesrevision in die neue Bundesurkunde ausgenommen werden: 1) Jeder Schweizer hat das Recht, in jedem Lheile der Eidgenossenschaft sein Bekenntniß frei, ungehindert und öffentlich auszuüben. 2) Es giebt in der ganzen Eidgenossenschaft keine politischen Beschränkungen, welche sich an Religionsbekenntnisse knüpfen. Nach der Geschäftsordnung mußte zuerst über Dringlichkeit der Behandlung dieses Antrages entschieden werden. Bei diesem Anlasse entwickelte Herr Schönbein denselben umständlich, worauf die Versammlung ohne weitere Verhandlung mit 42 gegen 20 Stimmen die Dringlichkeit erkannte. Die Verhandlung wird am 8. erfolgen. Preuße«. Berlin, 11. Februar. (Privatmitth.) In dem eben veröffentlichten Budget des preußischen Staates für 1848 wird auch der Juden erwähnt, glücklicherweise aber nur negativ. Es ist darin nämlich von dem Wegfall der Judenrekrutengelder im Großherzogthum Posen und in einigen anderen östlichen Landestheilen zum Betrage von 13,800 Thlr. die Rede. Im nächsten Budget wird freilich dafür eine namhafte Summe für die Eintragung jüdischer Geburten rc. im Budget des Justizministeriums Vorkommen! H- Magdeburg, 13. Februar. (Privatmitth.) Nachdem der Dr. Philippson seine diesjährigen öffentlichen Vorlesungen vollendet, stellte sich am 8. h. eine Deputation, bestehend aus den Herren Justizkommiffarius Jungwirth, Kaufmann Schultze, Stadtverordnetem Weise, Leinenfabrikant Windschild und Wechselsensal Alenfeld jun., bei ihm ein, um im Namen sämmtlicher Zuhörer ihren Dank für „die bedeutsamen Wahrheiten, die inhaltsreichen Lehren und freimüthigen, kühnen Worte", die er gesprochen, auszudrücken, und einen von seinen Zuhörern ihm gewidmeten, herrlichen silbernen Pokal, mit passender Inschrift versehen, von einem auffliegenden Adler gekrönt, zu überreichen. Es war dem auch noch eine kleine Summe Geldes zur Vertheilung an Arme hinzugefügt. — Sicherlich hat ein solcher Vorgang auch noch eine tiefere Bedeutung, als die einer persönlichen Huldigung. Denn daß einem amtirenden jüdischen Geistlichen von, zumeist christlichen Zuhörern, wenn er noch dazu über religiöse Angelegenheiten spricht, Anerkennung und Dank, wenn er noch dazu in scharfer Kritik über alle Religionen und deren geschichtliche Gestaltungen sich ausläßt, Beistimmung und Billigung erlangt, ist eine neue Erscheinung, welche unter den vielen Zeichen der Zeit nicht ganz ohne Bedeutung ist. Dabei ist es nicht zu übersehen, daß gerade der vr. Philippson auch in diesen öffentlichen Vorträgen den Mosaismus überall voranstellte und in seiner Höhe ynd umfassenden Konsequenz gellend machte! — Diese Vorträge über „die Religion der Gesellschaft" sind übrigens im Drucke schon fast vollendet, und werden binnen wenigen Wochen erscheinen. Deutschland. Kassel, 5. Februar. (Köln. Zeit.) Während man in anderen Ländern darauf bedacht ist, die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit der christlichen Bevölkerung mehr und mehr herbeizuführen, geht man bei uns damit um, die im Jahre 1833 ausgesprochene Emanzipation wieder zu beschränken und daneben alle Bestrebungen, freieren und geläuterten religiösen Ansichten Eingang zu verschaffen, nieder zu halten. Die hiesige Judenschaft hatte zur Besetzung der schon lange Zeit erledigten Stelle eines Rabbinen für die Provinz Niederheffen, der zugleich Landrabbine ist, einen freisinnigen und den alten talmudischen Satzungen nicht sehr ergebenen Gelehrten in Vorschlag gebracht. Dies war aber der Staatsregierung nicht genehm; sie richtete vielmehr ihr Augenmerk auf einen Talmudisch-Orthodoxen polnischer Nation. Obwol nun das hiesige Vorsteheramt sich diesen verbat, und obwol nach §. 28 der Verordnung vom 30. Dezember 1823, die Gemeindeverhältniffe der Israeliten betreffend, „der Provinzialrabbine von dem Vorsteheramte der Regierung und von dieser dem Ministerium vorgeschlagen" werden muß, so ist doch der Pole vom Landesherrn gegen den Willen der Gemeinde zum Rabbinen bestellt worden. Die Judenschaft wird indeß dieses Verfahren schwerlich gutheißen. Es dürfte daher ein interessanter Rechtsstreit in Aussicht stehen. Ein anderer Gegenstand, der die hiesigen Israeliten ungewöhnlich in. Bewegung gesetzt hat, ist der Antrag des standesherrlichen Bevollmächtigten von Buttlar

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