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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-02-07 · Heft 7 (7.2.1848) · p. Seite 95

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 7 (7.2.1848)
Date
1848-02-07
Page
Seite 95 (sequence 5)
Language
German
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98 Da ich nun einmal hiemit auf ein Gebiet gekommen, das die ganze politische Gegenwart der preußischen Judenheit in seinem Schooße birgt und die gesammte Atmosphäre einschließt, in der allein es uns zu athmen verstattet ist —das neue Judengesetz nämlich — kann ich mich der Erwähnung nicht entbrechen, daß man sich diesseits schlechterdings nicht so sanguinischen Hoffnungen in Bezug auf dasselbe ergeben, um hinterher enttäuscht worden zu sein. Es würde dies auch von oberflächlicher Anschauung so der temporellen wie der lokalen Staatsverhältnisse gezeugt haben, und bekundet es übrigens unsre Geschichte der letzten zwei Jahrtausende, daß man uns eben nicht so sehr verwöhnt und verzärtelt, als daß wir uns nur in süßen Träumen goldner Hoffnung wiegen und Utopisten geworden sein sollten. Wozu überhaupt ein Judengesetz, mußte man fich vorweg fragen, sollten die Juden emanzipirt werden. Bon der andern Seite anerkennt man auch dankbar die durch das Gesetz gethanen Fortschritte und wie sich darin unzweideutig die Absicht des erleuchteten Gesetzgebers manisestirt, auf diesem Wege eine vollständige Emanzipation anzubahnen. Bedauerlich ist nur das Mißgeschick unsrer Provinz, die wiederum exzeptionellen Bestimmungen unterworfen geblieben, weshalb hier weiter keine Modifikationen von Erheblichkeit zu verspüren, wenn nicht die Bestimmungen des Paragraphen 8sq. bei Geburts-, Heiraths- und Sterbefällen bedeutende Umstände und Erschwerungen eintreten ließen, die in gleichem Maße durch die damit noch verbundene hohe Steuer lästig und drückend werden müssen. Man könnte in Rußland glauben, daß ein solches Gesetz bezüglich der Geburts- und Heirathsfälle gegen die Produktivität der Juden gerichtet sei, wenn es nicht auch anderseits ihrem Abschiede von dieser Welt dieselben Erschwernisse in den Weg legte. Der hiesige Vorstand hat bereits vor längerer Zeit den posener mit der Bitte angegangen, im Namen der ganzen Provinz, oder der bedeutendsten Gemeinden derselben ein Immediatgesuch an des Königs Majestät dieserhalb gelangen zu lassen. Ob dieses bis jetzt geschehen ist nicht bekannt worden. x. Magdeburg, 1. Februar. (Privatmitth.) Aus guter Quelle können wir bemerken, daß die Ministerialverordnung, nach welcher ein inländischer Jude eine ausländische Jüdin nur mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern heirathen sollte, wieder züruckgenommen worden. — Der Vorstand der Magdeburger Gemeinde und die Vorstände der Gemeinden der Provinz Sachsen, die hier im Herbste versammelt waren, haben sich ein wesentliches Verdienst darum erworben. Berlin- 26. Januar. Die Köln. Ztg. läßt sich von hier aus berichten: „Es wird uns über Kompetenzkonflikte berichtet, die im Augenblicke wegen der Frage obwalten sollen, von welcher Behörde die Regelung der Judenverhältnisse nach dem neuen Judenedikte, und namentlich die zahlreichen Streitigkeiten, die bei der durch dasselbe angeordneten Bildung von Synagogenverbänden Vorkommen, in oberster Instanz zu entscheiden seien, ob von dem geistlichen Ministerium, oder von dem Konsistorium oder von der Polizeibehörde. Es soll wegen Entscheidung dieser Frage an das Staatsministerium rekurrirt worden sein." — (Wenn ein solcher Kompetenzkonflikt vorhanden, so findet er schwerlich zwischen den genannten Behörden statt, da das Konsistorium sicher damit Nichts zu thun hat. Höchstens kann dieser Konflikt zwischen den Ministerien des Innern und der geistlichen Angelegenheiten stattfinden. Anm. d. Red. d. A. Z. d. Jud.) Jastrotv, 27. Januar. (Privatmitth.) Ein Fortschritt in Pommern! — Bei dem königl. Land- und Stadtgericht zu Tempelburg ist vor Kurzem ein Israelit, Herr H. Jacoby, als Protokollführer und Büreaugehilfe angestellt worden. Wir halten dieses Faktum deshalb des Mittheilens werth, weil dies der erste Fall ist, daß hier zu Lande ein Israelit ein Staatsamt (wenn das erwähnte, anders, so genannt werden kann) bekleidet, und weil jüdische Staatsbeamte in unserm Vaterlande überhaupt noch zu den Seltenheitengehören. W. Aus dem Großherzogthum Posen, im Januar. (Privatmitth.) Unsere Provinz bietet jetzt mehrere neue Erscheinungen dar, die ich gern den Lesern Ihres beliebten Blattes mittheile. Von den Behörden veranlaßt, wurden die Wahlen zu der im Gesetze von 1847 verheißenen Kommission, die in Kultusangelegenheit nach Berlin berufen werden soll, recht eifrig betrieben. Zur wahren Freude sieht man, daß die meisten Gemeinden zu Kultus-

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