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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-24 · Heft 5 (24.1.1848) · p. Seite 73

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 5 (24.1.1848)
Date
1848-01-24
Page
Seite 73 (sequence 13)
Language
German
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Unterschied zwischen seinen Bürgern um der Religion willen) Unterdrückung um des Gewissens, um der Religion willen, was auch die Entziehung des geringsten Rechtes, das den übrigen Staatsbürgern bei gleichen Verhältnissen zustehet, immer ist, üben will, der berufe sich ja nicht auf sein Christenthum — denn hieran kann wahrhaft nie das Christenthum — ivelches bft8 Gegentheil will — sondern nur Eigennutz, Unverstand und Voruttheil schuld sein." — Wir übergehen was der Verf. nt den folgenden Paragraphen besonders über die mofarsche Religionslehre sagt, wobei sich derselbe ganz an Behr's Religionsbuch hielt, sehen auch demselben einige Ircthümer und Vorurtheile nach, wie z. B. „daß die Israeliten zu sehr Finanziere sind., als daß sie den Staatsdienst suchender gering bezahlt wird", um den. Schluß, dieses Theiles wörtlich wiederzugeben: §. 50. „Das Ergebniß der Betrachtung der vollständigen bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Gleichstellung der Israeliten vom Standpunkte des Staates aus ist also kein anderes, als daß die Gerechtigkeit diese fordert; da aber der Staat am Allerwenigsten ungestraft der Gerechtigkeit zuwiderhandeln darf, so ist diese zu gewähren und zwar vollständig, und um so mehr, weil dadurch 50,000 Menschenkräfte dem Staate mit größerer und nützlicherer Thätigkeit dienen u. s. w." — Im 3ten Lheile endlich (Z. 51—60) wird die Emanzipation der Israeliten von dem Standpunkte der christlichen Kirche aus in Schutz genommen. Es wird hier besonders auf das Gesetz der Menschenliebe, das auch die christliche Religion lehrt, hingewiesen. Laßt sich auch nicht ableugyen, daß von manchen Päpsten den Juden bürgerliche Rechte durch Verordnungen entzogen wurden: so bemerkt dagegen der Verfasser54): „Thatsachlich wenigstens hat sie (die christliche Kirche) Nichts gegen die Gleichstellung; denn sie hat gegen diese Gleichstellung in Frankreich nicht Widerspruch eingelegt, was sie nicht unterlassen haben würde, wenn selbe noch die oben angeführten kirchlichen.Vorschriften als geltend erachtet haben würde." Am Ende dieses Theils ruft der Vers, begeistert aus: „Ist es christlich, den Abkömmlingen des Vaters der Gläubigen (Abraham), denn, so nennt ihn auch unsre Kirche, die Rechte der übrigen Söhne des Vaterlandes, dem sie doch wirklich angehören, für welches sie Gut und Blut zu geben schon bereitwaren, blos deswegen zu entziehen, weil sie einem so erhabenen alten Geschlechts angehören? — Gewiß muß die Bejahung dieser Fragen aus dem Standpunkte der christlichen Kirche als dem Geiste des Christmthums nicht entsprechend angesehen werden." Wenn auch der Vers, die Hoffnung leise andeutet, daß durch liebevolle Behandlung die Israeliten für das Christenthum werden gewonnen werden, was wir von feinem Standpunkte verzeihlich finden: so verkennt er dennoch keineswegs den Werth der Glaubenstreue auf Seiten der Israeliten. -—*• „Wären — so spricht der Verf. im §. 63 — die Israeliten übrigens schlechte, gewissenlose Leute, sie bedürften der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern als Solche gar nicht; denn wenn der Israelit, sein Gewissen nicht scheuend, auch nur dem Scheine nach Christ wird, so ist er dadurch im bürgerlichen und staatsbürgerlichen Leben ja sogleich uns Christen gleichgestellt.... Bei schlechten Israeliten hilft also ihre Bedrückung als Solche keineswegs, weil sie sich durch eine gewissenlose Handlung leicht vom Drucke befreien können. ... Für rechtschaffene Israeliten ist aber dieser Druck um so ungerechter, weil hiesür gar keine Entschuldigung im Christenthume zu finden ist." — Aus diesen Sätzen mag das Lesepublikum den Geist erkennenwelcher die Schrift des ehrwürdigen Geistlichen durchwebt und durchathmet: es ist der Geist Rechter Humanität, der. Geist der reinen, frommen Liebe. Wäre, unser Bericht nicht schon zu ausgedehnt: fast fühlten wir uns versucht-:.eine Vergleichung zwischen dieser Schrift und der des Professor Sraht über, denselben Gegenstand anzustellen... Der katholische Geistliche will Nichts von, einem christlichen Staate wissen, er scheidet Kirche und Staat;.:.der Professor des Staatscechts windet und dreht sich, um das Gespenst eines christlichen Staates,. auch ohne christliche Dogmatik, als konkrete Idee auszumalen. Der geborne Christ ahnet gar nicht sein germanisches Blut dem.Iuden gegenüber; der konverlicte Jude stellt diesen Germanismus als Schlagbaum gegen die Emanzipation seiner Stammgenoffen, als wenn er mit der Taufe nicht allein die Religion, sondern auch die Nationalität gewechselt hätte. Uebrigens zeigt ein Ueberblick der Literatur in dieser Branche der Judenemanzipatkon, welche mächtige, erfreuliche Fortschritte unsere gerechten Ansprüche gemacht haben. Den Gegnern unsrer staatsbürgerlichen Gleichstellung bricht oder rostet eine Waffe nach der andern, ihr ganzes Arsenal mit allem Vorrath ihres Kriegsmaterials wird von, den sprühenden Geistesfunken der erwachten gesunden Vernunft -in die Luft gesprengt werden. I).

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