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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-24 · Heft 5 (24.1.1848) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 5 (24.1.1848)
Date
1848-01-24
Page
Seite 72 (sequence 12)
Language
German
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zu ziehen beabsichtigen, legt er (S. XII) das offene Bekenntniß ab — das für Judenfeinde nicht überflüssig erscheint — daß die bedrängten Israeliten seine Hilfe nicht angerufen haben; ja im Bewußtsein der gerechten Sache und seines guten Willens erklärt er (S. XIX ff.) unverholen: „Daß ich mir dabei manche neue Feinde zuziehen werde, weil ich den Vorurtheilen und auch vermeintlichen Vorth ei len mancher Christen zu nahe treten muß, weiß ich wohl; allein dieses hat mich noch nie abgehalten, Etwas zu thun, was ich für nützlich hielt.... Jeder rechtschaffene, gottesfürchtige Mann wird wenigstens meinen guten Willen anerkennen, und auch der Herr wird seinen Segen von oben herab dazu geben, und somit Glückauf! für die gedemüthigten und gekränkten Mktbcüder und Mitbaiern, Glückauf! für die lange zurückgesetzten Israeliten in Baiern, in Deutschland und auf der ganzen Welt." — Nach Aufzählung der drückendsten Gesetzesbestimmungen für, Me bäurischen Israeliten, in §§. 1—5, wird Ln den folgenden Paragraphen der Gleichstellung .der. Israeliten das Wort geredet, und zwar 1) vom Standpunkte der Menschlichkeit aus (§. 6—13). Wir heben aus diesem Theile folgende Satze hervor: „Das Wesen aller Menschenvereine, Staaten genannt, muß auf Menschlichkeit gegründet sein, dies ist ein Naturgesetz, auf welchem das Wesen des Menschengeschlechtes ruht.... Nicht blos weil das Antasten unbestreitbarer Menschenrechte nicht allein dem, an deffen Person diese Rechte verletzt werden, Schaden bringt, will die Menschenfreundlichkeit (Humanität) daffel.be beseitigen, sondern vorzugsweise deswegen, weil die Nichtachtung dieser Würde an Anderen auch die eigene Menschenwürde verkümmert; denn jeder Mensch, der seine Würde fühlt, empfindet die Verletzung dieser Würde an Anderen gerade so, als wäre die Seinige verletzt worden, und sie wird ja dadurch auch wirklich verletzt rc." Dann wird auf den bekannten Rechtssatz, „daß gleichen Verbindlichkeiten auch gleiche Rechte entsprechen", hingewiesen. Im §.11 sagt der Verf.: „Die Religion, die Art und Weise, ein höchstes Wesen zu verehren, kann die Rechte nicht rauben, die dem Menschen angeboren sind, die die Menschlichkeit jedem Menschen, seiner Menschenwürde an und für sich zuerkennt; denn die Art und Weise Gott zu verehren ist ja eben ein Theil dieser menschenwücdlichen Rechte rc." „Auch der Stand des Menschen (§. 12) verändert seine angeborne Würde nicht; und weit er sie nicht verändert, so kann auch der Schacherjude derselben nicht entkleidet werden.^ Der Verf. schließt daun diese Abtheilung ftiner Beweisführung mit den Worten: „Vom Standpunkte der Menschlichkeit aus unterliegt . es daher wol keinem Zweifel, daß die Ausnahmsgesetze. g^gen die Jstaelitenso wie. überhaupt alle Ausnahmsgesetze wegen der Art und Weise Gott zu verehren, insofern sie die Menschenwürde und die daraus hervorgehenden Rechte beeinträchtigen, aus der Gesetzgebung aller menschlichen Staaten zu entfernen seien." 2) Im zweiten Lheile (§. 14—50), wird die staatsbürgerliche Gleichstellung der Israeliten vom Standpunkte des Staates aus vertheidigt. Nachdem §..14 der Begriff des Staates aufgestellt ist, reihet der Verf. (§..15) als Schlußfolge die Wahrheit an: „Sobald sich der Staat anmaßt, für seine Angehörigen auch für den Himmel sorgen zu wollen, so überschreitet er seinen Wirkungskreis, und auch dieses Ueberschreiten ist noch nie ohne die traurigsten Folgen für j?ine Angehörigen gewesen.— Derjenige Staat, der für die zeitliche Wohlfahrt seiner Angehörigen nach den Kräften, wie sie selbem, von Vernunft und Billigkeit gewährt, sorgt, ist der menschenschenfreundlichste — und der beste, es mag die. Regierungssorm sein, welche sie will. -^Derjenige aber, der noch mehr will, der auch für die Wohlfahrt seiner Angehörigen für jenseits sorgen will, thut mehr als er kann, und wird das nicht thun, was er thun soll." —(§.17) „Jeder Staat kann auf das Prädikat christlich verzichten (ja dieses Prädikat gehört keinem Vereine zu irdischen Zwecken, es gehört blos kirchlichen Vereinen, Vereinen zum ewigen Heile nach Christi Lehre geordnet) ... und wenn auch die Kirche das Prädikat „christlich, „allerchristlich" Regenten von Ländern beigelegt hat, so hatsie solches nie Staaten beigelegt.... Auch stimmen die Gesetze und Verordnungen manchen Staates, der für sich das Prädikat „christlich" in Anspruch nimmt, durchaus mit den Grundsätzen des Christenthums nicht überein, nicht blos. nicht mit den Glaubenslehren, selbst nicht mit den Sittenlehren; oder soll die Prostitution, die mancher Staat erlaubt, ja sogar hieraus als einem Gewerbe Patentsteuer zieht, wirklich der Sittenlehce des Christenthums gemäß sein?... Das Christenthum fordert Vergebung der angethanen Unbilden; und jeder Staat hat in seinem Landrechte ein Gesetz, vermöge deffen der Beleidigte Genugthuung fordern kann." — (§. 21.) Wenn also irgend ein Staat, der den Höhepunkt der Menschlichkeit noch nicht erreicht hat (der Staat, der menschlich — human — ist, macht keinen

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