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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-24 · Heft 5 (24.1.1848) · p. Seite 71

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 5 (24.1.1848)
Date
1848-01-24
Page
Seite 71 (sequence 11)
Language
German
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71 grundlage des Judenthums ist, wird gewiß für die größere und bessere Mehrzahl unserer Glaubensbrüder überflüssig sein; aber über die Art der Vollziehung und Solche in geregelten Zustand zu bringen, das ist worauf hier besonders hingewiesen werden soll. In dem großen Regierungsbezirk Trier z. B. giebt es im Verhältniß zur jüdischen Bevölkerung nur wenige wbni», worunter Kaufleute, Handwerker rc. Diese unternehmen die Beschneidung theils aus Gefälligkeit oder N1L72 braV, theils gegen willkürliches Honorar. In jetziger Zeit fängt nun erstere Art an zu den Seltenheiten zu gehören und letztere ist ungeregelt und zugleich ohne Garantie für die Befähigung des die Operation Unternehmenden. Wirklich sind in neuerer Zeit zwei Fälle vorgekommen, wo durch Unvorsichtigkeit, noch mehr aber durch Unwissenheit des Operateurs zwei Kinder an den Folgen der Operation starben. Es wäre daher wünschenswerth, wenn die neu sich bildenden Synagogengemeinden die der Beschneidung kundigen Männer unter die Kultusbeamten aufnähmen und dieselben entweder durch ein Fixum oder gegen Honorar fürihre Mühewaltung zu entschädigen suchten, wogegen diese Beamten dann auch die Verpflichtung übernehmen müßten, einer jedesmaligen Aufforderung Folge zu leisten. Auf diese Art wäre dieser wichtige Gegenstand geordnet und zugleich der jetzt herrschenden Willkür und Unregelmäßigkeit gesteuert. Durch eine solche Kontrole könnte dann auch in sanitätischer Hinsicht dafür gesorgt werden, daß nur der Operation kundige Männer zur Ausübung dieser Operation zugelaffen werden. Dieser religiöse Akt selbst gewinnt dann auch zugleich , viel an Ansehen und Würde, wenn ein Beamter der Gemeinde, gleichsam ein Geistlicher, denselben vollzieht. Königsberg, 7. Januar. Heute ist für unsere Universität ein wichtiger Lag. Der akademische Senat beschließt heute, ob die mehr als 300 Jahre zu Kraft bestandenen Statuten im Geiste der Zeit zu reformiren seien, ob Juden zu akademischen Lehrämtern zugelassen werden sollen. Schon vor einer Reihe von Jahren sprach sich unsre Universität im liberalen Sinne aus, als sie, trotzdem, daß die Statuten nur Anhänger der lutherischen Lehre zur Dozentur befähigt wissen wollen, den reformirten Prediger Konsistorialrath Sieffert unter die Zahl ihrer Professoren aufnahm. Die heutige Abstimmung wird ein gleich liberales Resultat ergeben, da nach den vorhergegangenen Skrutinien der einzelnen Fakultäten von den 26 ordentlichen Fakultätsprofefforen 19 für Zulassung der Juden stimmen werden. In den einzelnen Fakultäten stellt sich düs Verhaltnist also: von 13 Philosophen haben sich 2 (Voigt und Drumann), von 6 Juristen 2 (Mejer und Jakobson), von 4 Medizinern ebenfalls 2 (Seerig und Rathke) und von den 3 Theologen 1 (Lehnerdt) gegen die Juden ausgesprochen. Als Kuriosum verdient bemerkt zu - werden,, daß von 5 getauften Juden, die zur Zeit hier Professoren sind, einer, nämlich der Prof. d. R. Jakobson, gegen die Zulassung seiner ehemaligen Glaubensgenossen votirt hat. > (Man kann mit einem solchen Votum (unter 26 : 19, also eine Majorität, von' 12,) nur-zufrieden sein. Selbst daß unter 5 getauften Juden nur 1 gegen die Juden gestimmt hat, ist erfreulich.- Dieser Eine, Herr Jakobson, wird wol -das Gefühl,, daß Andere denselben Preis erst bezahlen sollen, wie er. selbst, nicht haben überwinden können.) .’ Literarische Nachrichten. - Aus Baiern, Ende Dezember- (Pttvatmitch.) Ein katholischer Pfarrer und Benefiziat zu Thanning bei München hat eine Broschüre drucken lassen, in welcher er für die vollständige Emanzipation unserer Glaubensbrüder auf eine liebe- und würdevolle Weise sich ausfpricht. Der Name dieses Ehrenmannes, welcher unter dem Ministerium Abel wegen feiner Gesinnungen viele Anfechtungen erfahren, bei dem zeitlichen Kultusminister, dem Fürsten Wallerstein, jedoch die verdiente Anerkennung finden soll, ist: Max Stephan Stigelmayr. Der Titel der Broschüre heißt: „Die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichstellung der Israeliten mit den übrigen Staatsbürgern vom Standpunkte der Menschlichkeit, des Staates und der christlichen Kirche aus betrachtet." Nachdem der würdige Vers, in der Vorrede sich rechtfertigen zu müssen geglaubt, vorerst, daß er den Namen „Israelit" anstatt den gewöhnlichen „Jude^ gewählt, sodann, daß er — ein katholischer Priester — sich der Israeliten annehme, welche doppelte Rechtfertigung wir nicht vor das Tribunal der streng szientivischen Kritik

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