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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-24 · Heft 5 (24.1.1848) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 5 (24.1.1848)
Date
1848-01-24
Page
Seite 70 (sequence 10)
Language
German
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70 über berathen, ob ihr Statut in dem Sinne abgeänder werden dürfe, daß fortan auch Kath oliken und Juden zu ihren Lehrstühlen zugelassen werden sollen. Doch , hat erst die philosophische Fakultät ihr Gutachten und. zwar dahin'j.abgegeben, daß eine solche Zulassung unbedenklich sei. Nur zwei ihrer Mitglieder, die Historiker Drumann und Voigt, habengegen diesen Beschluß protestirt. Sie haben ihr abweichendes Votum dadurch motivirt, daß die geistige Richtung orthodoxer Juden und Katholiken eine wissenschaftliche Kritik gar nicht .gestatte, und daß Personen, welche von den Lehren ihrer Kirchengemeinschaften abgefallen wären, den festen Grund der Wissenschaft nur zu untergraben vermöchten. Wenn das, was sich vorzugsweise die christliche Wissenschaft nennt, ganz konsequent verfahren will, so darf es freilich nicht das geringste- Augeständniß machen. Ebenso wenig wie den Juden darf, nach den Konsequenzen jener christlichen Wissenschaft den Katholiken von Seiten der Protestanten und den Protestanten von Seiten der Katholiken ein Zugeständniß gemacht werden. Wie ohne eonnubium im bürgerlichen Leben, so müssen sie auch ohne eöirimereium in der Wissenschaft neben einander stehen, weil Jeder den Andern des Abfalles von der einen und untheilbaren Wahrheit, auf der allein alle Erkenntniß zu gründen ist, beschuldigen muß. Daß diese Absonderung auch in weiterer Konsequenz eine Trennung in katholische und protestantische Staaten fordert, daß weiter in jeder Stadt- und Landgemeinde sich die Bürger nach ihren Bekenntnissen von.einander sondern und daß bei der jetzigen Spaltung der religiösen Ansichten es am Ende zu eben so unzähli-- gen bürgerlichen 'Gemeinwesen und auf der andern Seite: zu eben -so viel -Wissenschaften kommen müsse, als es religiöse Bekenntnisse innerhalb und außerhalb der anerkannten Kirchen giebt — das Alles geht die gelehrten Herren fürs Erste noch Nichts an. Aber es liegt in der Konsequenz eines Votums, welches die Partei der Buchstabengläubigen schon auf dem vereinigten Landtage hätte, abgeben müssen, wenn sie nicht aus Scheu vor der öffentlichen Meinung von ihrem eigenen Prinzips abgewichen wäre. Freilich ist dieses Prinzip kein wahrhaft religiöses, und es kann darum auch nicht jenen unbesiegbaren Muth verleihen, der vor Keiner seiner Konsequenzen zurückschrickt. . . Aus -er Rheinprovinz, im Januar. (Privatmitth.) Daß man auch in unsrer Gegend den Verhandlungen des vereinigten Landtages über die Verhältnisse der Juden mit demgrößten Interesse und der regsten Theilnahme gefolgt und daß die Spannung auf die Realisirung der seit 35 Jahren gehegten Erwartungen und Wünsche nach der Publikation des Gesetzes vom 23. Juli zum Theil sehr herabgestimmt und die Gemüther verstimmt wurden, ist tmsers Bedünkens schon von einem andern Korrespondenten der Provinz genügend mitgetheilt worden. Auch in unserm Lhale an der äußersten Grenze unsers Vaterlandes nahmen wir die Publikation mit dem größten Interesse entgegen.^ Wer einmal zum Bewußtsein und zur Erkenntniß seines Rechts gelangt ist, dem kann und wird ein halb Stück ihm zugestandenes Recht, das doch immer noch nach Gnade schmeckt, niemals recht Zusagen, doch ist es nicht zu verkennen, daß wir in einzelnen Theilen gegen das frühere Gesetz vorgeschritten sind. Mit Dank müssen wir anerkennen, daß es wenigstens den-Gemeinden gesetzlich zur Pflicht gemacht ist, die schulpflichtigen Kinder in der Religion unterrichten zu lassen, somit müssen denn auch Religionsschulen unter Leitung gebildeter Lehrer gegründet werden. Eine große Lücke bleibt es jedoch immer, daß die Regierung die inneren religiösen Angelegenheiten so ganz außer Acht gelassen und den einzelnen Gemeinden die Bestellung ihrer Kultusbeamton überlassen hat; denn in unsrer materiellen Zeit, wo der Jndifferentismus so sehr die Oberhand nimmt, ist es doch unumgänglich nöthig, daß in fast jeder besonders der größeren Gemeinden ein Mann an der Spitze stehe, der das religiöse Interesse wahrzunehmen weiß und die Einzelnen so viel wie möglich für ein höheres Leben anzuregen suche. Möchten daher die betreffenden Gemeinden in sich selbst erstarken und diesen Mangel in der Organisation durch eigene Nachhilfe zu verbessern suchen und durch Bestellung von tüchtigen Volkslehrern, Predigern und Rabbinen zeigen, daß sie ihr höheres Interesse dem Materiellen nicht hintansetzen. - Bei Gelegenheit der Einsetzung von Kultusbeamten ist es noch ein andrer Umstand, welcher die öffentliche Aufmerksamkeit verdient. Es ist dies der hohe und geheiligte Akt der Beschneidung. Ueber die Bedeutung, Nothwendigkeit und den Zweck der Beschneidung zu sprechen/ und zu zeigen, daß diese eine Haupt-

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