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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-17 · Heft 4 (17.1.1848) · p. Seite 57

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 4 (17.1.1848)
Date
1848-01-17
Page
Seite 57 (sequence 9)
Language
German
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sein Bischen Frerrhe an Hochzeit- und. Geburtstagen nicht verderben, und wiederum seine Erauer bei verkommenden Sterbefällen nicht noch vergrößern wollen. 711. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 1. Januar. An das in voriger Nr. gegebene Referat aus Bützow reihen wir eine zweite Broschüre, die kürzlich aus der Feder eines Christen fü r die Emanzipation geflossen. Ueber Judenemanzipation und jüdische.Verhältnisse, mit Berücksichtigung des Gesetzes vom 23. Juli 1847-, von A. F. Rudolph. Nordhausen 1847. Der Vers, äußert seine Verwunderung, daß in unsrer Zeit sich noch Stimmen erheben können, die den finstern Geist des Mittelalters heraufbeschwören möchten. Ec findet es so einfach, daß gleiche Pflichten gleiche Rechte bedingen, daß nur das Vorurtheil, das, wie er sagt, „freilich mit der Lüge im Bunde jetzt auf dem Throne sitzt", sich dagegen auflehnen könne. Er widerlegt alsdann, daß der Glaube das volle Recht verringern könnte — denn wer kann denn beweisen, daß sei n Glaube der rechte sei, denn der Glaube laßt sich ja nicht beweisen. Man wirst ihnen Jmmoralität vor? aber man weife nach, daß dieser Vorwurf gegründet sei; diesen Beweis bleibt man schuldig. Die Moral der niederen Stande iss viel laxer, als unter den Juden. 'Sind die Juden im Mittelalter entwürdigt worden, so sind die Christen daran schuld, die einen tausendjährigen Druck ausübten. Zeigt njdjt die neuere Zeit glanzend die Kraft der Juden sich zu erheben? Ist nicht unendlich viel von den Juden selbst geschehen, um in Gewerken vorzuschreiten? Wenn man von einem christlichen Staate spricht, so sorge man erst dafür, daß die Grundsätze des Christenthums in unsere sozialen/Verhältnisse Eingang fänden. Der Vers, skizzirt hierauf die gegenwärtige Stellung der Juden in allen Landern der Erde mit Sachkenntniß. Er findet hierauf, daß das neue preußische Gesetz den Erwartungen nicht entspreche. Das. Ziel ist noch nicht erreicht, und darf nicht aus den Augen gelassen werden. Er geht darauf die zahlreichen Ausnahmen durch, welche das Gesetz aufstellt, und fügt allen den Wunsch bei, daß sie bald schwinden mögen. Eines wollen wir hervorheben. Er sagt S. 27: „Nach §. 20 dieser Verordnung sind dem Gerichte für die Führung der Geburts-, Hochzeits- und Sterbelisten Gebühren zu bezahlen, über deren Betrag der Justizminister nähere Bestimmungen treffen soll. Wenn Etwas Pflicht der Verwaltung ist, so ist es gewiß die Führung der Zivilregister, dieser Grundlage der sozialen Ordnung. Die Führung der Zivilregister ist Pflicht des Staates, Pflicht der Allgemeinheit, sie ist so unumgänglich nochwendig, daß sie von der Gemeinheit, daß heißt vom Staate, auf gemeinschaftliche oder Staatskosten zu besorgen ist. Wenn also die Führung der Zivilregister Pflicht des Staates ist, so iss es eine Ungerechtigkeit Etwas bezahlt zu verlangen, was die Beamten., die vom Staate, das.ist der Allgemeinheit, ihren Gehalt beziehen/ ex officio zu thun verbunden sind. Die Analogie der jüdischen. Gemeinden im Bereiche des Appellationsgerichtshofes Köln beweist, daß wir Recht Haben. Hier sind die Beamten zur Führung der Zivitregister verpflichtet und iss dafür kein Heller, zu bezahlen. Will man den Juden in den übrigen preußischen Staaten das verweigern, was man den Israeliten - am Rhein langst gewährt?. Diese Abgabe, das heißt diese Gebühren,, die den Beamten, die schon vom /Staate besoldet sind, bezahlt werden soll, ist im Grunde ungerecht und für den Einzelnen oft drückend und deshalb hegen wir im Interesse der Gesammtheit wie der Einzelnen die Hoffnung, daß diese Gebühren aufgehoben werden möchten, und eine humane und gerechte Regierung wird diesen Wunsch, den gewiß. Lausende theilen, nach Kräften zu erfüllen suchen." Diese.kurze Inhaltsangabe wird das Verdienstliche der kleinen Schrift hinlänglich darthun, und denwarmen Dank veranlassen, den wir dem Vers, hegen. — — Die Landtagsverhandlungen haben uns noch eine Schrift zugeführt, die wir, des besonderen Zweckes wegen, nicht übergehen wollen: Die Landtagsverhandlungen über die bürgerliche Stellung der Juden in Preußen. Mit Beziehung auf Oesterreich. Leipzig, 1847. Diese Schrift enthält eine angemessene auszügliche Darstellung der Landtagsverhandlungen, der Reden, Motionen und Abstimmungen; in zahlreichen Anmerkungen werden theils Behauptungen bestritten, theils auf die Verhältnissein anderen Landern, insünders in Oesterreich hingewiesen; zum Schluffe werden noch Tabellen über die Zustände der Juden in Deutschland und Europa mitgetheilt. Jerusalem, im Elul 5807. Von der dringendsten Nochwendigkeit gezwungen/ übergebe ich hiermit einige 4*

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