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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-10 · Heft 3 (10.1.1848) · p. Seite 42

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 3 (10.1.1848)
Date
1848-01-10
Page
Seite 42 (sequence 6)
Language
German
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42 Stützpunkt nöthig, worauf dieses Riesmgebäude mit Sicherheit in's Werk gesetzt, und seiner Vollendung zugeführt werden könnte. Zu diesem Behufe wäre es, nach meiner unmaßgeblichen Meinung, gerathen, daß jenes ehrsame Konnte, welches sich zur Aufgabe gestellt, die Interessen der Israeliten Ungarns und der Nebenländer nach Kräften auf gesetzlichem Wege zu fördern, bei dem jetzigen Landtage um die Erlassung eines Gesetzes petitionire, vermöge welches, nach Ablauf eines gewissen, bestimmten Zeitraumes, jede Jsraelitengemeinde Ungarns und der Nebenländer, gleich jenen in den deutschen Erbstaaten, eine öffentliche Schule haben muß. Nöthigt nun ein solches Gesetz jede Gemeinde zur Einführung einer öffentlichen Schule, so ist ihr zugleich dadurch, daß sie bemüßigt wird den zersplitterten Unterricht wie die zersplitterten Unterrichtskosten auf eine Schule zu konzentriren, vor der Hand auch ohne Fonds ein ausreichendes Mittel geboten, sie gehörig unterhalten zu können*). Zwar befiehlt eine, schon seit 62 Jahren bestehende, und unter dem 4. Juni 1843 neuerdings eingeschärfte, allerhöchste Verordnung: „Keinem Israeliten die Heirathsbewilligung zu ertheilen, der nicht ein Zeugniß des empfangenen Normalunterrichtes aufweisen kann," allein diese hat nur wenig gefruchtet, und wird auch da, wo auf die geistige Hebung einer Gemeinde weiter Nichts als diese Palliative influirt, nimmer ersprießlich fruchten. Die Richtigkeit dieser Behauptung beweist am Schlagendsten Galizien, allwo noch beinahe l9/2o seiner israelitischen Einwohnerschaft nicht einmal deutsch lesen kann, obschon diese Verordnung dort seit 1786 viel strenger gehandhabt wird, als hier in Ungarn. Nur ein Landtagsgesetz also, das die Einführung *) Welche ungeheure Summen ein so zersplitterter, und meist sehr zweckloser Unterricht jährlich verschlingt, ersieht man aus Dr. Lilienthals „Russisch-jüdische Skizzen in dieser Zeitung (No. 41 v. I.). Nur die drei Gemeinden Kaminiez, Balta und Mohilew verwendeten für den Unterricht ihrer Kinder in einem Jahre, nach genauen Daten, 10,302 Rubel Silb. d. i. 16,481 Fl. 36 Kr. K. M. und die sammtlichen Gemeinden Rußlands verausgaben hiefür 2—3 Millionen Rubel jährlich, also ungefähr 4—5 Millionen Gulden K. M. Welch' eine herrliche Unterrichtsanstalt könnte da nicht in jeder Gemeinde unterhalten, und wie viel, bei weiser Verwaltung noch erspart werden! Korresp. öffentlicherSchulen anbefiehlt, vermag das Nebel radikal zu heilen, und zugleich zur Zustandebringung eines allgemeinen Schulfonds die mächtigste Stütze zu bieten. Pesth, im Dezember. (Privatmitth:) Leere, eitele Hoffnungen haben das Ueble, daß wenn die Enttäuschung erfolgt ist, sie den Eifer auf immer abkühlen. Deshalb ist es nothwendig, daß wir uns immer zum Bewußtsein bringen, welche Schwierigkeiten in Ungarn bei der Gleichstellung zu überwinden sind. Wie groß der Haß, wie stark das Vorurtheil, wie bereit zu jedem Mittel der Widerstand ist, kann man sich nicht vorstellen. Da hilft kein Räsonnement, man muß klar schauen. Lassen Sie mich daher einige der neuesten Beispiele aufführen. Es ist bekannt, daß die jüdischen Meister durch manche Beschränkungen in der Ausübung ihres Handwerkes beeinträchtiget werden, indem es ihnen z. B. untersagt ist, christliche Gesellen zu beschäftigen, ein öffentliches Gewölbe zu halten. Nur mit harter Mühe setzte es der hiesige jüdische Handwerksverein durch, feine Zöglinge bei christlichen Meistern unterzubringen, da manche Zünfte sich sehr dagegen sträubten, ja sogar den Meistern es untersagen wollten, jüdische Lehrlinge aufzunehmen. Daß man aber den israelitischen Jünglingen auch den einzigen Weg, welcher ihnen auf dem Felde geistiger Ausbildung noch offen steht, gern versperren möchte, werden Sie doch unerhört finden, und doch ist es wahr, daß in einer neulichen Sitzung unsrer medizinischen Fakultät der gewesene Dekan Herr H.... und vr. Sch-die Motion stellten, man möge sich wegen des unverhältnißmäßigen Ueberhandnehmens jüdischer Aerzte an die hohe Statthalterei wenden, daß sie den jüdischen Studirenden den Zutritt zur Medizin entweder ganz versagen, oder wenigstens erschweren wolle; doch gelang es dem talentvollen israelitischen vr. Schl.... durch fein energisches Auftreten die Motion dahin zu modifi'ziren, sich an die hohe Statthalterei mit der Bitte zu wenden, sie möge einige Maßregeln treffen, wodurch die Juden durch Eröffnung anderer Nahrungszweige vom Studium der Medizin einigermaßen abgewendet werden könnten. Das Ganze soll aber, wie wir hören, von dem so menschenfreundlich sich gebärdenden Prof. vr. S—r angezettelt worden sein. — Die hiesige Stadt, eigentlich der Magistrat, soll zwei seiner Anwälte eigens

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