Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 3 (10.1.1848)
- Date
- 1848-01-10
- Page
- Seite 39 (sequence 3)
- Language
- German
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39 Unlängst hat die hohe Landesregierung eine sehr treffliche Einrichtung getroffen. Die Sache betrifft die Ausbildung von Jünglingen zum jüdischen Religionslehramte, in welcher Beziehung unser Rabbiner, Herr Dr. Höchstädter, an die Spitze einer zu diesem Ende zu Langenschwalbach errichteten Anstalt gestellt wurde. Die Einrichtung ist folgende: die Zöglinge besuchen die dortige Realschule — mit Ausnahme mancher Lehrstunden, die nicht strikte nothwendig sind — und Herr Dr. Höchstädter, unter dessen Aufsicht die Zöglinge sind, ertheilt denselben theoretischen und praktischen (in der dortigen Religionsschule) Unterricht in allen betreffenden jüdischen Lehrfächern. Auch wird von der Regierung ein besonderer Musiklehrer hierfür besoldet. Diese ganz unter den Staat gestellte Anstalt wird von demselben hierdurch in Flor zu bringen gesucht, daß er jährlich fünf Stipendien von je 75 Fl. für die Unbemittelten bewilligt, damit dieselben — außer freiem Unterrichte — auch Kost und Wohnung auf diese Weise sich leicht stellen können. Auch wird künftig nur derjenige, welcher diese Anstalt besucht hat, im Lande als Religionslehrer angestellt. Me hl er. Fürth, 23. Dezember. (Privatmitth.) Einer Ihrer baier'schen Korrespondenten schrieb neulichst, daß in Baiern der Jude zum Staatsdienste unfähig ist; daß dem nicht so ist, finden Sie in der Verfaffungsurkunde Tit IV. §. 1 — 5. — Dr. Grünfeld dahier ist nicht unter dem hochseligen Max Joseph, sondern 1829, im fünften Regierungsjahre des Königs Ludwig angestellt. Der verstorbene Kreis- und Stadtgerichtsarzt in Kaiserslautern, Dr. Baer, wurde ebenfalls unter der jetzigen Regierung angestellt. Wir haben bei der Armee einen Hauptmann, Herrn Marx, der zwar unter der vorigen Regierung schon Lieutenant war, aber unter der jetzigen, ohne Anziennetät, schon dreimal avancirte. Ebenso ist Postkondukteur Wassermann Staatsdiener, und ein Bataillonsarzt und mehrere Unterärzte haben bereits Staatsanstellungen. M. A. Aub, Rechnenlehrer. Hamburg, 31. Dezember. (Magd. Zeit.) Die von der Kommerzdeputation beantragte und schon am 23. d. M. der Kaufmannschaft pwponirte neue Börsensaalsordnung ist in der gestrigen Versammlung abgelehnt worden; die Stimmenzahl war 196 gegen 119. Sonach ist die, wenn auch nicht allgemein, doch theilweis genährte Hoffnung, den israelitischen Kaufleuten den Eintritt in das Kommerzium gestattet zu sehen, vorläufig wieder gescheitert. Allerdings ist es nicht sowol Abneigung gegen diese allein, als mehrere Bestimmungen dieser neuen Ordnung, welche das Projekt verwerfen machten. Mehrere Hauptredner sprachen sich sogar für eine allgemeine Emanzipation aus. Unterdeß bildet sich jetzt ein Verein, allein aus Christen bestehend, der die Emanzipation der Juden fördern will. Hamburg, 31. Dezember. (Privatmitth. Von unserm ersten Korresp.) Der Hauptinhalt des zweiten Dekrets unsers Senats, durch welches die Eintragung des unbeschnittenen Knaben in die Geburtsregister definitiv verfügt wird, lautet folgendermaßen: „So sehr ein hochedler Rath die religiösen Gefühle ehre und anerkenne, von denen die Supplikanten (die nämlich sich jener Eintragung widersetzl hatten) geleitet würden, so könne er doch nicht umhin, es bei dem frühem Beschlüsse zu belassen. E. h. Rath könne es durchaus nicht statuiren, daß die früher nicht vorhanden gewesenen, lediglich durch Rath und Bürgerbeschluß von 1815 eingeführten jüdischen Geburtsregister mit jüdischen Religionsangelegenheiten in irgend einem Zusammenhänge ständen. Sie seien lediglich eine obrigkeitliche Anordnung, beschränkten sich deshalb auch nicht auf das männliche Geschlecht und nähmen von der für dieses durch jüdische Religionsvorschriften gebotenen Beschneidung überall keine Notiz, wodurch sie sich also wesentlich von den christlichen Taufregistern unterschieden. Nichtsdestoweniger würden auch die Kinder solcher christlicher Religionsverwandten, welche die Kindertaufe nicht anerkennen, in die Taufregister eingetragen. Die Supplikanten stellten die Behauptung auf, daß wenn jetzt Israeliten ihre Söhne nicht beschneiden lassen wollten, diese Zusehen möchten, wie sie sich am Besten eine Stellung unter den Staatsangehörigen schaffen könnten-, sie wollten nicht gezwungen sein, sie unter sich aufzunehmen. Das könne der Senat unmöglich zulassen; solange ein Jude nicht zum Christenthum übergetreten sei, müsse der Staat ihn als Israeliten betrachten und behandeln, ohne darnach zu fragen, ob er die Vorschriften seiner Religion genau befolge oder nicht. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend habe der Senat