Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 3 (10.1.1848)
- Date
- 1848-01-10
- Page
- Seite 38 (sequence 2)
- Language
- German
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38 Anbetracht ihrer wachsenden Baufälligkeit durch ein neues massives Gebäude zu ersetzen. Am 6. August wurde dieses feierlich eingeweiht.. Die Lheilnahme der höchsten Landes-, der Bezirks- und Schulbehörde an diesem Feste war in der That bemerkenswerth. Dr. Schaufenbuhl und Dr. Berner erschienen als Repräsentanten des Kantons Aargau, aus den benachbarten Kantonen, selbst aus Zürich, aus dem Kurorte Baden waren Notabilitäten zugegen. Bei der Einweihung wurden außer ■nita n?a und dem 111. Psalm deutsche Choräle vorgetragen. Bei dem Festmahle brachten die Abgeordneten, so wie der Seminardirektor Keller, der gefeierte Redner, Toaste aus und sprachen von den schönen Hoffnungen, die für die Zukunft Israels aufgegangen. Bernheim, Oberlehrer. Italien. Rom, 21. Dezember. Der „Felsiero" von Bologna erhebt sich gegen die in mehren Provinzen des Kirchenstaats stattfindende Ausschließung der Juden vom Dienste in der Bürgergarde, und spricht sich bei dieser Gelegenheit zu Gunsten ihrer Emanzipation in folgender Weise aus: „Wird denn etwa ihr Geld in den öffentlichen Kassen zurückgewiesen? Und wenn Allen ohne Unterschied des Glaubens das Gesetz die Verpflichtung auflegt, mit ihrem Vermögen zu den Bedürfnissen des Staates beizutragen, warum sollte diese Unterscheidung nöthig sein, wo es sich um persönliche Dienste handelt? Warum nimmt man die Protestanten auf, und weist die Juden zurück? Warum zeigt die Regierung Toleranz und Kourtoisie gegen den Kaiser der Türken, während sie gegen die eigenen israelitischen Unterthanen bei ihrer Härte verharret? Dieser unglückliche Stamm, von Gesetzen, welche durch so viele Jahrhunderte herrschten, in dem traurigsten Zustande erhalten, mußte in nothwendiger Reaktion gegen die Unterdrückung feindselige Gesinnung hegen gegen die Herrschenden, die ihn unwürdig des Charakters von Menschen und Bürgern hielten. Aber um sie zu besseren Gefühlen der Gerechtigkeit und Liebe zurückzuführen, um sie zu einem vollkommnern Glauben (!!!) einzuladen, wollen wir doch bei der allgemeinen Wiedergeburt nicht für sie allein jene Sonne der Freiheit verdunkeln, die uns Allen leuchtet und erwärmt." Deutschland. Darmstadt, 21. Dezember. (Gr. Hess. Ztg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam auch der Antrag vor: die Kammer wolle die Staatsregierung um Vorlage eines die Aufhebung aller zivilrechtlichen und zivilprozessualischen Spezialverordnungen gegen die Juden bezweckenden Gesetzes ersuchen. (An den 2. Ausschuß.) Karlsruhe, 18. Dezember. Manche erwarteten auch von dem jetzigen Ministerium Bekk-Trefurt ein Gesetz über die Emanzipation der Juden, da diese beiden Staatsmänner von den Bänken der Abgeordneten aus stets mit Wärme für die Gleichstellung der Israeliten sich ausgesprochen; allein dafür ist wenigstens auf diesem Landtage noch keine Aussicht, so wünschenswerth es auch gewesen wäre, die völlige Gleichstellung wenigstens durch einzelne Bestimmungen vorzubereiten. Aus Mecklenburg-Schwerin. Wir theilen noch folgendes Nähere mit: In einer der letzten Sitzungen der Landtagsversammlung kam der Bericht über die Verhältnisse und Rechte der Juden in Mecklenburg zum Vortrage. Die theilweise sehr lebhafte Verhandlung führte zu folgendem Ergebnisse. , Daß das int §. 377 des Landesvergleichs enthaltene Verbot der Erwerbung von Grundeigenthum von Seiten der Jaden rücksichtlich aller städtischen Grundstücke aufzuheben, und daß diese Maßregel auch auf den Erwerb kleinerer ländlicher Grundstücke und Pachtungen auszudehnen sei, wurde mit 57 gegen 49 beschlossen. Für die Erwerbung des Bürger- und Einwohnerrechts, und mit diesem Rechte auch für aktive und passive Wahlfähigkeit der Juden zur Bürgerrepräsentation, entschied sich die Versammlung mit 52 gegen 49 Stimmen. In der Sitzung vom 14. Dezember billigte die Versammlung die Zulassung der Juden zu akademischen Lehrämtern und zum Advokaturbetrieb, jedoch mit Ausschluß von allen richterlichen Funktionen. Der Antrag eines Mitgliedes der adeligen Ritterschaft, die Heirathen zwischen Juden und Christen zu gestatten, wurde mit 64 gegen 46 Stimmen abgelehnt. Aus dem Rabbinatsbezirke Langenschwalbach (Nassau), 30. Dezember. (Privatmitth.)