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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-03 · Heft 2 (3.1.1848) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 2 (3.1.1848)
Date
1848-01-03
Page
Seite 27 (sequence 11)
Language
German
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27 sich unter den Richtern eine heftige Debatte; nach Vk Stunden entschied sich der Gerichtshof mit 6 gegen 3 Stimmen für die Nichtigkeitserklärung der Ehe, also die Bestätigung des ersten Erkenntnisses. (Hiermit ist entschieden, daß Mischehen in Preußen auf Grund der bisherigen Gesetze nicht gestattet sind, und erst ein besonderes Gesetz darüber bestimmen könnte.) Bonn, 15. Dezember. Die Juristenfakultät der hiesigen Universität hat sich in sofern günstig in der Judenfrage ausgesprochen, als dieselbe mit einziger Ausnahme des Prof. Walter für die Propositionen -es Herrn Ministers stimmt. Einzelne Juristen sind sogar für unbedingte Zulassung der Juden zum Lehramte. Unter den Theologen ist der wackere Bleek der Einzige, der die Juden zulassen will. Unter den Medizinern sollen die entgegengesetztesten Ansichten zum Vorschein gekommen sein. Am Interessantesten soll das Gutachten des Prof. Bischoff sein. Dasselbe bildet, wie man hört ein förmliches Buch. Berlin, 26. Dezember. (Privatmitth.) Von den verschiedenen Fakultäten des Landes treffen allmälig verschiedene Gutachten über die Zulassung der Juden zu den Dozentenstellen ein, die sich eben verschieden aussprechen. Hier, wie in allen derartigen Fragen kann es den Juden viel mehr um das Prinzip, als um die Resultate zu thun sein. Denn erstens kann diese Karriere doch nur einer sehr geringen Zahl von Personen offen stehen, zweitens aber ist dieselbe für das Judenthum, wenn man die Wirklichkeit ins Auge faßt, dock sehr zweideutig. Ich brauche nicht zu sagen, daß das Judenthum wahrlich die Wissenschaft nicht minder als das Christenthum zu ertragen vermag, nicht minder als das Christenthum mit der Wissenschaft bestehen könne. Allein ebenso wahr ist es, daß die einzelnen Wissenschaften in ihrem Detailstudium für die positiven Religionen gleichgültiger zu machen pflegen, wo dann „die Allgemeinheit" ein willkommener Vorwand ist, um der väterlichen Religion zu entsagen, wenn es gilt, äußere Vortheile und Wirksamkeit zu erlangen. Dieser Umstand ist eben nur für das Judenthum gefährlich, weil man niemals, um Professor zu werden, dem Christenthume entsagen muß. Sind nun die Herren einmal Privatdozenten, so wollen sie auch Professoren werden, und — — über kurz oder lang fällt der Riegel. Wir haben dies bei Gans, wir haben es in Marburg gesehen, und, lassen Sie mich es hinzufügen, so schmerzlich es ist, wir sehen es in diesen Tagen wieder hier an einem jungen, talentvollen Dozenten aus Süddeutschland, der noch dazu reich genug ist, um an Brodsorgen nicht denken zu lassen. Nun, das große Glück, Jahr aus, Jahr ein über Pandekten oder Landrecht einer Zahl Jünglinge vorzudoziren, erkauft er schwer genug, und möchte ihm der Preis wol einmal eines Tages gereuen! — Was ist demnächst jene Zulassung zur Dozentur anders, als daß jüdische Eltern und Jünglinge öfters hieran denken werden, und von vorn herein diese Karriere sich geöffnet sehen, in der sie dennoch schwerlich weiter kommen werden, ohne ihre Religion verlassen zu haben. Berlin, 24. Dezember. Wie man hört, hat sich die hiesige juristische Fakultät gegen die Zulassung der Juden zu juristischen Lehrämtern ausgesprochen und dabei geltend gemacht, daß das römische Recht eine christliche Grundlage habe. Der Geh. Obertribunalsrath, Prof. Dr. Heffter, soll indeß ein abweichendes Sondergutachten eingereicht haben. Iastrow, 15. Dezember. (Privatmitth.) Es ist in der letzten Zeit schon mehrfach über die neue Steuer, die durch das Gesetz vom 23. Juli den Jwden auferlegt ist, gesprochen worden — wir meinen die Gebühren, die mit den Meldungen der Geburts-, Herraths- und Sterbefälle verbunden sind und die jetzt bedeutende Summen kosten, während sie früher mit einigen Groschen abgemacht waren. Wirerfahren so eben aus sichrer Quelle, daß Herr Rabbiner Dr. Klein in Stolp entschlossen sei, dagegen einzukommen und zwar im Namen aller Gemeinden, die es wünschen. — Indem wir uns gestalten, den Gemeinden hiervon Nachricht zu geben, können wir ihnen nur rathen, sich der Petition des Herrn Dr. Klein anzuschließen und denselben recht bald davon in Kenntniß zu setzen. W —ll. Jastrow, 17. Dezember. (Privatmitth.) Gestatten Sie mir, hochgeehrtester Herr Doktor, den Lesern Ihres geschätzten Blattes in aller Kürze einen Vorfall mitzutheilen, der zur Charakteristik unserer

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