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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-01 · Heft 1 (1.1.1848) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 1 (1.1.1848)
Date
1848-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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wenn nur der Despotismus nicht auch nach dm Zinnen der Tempel griff? r- Nein! Im grauesten Alterthume sehen wir auf dem Boden des Mosaimus die Propheten erstehen, und gegen Druck und Tyrannei ihre Proteste einlegen, sonst aber überließ die Religion die Menschheit sich selbst, diese mußte in furchtbaren Kämpfen sich selbst zerfleischen, um ihre Zukunft zu retten. Eine Anerkennung des Menschenrechts ist erst aus der entwickelten Humanität, oft erst aus antireligiösem Geiste hervorgegangen. V Wenn in der Gesellschaft aus einer Ungeheuern Besitzverwirrung eine maßlose Spannung zwischen Besitzenden und Besitzlosen entsteht und die Menschheit dadurch in zwei feindliche Lager gespalten zn werden droht: tritt die Religion, die doch die Verachtung der irdischen Güter lehrt, vermittelnd auf, und drängt sie etwa auf eine Ausgleichung, bis die Ruhe wieder heimisch geworden unter den Menschenkindern? Im grauesten Alterthume sehen wir den Mosaismus, sehen wir auf seinem Boden die Propheten, Nechemja u. A. die Verhütung allzugroßer Bereicherung und die Verhinderung der Verarmung durch rechte Verhältnißmäßigkeit und herrliche Institutionen begründen — sonst aber sieh et die Religion dem Kampfe müßig zu. Sie fordert Spenden, Almosen, aber reichen diese in dem großen Drange aus? Nein! die Religion hat überall still geschwiegen, sie hat stets nur auf das Individuum zu wirken gesucht, für dieses Lehren, Tröstungen und Verheißungen gehabt, und abgewartet, ob durch die Wirksamkeit auf individuellem Standpunkte das Menschengeschlecht einer bessern Zukunft sich zuwende. Und doch wäre es ihr Beruf gewesen, und doch hatte sie Macht genug dazu erlangt. So muß also auch hier irgend ein Grundfehler in der ganzen Auffassung der Religion vorhanden sein, den wir aufzusuchen haben. (Folgt No. 11% Offenbach, 19. Dezember. Aufruf zur Bildung einer Unterstützungskasse für Wittwen rfrael. Geistlichen. Lange schon nähre ich den Plan, gleichgesinnte Amtsgenossen zu veranlassen, die zerstreuten Kräfte zur Bildung einer überschriftlich bezeichneten Unterftützungskasse zu vereinen. Auch würde ich bei der diesjährigen Rabbinerversammlung bestimmt Theilnehmer an meinem Streben gewonnen habenwenn diese selbst nicht auf ein Jahr hätte verschoben werden müssen. —'Nun abersehe ich mich durch ein mich schmerzlich berührendes Ereigniß veranlaßt, meinen Vorschlag auf diesem Wege meinen Amtsbrüdern zur Prüfung und zur Beherzigung vorzulegen. Zu Michelstadt im Großherzogthum Hessen starb am 13. September d. I. der dortige, in gewissen Kreisen sehr berühmte, Rabbiner Js. Löw Wormser nach vieljähriger Amtsverwaltung in einer solchen Dürftigkeit, daß für die, durch seinen Tod brodlos gewordene Wittwe und deren drei unversorgte Kinder sich ein Unterstützungskomite bilden mußte, welches durch öffentliche Aufforderungen und Rundschreiben so viel aufzubrkngen sich bemühet, um die armen Verlassenen vor dem bittersten Mangel zu schützen. — Es ist dieses zwar nicht das erste und nicht das alleinstehende Beispiel *), daß für die dürftigen Hinterlassenen eines Rabbiners gebettelt werden muß, und denrÄ^ kann das theilnehmende Herz eines tiefen Schmerzes sich nicht erwehren, so oft solch ein düsteres Bild in seiner furchtbaren Wirklichkeit vor unsere Augen tritt. — Die Wittwe eines Staatsbeamten ist ohne Weiteres Bethekligte an einer Staatswittwenkasse, nicht minder die Wittwe eines christlichen Geistlichen an den für diesen Stand bestehenden Fonds; denn es wurde von jeher erkannt, daß'Wittwen aus diesem Stande weit eher einer Unterstützung bedürfen als jene aus anderen sozialen Ständen. Die Wittwe des Handwerkers z. B^ kann nach dem Tode ihres Mannes mittels Gesellen das Gewerbe fortbetreiben; die Kaufmannswittwe vermag das Geschäft, indem sie meistens zur Lebzekt ihres Mannes schon thätkg war, doch, wenn auch im verjüngten Maßstabe, fortzusetzen; ja sogar die Lehrerwittwe hat zur Lebzeit ihres Mannes sich vielleicht so viel pädagogischen Takt angeekgnet, daß sie wenigstens einer Kteknkinderschule vorzustehen weiß; während die Wittwe des Geistlichen in dem Beruf ihres Mannes, wenn er nicht etwa auch zugleich Lehrer ist, nicht ein einziges Mittel findet, das ihr eind gewisse Selbstständigkeit garantiren könnte. Der einfachste Rath zur Entfernung des uns betreffenden Uebelstandes wäre zwar der: die Rabbiner eines jeden Staates möchten durch geeignete Schritte es *) Als vor einigen Jahren der Großrabbine desZentralkonsi'storiums zu Paris verstorben, wurde bei der Beerdigung unter den Anwesenden — eine Sammlung für die Wittwe veranstaltet.' Red.

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