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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-12-22 · Heft 52 (22.12.1845) · p. Seite 761

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 52 (22.12.1845)
Date
1845-12-22
Page
Seite 761 (sequence 5)
Language
German
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761 staltung dieser Verhältnisse der israelitischen Ünterthanen für das Wohl des Landes und unserer Glaubensgenossen unter Gottes und des erhabensten Monarchen höchstem Schutz und Schirm Herausstellen? Würde.dem Juden Mährens vergönnt, auf eigenem Grund und Boden das Feld zu bestellen, die Wirthschaft zu betreiben, würde alsogleich durch die neue Konkurrenz der Werth des Äckers steigen und sich allseitig das Bemühen, eine größere Nutznießung desselben zu erzielen, nothwendig verdoppeln. - Durch größere Nachfrage von Seite neuer eifriger Bewerber würde manches »och nicht urbar gemachte Stück Land an Werth erlangen, und der frisch angeregte Wetteifer würde wie überall so auch im Feld- und Wiesenbau, in Mast- und Viehzucht nur zu des Landes eigenem Besten führen. Wol ist der Ackerbau des Markgrafenthums im besten Gedeihen, doch aber noch Manches zu leisten und der Zuwachs an rührigen Arbeitskräften, an neuen Kapitalien und übrigens guten Einsichten wird hierbei gewiß nicht als nutzlos angesehen werden können. — Daß aber die Juden schon früher in Mähren den Ackerbau betrieben und manches Eigcnthum hierzu auch im Besitz gehabt haben, geht aus verschiedenen höchsten Entschließungen deutlich hervor; so heißt es in einem, allerhöchsten Erlasse vom 13. Mai 1723, daß „außer der allgemeinen Toleranzsteuer die Zahlung von Kaminen' und Lahnen weiters Vorbehalten werde," so besitzen von Alters her noch dermalen die Juden der Gemeinden Porlitz, Iojesein und Pisenz mehrere Acker- und Wiesengründe, so wie einige Weingärten als Eigenthum; andern TheilS aber wurde durch die allerhöchste Entschließung vom 4. Juli 1841 den Israeliten Böhmens im Allgemeinen das Recht des Grundbesitzes Behuf .des Ackerbaues allergnädigst zugestanden. Ebenso wie feit längerer Zeit bereits in der Lombardei und Venedig von Israeliten auf eigenem Grund und Boden und in Galizien hauptsächlich von karaitifchen Juden häufig der Ackerbau betrieben wird; ja Letztere sogar schon laut Toleranzpatent vom Jahre 1782 von der Toleranzsteuer befreit sind; dieser Art, daß unsere Glaubensgenossen in Mähren^ in diesen ihren historischen Erinnerungen, in der Berücksichtigung ihrer analogen Verhältnisse mit den Israeliten anderer erbländischer Provinzen, eine gegründete Hoffnung der allerhöchsten Gewährung ihrer Bitte vertrauungSvoll hegen zu dürfen glauben. Bei einer zugestandenen freier» Ausübung von Gewerben aber werden die Juden Mährens ihre körperlichen, geistigen und pekuniären Mittel mit gleichem Eifer den Handwerken und größeren gewerblichen' Unternehmungen zuwenden; denn nicht läßt sich leugnen, daß der Jude von Jugend auf an Thätigkeit gewöhnt ist, von geistigen Getränken sich am Meisten fern und nüchtern erhält und durch Ausdauer und Unternehmungsgeist Manches zu Tage zu fördern im Stande ist; hat er, seitdem die Universitäten, Akademien und Konservatorien ihm zugänglich geworden sind, auf dem Felde der ernsten Wissenschaften und bildenden Künste manches Ehrenwerthe geleistet, so wird er auch auf der ihm weiter geöffneten Bahn der Industrie nicht Zurückbleiben, und an einem noch höher» Aufschwung des Eewerbflcißes in Mähren seinen Antheil zu erringen bemüht sein. Somit kann bei einer Freigebung der Gewerbe an die Juden Mährens nur das beste Wohl des Landes und das -der Industrie insbesondere erzielt werden; außerdem daß sich dadurch die Staatseinnahmen und zwar durch einen bedeutenden Zufluß an.Erwerbssteuer und das größere Konsums der betreffenden Artikel um ein Namhaftes vermehren werden. Endlich, nur aus einer gut zu organisirenden Anstalt für israelitische Religions- und Schullehrer, wie oben bezeichnet, werden jene Männer hervorgehen, welche, selbst im Besitze echter Bildung und wahren religiösen Geistes, auf die moralische und bürgerliche Verbesserung ihrer Gemeinden mit heilsamen' Einflüsse werden einwirken'können; nur wenn Religions- und Schullehrer, entfernt von allen Gemeinde-Chikanen, vom Staate aus ihren nothwendigsien Lebensunterhalt gesichert haben dürften, steht zu erwarten, daß taugliche Individuen sich mit- Eifer diesem Stande widmen werden und wird die Besoldung derselben aus dem ohnedieß zu ähnlichen Zwecken gegründeten mährisch-jüdischen Landesmassafonds allerhöchst zugestanden, würde sodann jenes Ziel erreicht, ohne weitere Staatsausgaben in Anspruch zu nehmen, jede Gemeinde noch überdieß in ihren KommunitätS-Abgaben erleichtert und den hohen Behörden der direkte Einfluß auf die Wahl der entsprechenden Individuen auf eine ersprießliche Weise gesichert. Somit werden sich Vortheile sowol für das Land, wie für die israelitischen Ünterthanen ohne den geriugst möglichen Rachtheil auf gleiche Weife gestalten, zugleich^ aber würdendie Juden Mährens bürgerlichen ErwerbSzweigen mehr zugewendet, sittlich veredelt und so jener erhabene Gedanke weiland feiner Majestät der höchstselige Kaiser Franz l. in Erfüllung gebracht, daß nämlich „die Gesetzgebung, in den Stand gesetzt werdenden Unterschied zwischenchristlichen und jüdischen Ünterthanen endlich ganz aufzuheben."

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