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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-12-15 · Heft 51 (15.12.1845) · p. Seite 750

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 51 (15.12.1845)
Date
1845-12-15
Page
Seite 750 (sequence 6)
Language
German
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750 rüchtigte müllheimer Vorsteher Unverschämtheit genug, auch einigen Gemeindevorstehern des Bezirks Breisach, zur Erwirkung von Unterschriften in ihren Gemeinden, in deren Mitte er allerdings auch Leute seines Gelichters wußte, zuzusenden; ungeachtet bekanntlich der dortige Rabbiner, auf Aufforderung seiner Gemeindevorsteher selbst, der frankfurter Rabbinerverfammlung beigewohnt hatte. Doch erwirkte dies bei Jedem, der den Inhalt dieser Schmähschrift zu würdigen verstand, nur die größte Entrüstung, und würde keine einzige Unterschrift erzielt haben, hätte man die arglosesten Menschen, die oft kaum ihren Namen zeichnen, vielweniger lesen konnten, durch die lügenhaftesten Beängstigungen nicht zu beirren sich alle Mühe gegeben. Doch was that dies zur Sache, wurde ja von den Wurmserschen Agenten nur möglichst viele Unterschriften zusammenzubringen gefordert. O, möchten doch die badischen Israeliten einmal die Augen öffnen, um die intriguenvollen Machinationen jener schamlosen jüdischen Jesuitenpartei zu durchschauen, und sich nicht fürder zu ihrem und des Allgemeinen Unheil und Verderben, bethören, beherrschen und zu deren blinden Werkzeugen mißbrauchen lassen. Also Menschen, gegen welche die Regierung besondere Maßregeln wegen ihres Wuchers nehmen muß, und welche alle Pflichten als Vorsteher hintenansetzen — wollen in den Angelegenheiten des Zudenthums herrschen, das Wort führen, beurtheilen, verdammen! Aus Mittelfranken, 30. November. (Privatmitth.) Es bestätigt sich, daß von den Landgerichten Berichte über die dermaligen Rechtsverhältnisse der Israeliten und welche weitere Rechte ihnen einzuräumen wären, abgefordert worden sind. Wie diese Berichte ausgefallen, vermögen wir nicht anzugeben; nur so viel darf als gewiß angenommen werden, daß wir von manchen als streng bekannten Beamten Günstigeres erwarten dürfen, als von manchem sogenannten braven Mann.. Unsre Sache wird also bei den am 1. Dezember zusammentretenden Ständen zur Sprache kommen. Bereits geschehen auch, von mehreren Gemeinden Schritte zu einer gemeinsamen Petition an die Stände, und versprechen wir uns von der in der Kreishauptstadt Ansbach mit obrigkeitlicher Genehigung abzuhaltenden desfallsigen Besprechung Seitens der Abgeordneten aller Gemeinden Mittelfrankens viel Ersprießliches. Nur möge hiebei neben Einheit auch der Grundgedanke leiten, es seien nicht die Jnterssen einzelner Stände, sondern die aller baierischen Israeliten in Berücksichtigung zu zieh em Der Vorsteher der israelitischen Gemeinde in Ansbach, Herr Kitzinger, ist . ganz der Mann, welcher einer solchen Versammlung einen solchen guten Geist einzuflößen vermag. Aber der Erfolg? Der steht in Gottes Hand. Meine Erwartungen sind niedrig gestellt. Wenn auch ein Willich, Schwindel, Thon- Dittmar u. A. m. gewiß unser gutes Recht eifrig vertreten werden, so zählt doch die Ständekammer theils so viele neue, unbekannte Namen einerseits, und andrerseits haben die Wiedergewählten bisher so viel Apathie für die Sache der Juden gezeigt, daß nur. bei einem entschieden günstigen Gesetzentwurf, den die Staatsregierung vorlegen möchte, Besseres für uns ersprießen kann. Zieht man aber die neueren allerhöchsten Erlasse in Erwägung, so. kann man über das, was zu erwarten, nicht zweifelhaft sein. Ich möchte daher statt einer Petition an die Stände, eine an die Staatsregierung anrathen, denn mehr noch als anderswo hängt unser Schicksal in dieser Beziehung von der Staatsregierung ab. Es werden hin und wieder Stimmen laut, als wäre es besser, wenn man gar keine Schritte, dermalen thue, und wäre man der Nichtvorlage eines neuen Gesetzentwurfs gewiß, ich würde jenen, beipflichten, denn es ist ein übelgewählter Zeitpunkt hiefür, und wir könnten leicht vom Regen in die Traufe kommen. ,-Schlimmer kann es nicht werden," höre ich Viele sagen. Mit Nichten. Unser Edikt vom 10. Juni 1813 hat bei vielen Härten doch auch viel Gutes. So räumt es den Juden volle Gemeinderechte ein, selbst der samöse §. 12, welcher von der Verminderung der Judenfamilien spricht, wird durch §. 13 wesentlich wieder aufgehoben und bezüglich des jüdischen Synagogen- und Schulwesens enthält es gar viele gute Bestimmungen, für deren Erhaltung mir bange ist. Wenn man uns nur nicht mit so einer Art Korporationsverband begnadigt und das Kirchen- und Schulwesen von der Aufsicht der öffentlichen Behörden abtrennt. Hierauf mache ich Alle, denen das Gesammtwohl der bairischen Israeliten am Herzen liegt, aufmerksam, daß sie wachen, auf daß wir nicht um fünfundzwanzig Jahre zurückgeworfen werden. Ich sehe vielleicht schwarz und wünsche zum Lügen-

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