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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-12-08 · Heft 50 (8.12.1845) · p. Seite 739

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 50 (8.12.1845)
Date
1845-12-08
Page
Seite 739 (sequence 7)
Language
German
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739 bezcichneten Bahn abwichen, Lärm zu schlagen und der Kleine Rath nur zu leicht in solche Beschwerde eintrat und in der ersten Hitze oben erwähnte Verordnung erließ. — Gewiß ist diese Sache der öffentlichen Besprechung werth,' und wir hofften immer, daß eine gewandte Feder dieselbe in irgend einem Blatte zur Sprache bringen würde. Wir täuschten uns Hierin, und deswegen folgt diese Einsendung und zwar von einer ganz unbetheiligten Seite, indem der Verfasser weder zur jüdische» Ration gehört, noch mit derselben in irgend einem Verkehre steht. Ihn leiteten hiebei einzig die Grundsätze der christlichen Duldsamkeit, des freien Verkehrs und das Interesse der St. gallisch-appenzellischen Industrie, welche Grundsätze und Interessen er durch mehr erwähnte Maßnahmen gegen die Juden insgesammt verletzt sieht. Zn der Hoffnung, daß diese für unsere Stadt und Umgegend nicht unwichtige Angelegenheit reiflicher erdauert und mehr besprochen werde, ersuchen wir diejenigen,.welche mittel- oder unmittelbar einen solchen auffallenden Beschränkungsbeschluß hervorrief.cn, oder erließen, folgende Fragen gütigst zu beantworten : 1) Liegt es nicht im größten Interesse von St. Gallen, das von jeher eine Handelsstadt war, wo aber schon lange über Abnahme des Handels und Verkehrs geklagt wird, unternehmende und foltbe. Kaufleute, gehören sie welcher Ration und welches Glaubens es immer sei, anzuziehe» und durch alle möglichen Begünstigungen festzuhaiten, und ist es gegentheils nicht nachtheilig und unklug, solche durch beschränkende Bestimmungen zu entfernen oder gar zu vertreiben? 2) Sind die in hier sich zeitweise aufhältendcn jüdischen Kaüfleute, wovon, etwa zwölf davon rein nur den Einkauf von Maaren gegen komptante Zahlungen besorgen, und deren Umsatz jährlich wenigstens auf vier Millionen Gülden gewerthet werden darf, welche Summe ausschließlich in den Kantonen St. Gallen und Appenzell bleibt, — für die herwärtigen Handels- und Gewerbsleute wirklich nachtheilig, oder sind dieselben nicht vielmehr für die ganze Gegend von wohlthätigem Nutzen, und tragen dieselben nicht wesentlich zur Belebung und Anfeuruug des Handels und Verkehrs bei? 3) Was würden die vielen Fabrikanten, Appret i r e r, B r e nner- Bleicher rc. n., welche durch diese Kaufseute beschäftigt sind, was die Häuserbefttzer, bei welchen dieselben für Komproirs, Magazine rc, so hohe Miethziuse bezahlen, so wie die Gastwirt he, wo sie logiren, für saure Gesichter schneiden, wenn die achtungswerthen'Juden, durch zu inhumane Bedrückungen genöthigt^ St. Gallen verlassen -und in der Folge meiden würden?. Würdem und wüßten 'diese Gewerbsleute nicht einer Behörde fluchen, welche durch unkluge, und harte Maßregeln zu einem solchen Schritte Veranlassung gegeben hatte? Iss gegen das moralische und sittliche Verhalten der in hier weitenden Israeliten-im Allgemeinen je Klage geführt, worden, oder dürfen dieselben nicht vielmehr mit Recht ■ den> bessere«^ Christen an die Seite gcsetzt werden? Verdient ihr ruhiges, stilles und friedliches Benehmen gegen Jedermann nicht Anerkennung? ' 5) Gehören nicht Mehrere der genannten Kaufleute sowol an Bildung und Vermögen, dem höhern Kaufmannsstande an, und dürfen sie nicht mit vollem Recht den ersten Häusern des Kantons gleichgestellt werden? Ist nicht der größere Theil jederzeit erbötig, zu den Lieb es steuern der Stadt und des Kantons ihr S chä rflöin beizutragrn; ja sind nicht einige dabei, welche p-eriirdisch dem hiesigen Armenfonds w unaufgefordert namhafte Beiträge zuwenden? : 6) Wäre es nicht zweckmäßiger, billiger und gerechter, daß man gegen die wenigen Juden, welche-allfäüig gegen das Gesetz handeln, und die selbst deswegen von dem größer» und bessern Theile der jüdischen Kaufleute nach Verdienen verachtet und zurückgestoßen werden, mit aller Schärfe verfahre» würde, anstatt gegen eine große Zahl achtbarer, verdienstvoller und einer ganzen Umgegend Nutzen bringender Männer den Stab zu brechen und unnöthigcr Weife durch allgemeine Schlußnahmen sie zu kränken? 7) Sollte nicht im christlichen, freien, mit Libe. ralitat sich brüstenden Kanton St. Gallen eher dahin getrachtet werden, ein inhumanes, unchristliches, dem barbarischen Mittelalter angehöriges Gesetz zu. modistziren, als dasselbe neuerdings aufzufrischen, ja gar noch zu verschärfen? Und endlich 8) Was gewinnt der Handelsstand und das Publikum mit der Auffrischung und Verschärfung des unchristlichen Iudengesetzes.? Sind-nicht eine zahllose'-Menge christlicher Juden vorhanden, welche ein ärgeres und verderblicheres Spiel treiben, als die schlimmsten der beschnitteneu Juden? Würde' der Kleine und Große Rath nicht besser thun, dem immer zunehmenden, die Verarmung d^es Volks herbeiführenden, die arme Klasse zerdrückenden schändlichen Wucher durch kräftige gesetzliche Bestimmungen entgegewzutrtten? Würde er nicht besser thun, der, den Kredit des Kantons untergrabenden, den kleinern Gewerbsmaun, den Handwerker und den Landmann ruinirenden Wechselreuterei und damit verbundenem mannigfachen Betrug und Prellerei einmal Einhalt zu thun? Wir schließen unsere Fragen und warten auf deren öffentliche Beantwortung, was. uns Anlaß geben dürfte, noch einläßlicher über diesen Gegenstand, aufzutreten." —. Eine Entgegnung dieses Artikels ist. nicht erschienen. — Seit dem 10. Nov. ist der St. gallener Große Rath zu ordentlichen Winterßtzungen versammelt. Es.haben einige jüdische Kaufleute bei demselben eine Petition um Milderung der brütenden Gesetze eingereichtt. Auch: von chriKlichen.Mitbürgern wird eine Petition, zu Gunsten der Juden vorbereitet. Ueber den Erfolg, werde ich Ihnen berichten^..

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