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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-12-08 · Heft 50 (8.12.1845) · p. Seite 737

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 50 (8.12.1845)
Date
1845-12-08
Page
Seite 737 (sequence 5)
Language
German
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737 Gründe stützt, zu bitten, und zwar hauptsächlich, da unsere Gesetze den Juden nicht durch positive Bestimmungen, sondern nur in negativer Weise von gewissen Rechten ausschließen, und um das Prinzip, um das es sich in dieser Sache handelt, anschaulicher zu machen. Obergerichtsadvokat Gutmann jun.: Der berücksichtigungswerthen Idee des AdvokatenHeimerdinger wäre genügt, wenn man eine andere Fassung des Schlußantrags wählen würde. Obergerichtsadvokat Eller: Die Idee ist so schön, daß sie alle Unterstützung verdient. Praktischer Arzt Homburger: DieJdee ist schön und durch die Zeit angeregt, aber die Ausnahme nicht rathsam, weil wir Nichts hereinziehen, als den Deutsch-Katholizismus, und dieser Gegenstand, besonders in rechtlicher Beziehung, zur Beurtheilung noch nicht so reif ist, daß wir denselben in eine derartige Petition hereinziehen könnten. Praktischer Arzt vr.Hochstadter unterstützt die Ansicht des Advokaten Heimerd ing er und beantragt die Aenderung des Rubrums und Schlußantrags in diesem Sinne. Obergerichtsadvokat Ettlinger: Der Vorschlag scheine eine sehr glückliche Idee zu enthalten, sei aber nur Idee, die zu unseren konkreten Verhältnissen nicht passe. Diese Idee passe auch nicht zu den bisher von uns vorgetragenen Gründen. Unser Gesuch stützte sich aus Gründe, die sich innerhalb der Sphäre unseres positiven Rechts bewegten, und bezwecke nur eine Ausbildung nach Grundsätzen, die durch bestehende positive Gesetze, insbesondere die Bundesakten und Verfaffungsurkundebereits anerkannt sind. Die vorgebrachte Idee aber könnte uns auf eine dieser Richtung ganz fern liegende Bahn führen, was zu vermeiden schon die Berücksichtigung konkreter Perhältnisse gebiete, und wozu wir auch keine Veranlassung hätten. .' ■ Kaufmiänn 'Ho^snläriy aüs^ Karlsruhe spricht gegen den Antrag, hauptsächlich aus den Gründen, die' Dr. Homburger vorgetragen. Rechtsanwalt Levinger schließt sich den Ansichten des Dr. Homburger und Advokaten Ettlinger an, und hebt nur hervor, daß dieser Gegenständ bereits im KomM berathen wurde,, aber selbst eine Andeutung auf diese Zeitverhältnisse, die sich in dem ursprünglichen Entwürfe gefunden, durch das Komitö entfernt worden sei. Obergerichtsadvokat Eller: Es wurde diese Idee, die ich unterstütze, nur der Berücksichtigung der Kommission, nicht aber zur alsbaldigen Aufnahme empfohlen. Advokat Heimerdinger bemerkt, daß er keinen Antrag habe stellen, sondern nur diese Idee habe anregen wollen." Endlich kam eine Eingabe zu Stande, die Besetzung der Stelle eines geistlichen Mitgliedes des Oberraths betreffend. Bemerkenswerth war hier die bittere Stimmung, die sich gegen die starre Richtung der karlsruh er Gemeinde aussprach. (Es war sogar ein Warnungsschreiben gegen die Versammlung von zehn Männern in K. ausgegangen; inveß wurde geradezu vom „K a u fm a n n E i si g bemerkt, gelegenheitlich, daß das verlesene Warnungsschreiben Manche in diese Versammlung gerufen. Mit Vertrauen auf die würdigen Männer, die die Einladung erlassen, hätten Viele der Anwesenden der Versammlung die Berathung und Schlußfassung überlassen; dies Schreiben aber habe Viele zur Protestation durch persönliches Erscheinen veranlaßt. — (Zustimmung von me^reren Seiten.)" Es wurde daher der Antrag, daß die Oberrathsrabbinerstelle von der karlsruher Gemeinderabbinatsstelle getrennt werde; ein Rabbiner, „der einer Gemeinde, in der Männer dieser Gesinnung die Mehrzahl vertreten, kasuistische Fälle lösen muß, kann nicht den Wirkungskreis ausfüllen, den wir vom Rabbiner im Dberrath erwarten (vielseitiger Beifallsruf)," mit 95 gegen 5 Stimmen angenommen. Preuße». Breslau, 15. November. (Privatmitth.) Herr Liktin hat dennoch gepredigt und dafür fünfzig Thaler Strafe bezahlt. Herr Tiktin ist aber nicht nach Berlin gereist. — Ein jüdisches Blatt, brachte die unverschämte Fiktion : es sei der hiesige Vorstand, mit den Reformen Geigers unzufriedenzufammengetreten, um am Versöhnungstage einen Gottesdienst außerhalb der Synagoge zu halten. Der ganze Artikel könnte uns nur den Ausruf Börne's entlochen: „Gott, was muß das für eine Sache, was müssen

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