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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-12-08 · Heft 50 (8.12.1845) · p. Seite 736

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 50 (8.12.1845)
Date
1845-12-08
Page
Seite 736 (sequence 4)
Language
German
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736 gegangen. Wir Iheilen aus derselben das Hauptsächlichste mit. 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung aller Bestrebungen, welche auf zeitgemäße Verbesserungen der inneren und äußeren Zustände des Judenthums und seiner Bekenner Hinzielen. 2. Der Verein wird dahin wirken, daß in allen Lheilen des Großherzogthums Lokal- und Bezirksvereine gebildet werden, welche sowol unter sich als mit diesem allgemeinen Landesvereine in Korrespondenz treten. 3. Die Thätigkeit des allgemeinen Landesvereines wird theils dahin gerichtet sein, die Bildung von Lokal- und Bezirksvereinen zu veranlassen, und die Gemeinsamkeit der Bestrebungen derselben zu vermitteln, theils auch selbstständig die nämlichen Zwecke zu verfolgen a) durch alle gesetzliche Schritte, welche die bürgerliche und politische Gleichstellung der Juden herbeizusühren geeignet sind; b) durch Beförderung einer den sozialen Anforderungen entsprechenden Lebensthätigkeit und Gewerbfleißes unter den-Juden; e) durch Erörterung von Vorschlägen zur Erweckung und Förderung des religiösen Lebens und gemeinsame Bestrebungen zur Verbesserung des Kultus und Ritus, soweit nöthig durch Bitten und Anträge an die kompetenten Behörden. 4. Jeder Jude von unbescholtenem Rufe kann Mitglied des Vereins werden. 5. Jedes Mitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen, über alle Vorschläge seine Stimme abzugeben und selbstständige Vorschläge zumachen. 7. Die Geschäfte des Vereins werden abwechselnd von Jahr zu Jahr durch den Ausschuß der Lokalvereine von Karlsruhe und Mannheim besorgt. Im ersten Jahre übernimmt der Ausschuß des Vereins zu Karlsruhe die Geschäftsleitung. 9. Die Kosten des Landesvereins werden von dem Lokalvereine getragen, dessen Ausschuß die Geschäftsführung im laufenden Jahre hat. 10. Die Generalversammlungen des Landesvereins werden von dem geschästsleitenden Ausschüsse berufen, nachdem dieser sich vorher mit den Ausschüssen der Lokal- und Bezirksvereine benommen hat. Auch hat er vorher die Tagesordnung bekannt zu machen. 11. Nur die Generalversammlung ist berechtigt, Beschlüsse, welche das Wesen des Vereins, die Festsetzung und Abänderung der Statuten betreffen, zu fassen. 12. Der geschäftsleitende Ausschuß kann auch die Ausschüsse der Lokal- und Bezirksvereine berufen, um mit ihnen gemeinschaftlich Vorberathungen über die an die Generalversammlungen zu bringenden Gegenstände zu pflegen, und in minder wichtigen oder dringenden Fällen Beschlüsse zu fassen. Die Versammlung zu Bühl wurde durch das Ausschreiben eines provisorischen Komitv's d. d. Heidelberg im August a. o. veranlaßt. Sie fand am 26. Oktober statt, und bestand gerade aus 100 Personen, unter denen wir aber nur 4 Rabbiner bemerken, zwei Präger aus Bruchsal, Willstädter aus Bühl und Wagner aus Mannheim. Der Lehrerstand war noch geringer vertreten, nämlich durch 3. Dagegen war die Theilnahme der Juristen erfreulich, denn es waren 2 Obergerichtsadvokaten, 1 Hofgerichtsadvokat, 1 Advokat, 3 Rechtsanwälte, 1 Amtsregistrator, und 1 Stud. jur.? desgleichen 4 Aerzte zugegen. Die Versammlung fand in dem durch den israelitischen Vorstand in Bühl sinnreich dekorirten Schullokal statt. Den Vorsitz führte der Herr Dr. med. Kusel aus Karlsruhe. Zuerst wurden die obigen Statuten unter sehr lebhafter Diskussion berathen, aus der wir nur die Bemerkung hervorheben, daß aus Veranlassung des Rabbinen E. Millstätter von vorn herein dagegen protestirt wurde, als ob die Vereinigung jener beiden Zwecke, der Verbesserung der äußeren unö inneren Zustande, irgend voraussetze, daß man die Verbesserung im Innern als Mittel zur bürgerlichen Emanzipation betrachte. Als zweiter Berathungsgegenstand ward eine Eingabe an die II. Kammer der badischen Ständeversammlung, in Betreff der bürgerlichen Gleichstellung der Juden mit ihren christlichen Mitbürgern verlesen und angenommen. Hier ist eine Zwischendiskussion interessant und wir wollen sie nach den Worten des Protokolls hierherstellen. „Advokat Heimerdinger aus Karlsruhe beantragt, statt um Emanzipation der Juden, um Aufhebung jedes Ausschlusses, der sich aus religiöse

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