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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-11-24 · Heft 48 (24.11.1845) · p. Seite 714

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 48 (24.11.1845)
Date
1845-11-24
Page
Seite 714 (sequence 10)
Language
German
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714 könne aber fernerhin ein Opfer, wie das bisherige, nicht begehren. „Wir haben," sagt der Redner, „unfern Blick nach oben gerichtet." Wir widmen allerdings uns höheren und edleren Zwecken, wir wollen die Religion in uns selbst befestigen und von Zeit zu Zeit uns aus. dem materiellen Treiben -dem Ewigen und' Unvergänglichen zuwenden; aber wir haben es auch ausgesprochen, daß all unser Thun mit dem Leben stets in vollem Einklänge stehen solle. Gewiß aber ist es eine Forderung, ebensowol des Lebens wie der Religion, daß diejenigen, welche uns ihre Kräfte widmen, und unseren Zwecken mit Leib und Seele dienen, so gestellt seien, daß sie auch wirklich dem Leben angehören können." Die Rede machte einen sichtlichen Eindruck, und nachdem noch einige Amendements, welche nur die Form, nicht die Sache betrafen, beseitigt worden waren, genehmigten die Anwesenden einstimmig: „daß dem Br. Stern ein festes Gehalt vorläufig auf zwei Jahre festgestellt werde; daß die Bevollmächtigten unter Hinzuziehung der Finanzkommission die Höhe dieses Gehalts und die Leistungen feststelle, welche dem Dr. Stern dadafür obliegen sollen." Der Dr. Wehrend sprach nun Namens der Genossen den Dank an die Bevollmächtigten für die mühevolle und ausdauernde Führung der Angelegenheiten aus; der Vorsitzende dankte seiner Seits für die so rege Theilnahme und nach Vorlesung des Protokolls ward die Versammlung aufgehoben. Somit wäre die Genossenschaft abermals in ein neues Stadium getreten, und kann ihre Thätigkeit durch weitere Ausführung der sich selbst gestellten schwierigen Aufgabe auf's Neue entwickeln, um so nach und nach zu der Regeneration des Judenthums zu gelangen, welche sie sich als ihr letztes Ziel gesteckt hat. . - Rußland. St. Petersburg, 1. November. Die Petersburger Zeitung enthält einen kaiserlichen Mas, welcher im-'Wesentlichen Folgendes enthält: Es war 1842 bestimmt worden, daß alle auf einer 50 Werst breiten Strecke längs der österreichischen und preußischen Grenze ansässigen Juden in die weiter im Innern des Reiches gelegenen Gouvernements übergesiedelt werden sollen, wobei denen, die eigene Häuser besitzen, eine zweijährige Frist 'zur Veräußerung derselben gestattet worden war. Als darauf dem Kriegsrathe die Frage zur Entscheidung vorgelegt wurde: ob Juden zür Uebernahme von Arbeiten an der bei der Stadt Shwanez zu erbauenden Festung zuzulassen und die ihnen in der Gouvernementsftadt Kamenez-Podolsk zugehörigen steinernen Häuser als Sicherheit anzunehmen seien? hat dieser verneinend geantwortet. Der Minister des Innern hat jedoch unter dem 13. Juni mitgetheilt, daß durch allerhöchsten Befehl vom 20. April 1843 den Juden, welche eigene Häuser besitzen, gestattet worden sei, dieselben binnen zwei Jahren zu veräußern, daß aber später gestattet worden sei, den Termin für.die Veräußerung steinerner Häuser der Juden noch auf zwei weitere Jahre, der hölzernen noch auf ein Jahr zu verlängern und daß in Folge dieser Bewilligung einer weitern Frist die Maßregel der Judenübersiedelung noch nicht zur allendlichen Ausführung gekommen sei. Der Minister des Innern halte es daher für thunlich, bis zum Ablaufe der erwähnten Frist die Juden an Orten, wo sie zu wohnen berechtigt sind, zu Lieferungen zuzulassen und die ihnen gehörigen Häuser als Sicherheit für die Dauer der bewilligten Frist anzunehmen, wobei jedoch der wirkliche Werth derselben durch eine neue Schätzung zu ermitteln sei. In Folge dieser Mittheilung hat der Kriegsrath bestimmt: 1) die Juden von der Uebernahme von Arbeiten bei den Festungsbauten in Shwanez während des ihnen zur Veräußerung ihrer Häuser gestatteten Termines nicht aus^uschließen und 2) die steinernen Häuser von Juden aber in Kamenez-Podolßk bei Lieferungs-Kontrakten für das Militär-Ressort als Sicherheit nicht zuzulaffen. Se. Majestät der Kaiser haben um 30. September diesen Beschluß des Kriegsrathes bestätigt. Aus Rußland. Die „Grenzboten" erzählen aus guter Quelle, daß bei dem letzten Seemanoeuvre dem Kaiser zwei Matrosen wegen ihrer außerordentlichen Geschicklichkeit ganz besonders auffielen, so daß er sie auf der Stelle zu Offizieren ^ernannte. Da stellte ihm der <§ontre-Admiral vor, daß sie beide — Juden wären. Der Kaiser forderte sie daher auf, zur griechischen Kirche überzugehen. Als sie sich weigerten, fuhr er sie auf eine sie erschreckende Weise

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