Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1845)
- Date
- 1845-11-24
- Page
- Seite 712 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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712 wo sich Lei allen Anwesenden die größte Lheilnahme zeigte. Berlin, 20. November. (Privatmitth.) Gestern Abend fand im englischen Hause die vierte Generalversammlung der Genossenschaft für Reform im Judentum statt; sie war zahlreich besucht und dauerte über drei Stunden. Die Verhandlungen gingen, wie immer, in ruhiger und würdiger Weise vor sich, und die Beratungen hatten den, dem Gegenstände angemessenen, Ernst. Auf den Gallerien hatten sich zahlreiche, nicht zur Genossenschaft gehörende, Zuhörer eingefunden. -Der Dr. Stern, als Vorsitzer der Bevollmächtigten, eröffnete nach den üblichen Formalitäten die Sitzung mit Vorlesung eines längern Aufsatzes, welcher einen historischen Ueberblick über alles dasjenige gab, was sich seit der letzten Generalversammlung in dem Schooße der Genossenschaft begeben hatte. Er erwähnte der Absendung einer Deputation an die Rabbinerversammlung nach Frankfurt am Main, hob die Wissenschaftlichkeit und den regen Sinn für Fortschritt dieser Männer hervor, und versicherte, daß die Reformgenossenschaft einen treuen Bundesgenossen an ihnen habe. Nächstdem berichtete er über den Zuwachs von Mitgliedern in dem Resormvereine, und gab 80 einheimische und etwa 250 auswärtige Mitglieder als neu hinzugetreten an. Am Lage der Generalversammlung selbst waren von dem Vorsteher Hellwitz in Soest zahlreiche Beitrittserklärungen aus vier westphälischen Iudengemeinden eingegangen. Die vielfachen Sitzungen und großen Anstrengungen der Bevollmächtigten dankbar erwähnend, hob er besonders die bedeutenden Leistungen des Komponisten Herrn Julius Stern, jetzt in Paris, und des Herrn Prediger Philippson in Magdeburg rühmend hervor, welche, ohne Genossen zu sein, dem Gottesdienst so bereitwillig große Dienste geleistet hatten. Er ging nun zur Berathung der vorliegenden Gegenstände über, deren Inhalt der Genossenschaft schon mehrere Lage vor der Generalversammlung per Zirkular bekannt gemacht worden war, und deren erster die Frage betraf: ob die Genossenschaft die Prinzipien billige, welche dem Gottesdienste an den hohen Festtagen zum Grunde gelegen haben, und ob sie sich mit Einrichtung und Ausführung desselben unverstanden erkläre? Mehrere Mitglieder hatten bereits Amendements zu diesem Anträge angekündkgt, und die Redner wurden nun aufgefordert, ihre Ansichten näher zu entwickeln. Herr Kandidat Schwarz, einer derselben, machte darauf aufmerksam, daß es nöthig sei, die Billigung des Gottesdienstes nur bis dahin zu erkennen zu geben, bis eine Synode die Form des Gottesdienstes definitiv feststellen werde. Der Vorsitzende bemerkte hierauf, daß Alles, was in dieser Beziehung bis jetzt geschehen, nur als provisorisch zu betrachten sei, und eine nochmalige Anführung deshalb überflüssig erscheine. Die Versammlung gab hierauf einstimmig ihre Gutheißung des stattgefundenen Gottesdienstes zu erkennen. Der zweite Antrag lautete dahin: daß die Bevollmächtigten autorisirt werden möchten, einen regelmäßigen Gottesdienst nach denselben Prinzipien möglichst bald in's Leben zu rufen, und daß derselbe allwöchentlich zwei Mal an jedem Sonnabend und Sonntag stattfinden möge. Hierüber eröffnete sich eine lebhafte, belehrende und anregende Diskussion. Herr Kandidat Schwarz schlug vor, den Gottesdienst an beiden Tagen zu genehmigen; der Sonnabendsfeier aber einen Vorzug vor der Sonntagsfeier dadurch zu geben, daß der erstere mehr als ein Ruhetag, der Sonntag als ein Bettag erscheine. Herr Callenbach schlug vor, daß der Sonnabend, welcher als Ruhetag von der Mehrzahl der Genossen doch faktisch bereits abgeschafft sei, es auch bleibe, und daß es daher zweckmäßig erscheine, den einen Lag, welchen unsere bürgerlichen Verhältnisse zu feiern uns gestatten, der Sonntag nämlich, als alleiniger Wochenfeiertag festgestellt und eingeführt' werde. Der Buchhändler Herr Dr. Behr machte auf die Gefahren aufmerksam, welche die Einführung zweier Feiertage in der Woche für das Judenthum haben könne, behauptete, daß eine dergleichen Einrichtung bis jetzt unerhört in der Geschichte der Religionen sei, daß dieser Schritt doch nur eine Verlegung des Sonnabends auf den Sonntag wäre, wenn auch eine andere Form gewählt sek, und rieth dringendst von der Annahme des Antrages ab. Herr Wollheim meinte, er wolle sich nicht erklärenob die Verlegung des Wochenfeiertags auf den Sonntag ihm nicht vielleicht auch zusagen würde; bis nach ergangener Entscheidung der Synode aber solle der Beschluß in suspenso bleiben, demnach nur der Passus des Antrages genehmigt werden, welcher die Einrichtung eines regelmäßigen Gottesdienstes