Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-11-24 · Heft 48 (24.11.1845) · p. Seite 709

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 48 (24.11.1845)
Date
1845-11-24
Page
Seite 709 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225438--07344-3237228
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

709 machen hat, oder neidische Vettern des Bürgermeisters auf die Sache Einfluß üben. Uns sind Fälle bekannt, wo junge jüdische Färber, Lohgerber u. s. w. zum Betriebe des erlernten Gewerbes nicht gelangen können, weil die eigenthümliche Erwerbung eines Hauses ihnen versagt wurde. Und doch hatte das mehrerwähnte Judengesetz vorzüglich die Heranbildung von jüdischen Handwerkern vor Augen! Das Schlimmste ist noch, daß selbst in dem Falle einer solchen,, mit Mühseligkeit erwirkten Konzession, an dieselbe wahrhaft schimpfliche Bedingungen geknüpft werden, ' z. B. daß das Grundstück nur an einen Christen wieder verkauft und im Todesfälle des Konzessionirten nicht auf seine Söhne übergehen dürfe. — Möchten doch die Gemeinden aller unter diesen schimpflichen Bestimmungen leidender Landestheile sich wie ein Mann erheben, um bei der Regierung oder den Ständen Abhilfe dieses drückenden Zustandes zu erbitten. Wir sind überzeugt, daß unsere gerechte und tolerante Regierung diesen Vorstellungen ihr Ohr nicht verschließen wird. B, Frankfurt am Main, 4. Novbr. (Fr. I.) Der hiesige jüdische Reformverein hat in seiner jüngsten Sitzung anerkannt, daß es nun endlich an der Zeit sei, einen Sontags-Gottesdienst für ihre Glaubensgenossen einzuführen. Zu diesem Zweck wurde von demselben ein Ausschuß von fünf Mitgliedern, worunter ein Gemeindevorstands-, ein Gemeindeausschuß- und ein Schulrathsmitglied erwählt. Dieser Ausschuß wird sich zuerst bemühen, einen tauglichen Prediger zu berufen und bei der Gemeinde die Einräumung des Andachts-Saales zu erbitten, welches Letztere zu gewähren, bei dieser Behörde wol keinen Anstand finden dürfte. Aus Kurhefsen, 13. November. (Privatmitth.) Es geschehen in unserm Lande die größten Umtriebe, um den Kandidaten, der in diesen Blättern schon genannt, weil er zur Fahne der krassesten Orthodoxie geschworen, auf den Landrabbinenstuhl zu bringen. Da eine Menge Proteste gegen diesen Mann aus allen Gemeinden an das kurfürstliche Ministerium ergangen sind, so suchte man hier und da auf künstliche Weise Gegenproteste hervorzurufen und z. B. in Wtz. sind dazu Bestechungen mancherlei Art nicht gespart worden.. Preußen. Trier, 7. November. (Privatmitth.) Unsere Frömmler greifen doch zu den absonderlichsten Mitteln, um die Sache des religiösen Fortschrittes als verloren darzustellen. Bald fertigen sie dem lebensvollen Institute der Rabbinerversammlung einen Todtenschein aus, bald entsetzen sie aus eigener Machtvollkommenheit den Rabbiner H. seiner Stelle, obschon in dessen Sprengel wahrscheinlich Niemand nur an die Möglichkeit davon dachte; einen andern ausgezeichneten Rabbiner stempeln sie zum Deutschkatholiken, — und in unserer Gemeinde zünden sie gar eine weithinausflammende Fackel der Zwietracht an, von welcher man hier nur nichts gewahren kann. Wir leben in der Thar im tiefsten Frieden; religiöse Streitigkeiten und Parteiungen giebt es im ganzen Sprengel nicht, auch ist keine Veranlassung dazu vorhanden. Die Verhandlungen der Rabbinerversammlungen erregen hier keinerlei Besorgnisse, da der gesunde Sinn der hiesigen Juden, selbst der orthodoxesten, es sich selber sagt, daß die dort gefaßten Beschlüsse ja doch nur in dem entschiedenen Fortschritte huldigenden Gemeinden Eingang finden können. Ueberall in unserer Gegend, wo nur einige Bildung hingedrungen, ist auch das Bedürfniß nach zeitgemäßen Verbesserungen rege; andrerseits ist man aber auch vollkommen überzeugt, daß unser Dberrabbiner es nicht versuchen wird, seinen Gemeinden gegen ihren Willen Reformen aufzudringen. Nur ein Einzelner hat sich hier mit Heftigkeit gegen die Rabbinerversammlungen ausgesprochen und in unangemessener Weise von unserm Oberrabbiner verlangt, er solle diesmal nicht daran Theil nehmen. Da Letzterer diesen Protest ebensowenig berücksichtigte, als den der siebenundsiebenzig, so ließ jener es nickt an Versuchen fehlen, die Gemüther gegen den Oberrabbiner aufzuregen; diese Bemühungen fanden aber nirgends Anklang und es ist Herrn X. nur gelungen, in unserer über sechszig Familien zählenden Gemeinde dreiundzwanzig Individuen dahin zu bringen, einen Brief zu unterzeichnen, worin Herr Oberrabbiner Kahn förmlich ersucht wird, die Kanzel doch nicht zu mißbrauchen, um darauf seine religiösen Grund? satze auszusprechen. Der Gegenstand, uni den es sich handelte, stand übrigens den Meisten so ferne, daß sie bei ähnlichen äußeren Gründen und Verhält-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.