Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1845)
- Date
- 1845-11-24
- Page
- Seite 708 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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708 treten, wollen vielmehr anerkennen, daß derselbe bei seiner Wahlpredigt — mehr noch durch sein Rednertalent als durch den behandelten Gegenstand — über seine Konkurrenten so entschieden hervorragte, daß von da an das Ergebniß der definitiven Wahl kaum noch zweifelhaft sein konnte. Freusdorff, welcher eben in der Predigt am Schwächsten gewesen war, trat völlig in den Hintergrund und für Schott stimmten sechszehn zum Lheil bedeutendere Landgemeinden nur aus dem Grunde, weil sie fürchteten, daß Meyer wegen seiner Jugend der Regierung nicht imponiren und eben so wenig sich der Fesseln würde entschlagen können, welche Familien-Rücksichten in Hannover ihm auferlegten — Rücksichten die einem gemäßigten Fortschritte in Schule und Kultus hemmend in den Weg treten müßten. Wir hören indeß mit. wahrer Befriedigung, daß unser junger Rabbiner große Kenntnisse mit Energie und Geistesklarheit verbindet, und ist dies der Fall, dann wünschen wir uns Glück zu seiner Wahl. Es bedürfte dann nur seines Einschreitens, häufig auch nur der Ermunterung von seiner Seite, um überall in seinen Gemeinden wahres religiöses Leben zu wecken, denn wie herzerwärmend bereits der Geist der Zeit in dieser Beziehung gewirkt hat, davon zeugt das schöne Streben so vieler kleinen Gemeinden, welche trotz dem, daß der vorige, persönlich hochgeachtete Rabbiner den Neuerungen nicht hold war, mit schwachen Mitteln einen geregelten Gottesdienst nebst Chorgesang einzuführen und mit verhältnißmäßig bedeutenden Opfern zu unterhalten wußten — davon zeugen ferner verschiedene kostspielige Synagogenbauten, welche kleine Gemeinden in den letzten Jahren bewerkstelligt haben. Die Piutim zu reduziren und sonst noch lästige, zum Lheil unjüdische Gebetstücke aus dem Gottesdienste zu entfernen, durften sie freilich bisher nicht wagen,findest, hoffen wir auch darin von unserm jungen, rüstigen Rabbiner das Bessere. Vom Standpunkte eines religiösen Lebens und warmer, werkthätiger Begeisterung für das Judenthum, wie wir ihn inne haben, halten wir uns zu der Aeußerung dieser Wünsche um so mehr berechtigt. — Was unsere politischen Zustände betrifft, so lassen dieselben zwar noch das Meiste zu .wünschen übrig; indeß wer da weiß, wie langsam und schwerfällig in diesem Lande überhaupt jede Verbesserung von Statten geht, der wird den Stillstand nach einem erst vor drei Jahren emanirten, wenn auch nur provisorischen Judengesetze eben nicht auffallend finden. Das Beste bei der Sache ist, daß unsere Behörden, vorzüglich die höheren, toleranter sind als die Gesetze und überall, wo der Buchstabe verschiedene Deutung zuläßt, im Sinne der Humanität entscheiden. Da überdies bei den meisten Beschränkungen dem Könige die Statuirung von Ausnahmen zusteht, so haben wir jetzt recht viele solcher Ausnahmen aufzuweisen. Ist es auch für den Juden schmerzlich, in so vielen Fällen, wo der Christ frei seinen Weg geht, erst suppliziren zu müssen, so hat er dagegen die Genugthuung, immer, wo die Billigkeit für ihn spricht, seine Wünsche durchsetzen zu können, und die Gebühren für solche Konzessionen, sonst fast unerschwinglich, sind jetzt höchst unbedeutend. In gewerblichen Sachen zumal findet man in der Regel ein geneigtes. Ohr bei unserm Könige, welcher, für gewerbliche Freiheit überhaupt gestimmt, und selbstständig, wie in allen seinen Regierungshandlungen, in dieser Hinsicht sehr oft, gegen die Meinung aller Regierungs- Instanzen, für den Juden entscheidet. Anders freilich steht es mit rein politischen Dingen. Leider ist eben hier, vermöge einer eisernen Konsequenz in politischen Grundsätzen, der Widerstand in der höchsten Region zu suchen. Und bliebe es bei der Beschränkung in politischen Rechten allein, so würden wir uns einstweilen dabei beruhigen, aber man bringt leider die Erwerbung von Grundbesitz damit in Zusammenhang und greift dadurch empfindlich ein in das materielle Wohl der jüdischen Unterthanen. Als vor drei Jahren, bei Berathung des neuen Judengesetzes, die Kammern sich über das Maaß des den Juden frei zu gebenden Grundbesitzes nicht einigen konnten, ließ die Regierung zuletzt den ganzen deßfallsigen Paragraphen des Gesetzentwurfes fallen und substituirte die Bestimmung, daß es damit „bis auf Weiteres" beim Alten bleiben solle. Die Stände ließen sich das gefallen, und darnach hüben in einigen, früher preußischen, Landestheilen die Juden das Recht freien Grundbesitzes, während sie in anderen, z. B. der. Provinz Lüneburg, auch nicht eine Ruthe Landes, nicht das kleinste Häuschen ohne königliche Genehmigung akquiriren können. Hier kann dem Juden nur die Gerechtigkeitsliebe der unteren Behörden — und auch da nicht immer —helfen, aber wehe! wenn ein judenfeindlicher Bürgermeister den Bericht zu