Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 47 (17.11.1845)
- Date
- 1845-11-17
- Page
- Seite 701 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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701 Daß aber Nachmanides auch Daniel als Beförderer der onö miw angiebt, ist aus folgender talmudkscher Stelle herzuleiten, es heißt nämlich Daniel Kap. 1, V. 8: n22 bNam Nb im . mb bo> bNWi vtt)ii rntaa *]b7:l m und der Talmud T. Eboda Sara 36, a giebt die Erklärung dahin, daß unter ■pmi *pntt)72 sowol Wein als Del zu verstehen sei, und daß solches Benehmen von Sekten Daniel's nicht als ■ eine ‘ Enthaltsamkeit für die Person Daniel's allein gegolten hat, sondern Nlil bNIU)"1 bsb, nämlich „als eine Anordnung für die gefammte Iudenschaft" anzusehen ist. Daß aber der Talmud ibid. sich ausdrückt btt) pitt) IW bNWi DiD3>, während des Verbots des Weines . dort keine Erwähnung geschieht, ist meines Erachtens aus folgendem Grunde zu verstehen, weil das Interdikt gegen den Wein noch ältern Ursprunges sei als von Daniel; es rührt nämlich noch von 212m her, wahrend das Verbot des Oeles nur von Daniel ausging, und so findet die Tradition im wba l"i ipi2, welche hem Pinchas die iiiw von 22^ viv zuschreibt, sich durch den Talmud bekräftigt. Was der Talmud am angeführten Orte hinzufügt 117^ bbni ''Niott) iimbm iw>n iw bNWi 1112)2, nämlich Daniel hat den Genuß des Oeles nur in der Stadt verboten, die Schulen von Schamai und Hilel haben dieses Verbot auch auf das Land ausgedehnt, wo kein eheliches Bündniß mit einem Nichtjuden zu befürchten sei, ist nur von Daniel abwärts so anzunehmen, hingegen von Pinchas bis Daniel müssen wir die Meinung des Nachmanides als die Wahrheit annehmen, daß, wenn zwar solches Verbot von Pinchas gesetzlich begründet, jedoch im praktischen Leben nicht beachtet worden ist, daher von Daniel erst erneuert werden mußte, und durch die Schulen Schamai und Hilel noch'weiter ausgedehnt, und auf diese Weise sind alle diese scheinbaren .Widersprüche zu heben, und die Meinung des Talmuds mit der Erklärung Nachmanides zu vereinbaren. Nun bleibt uns noch übrig, den Endsatz der angeführten Stelle des &11 ^2 zu erklären : ülN. inttl Nb örpbai v21 p n"2 iri'my btt) D2i*>72 als waren wir kraft dieses Erlasses angewiesen, das von den Füßen eines Nichtjuden verschlammte Wasser zu trinken? Mein Sohn Chaim Chajes glaubte diesen Satz so zu verstehen, daß durch Pinchas nur der Genuß des mit den Händen berührten Weines untersagt werde, hingegen der mit den Füßen getretene Wein gehört nicht zu dieser Kategorie; wirklich heißt es auch T. Abode Sara 56, d '7212) Nb ball f. auch Iora Dea Kap. 129, daß solcher Wein nur zum Trinken, keineswegs aber zum Handel verboten ist. Allein wenn auch diese Muthmaßung meines Sohnes richtig zu sein scheint, so ist doch diese Stelle dort aus Ezechel Kap. 34, V. 19 hergelcitet, und daher diesem Sinne keineswegs entsprechend. Ich glaube aber hier eine Entschuldigung gegen unsere Widersacher, die uns einer Intoleranz zeihen, weil wir. den Wein eines Nicht;uden nicht genießen dürfen, heranzubringen. Jeder Sachkenner weiß es zur Genüge, daß solches Verbot keineswegs aus Verachtung gegen Andersdenkende entstanden ist, sondern als Vorsichtsmaßregel, damit einem nähern Familienvechältniß und ehelichen Bündniß vorgebeugt werde, wie die Geschichte der Midianiter als Beispiel dienen konnte; sonst ist es selbst den Juden gestattet, das Wasser der gewaschenen Füße eines Nichtjuden zu trinken, und wird solches nicht für unrein gehalten. Dieser Sinn scheint auch unserm vorliegenden Satze zu Grunde zu liegen, daß als Pinchas durch die Verführungsweise der Midianitinnen fich veranlaßt gesehen hat, den fcnrtf btt) ‘pvju verbieten, so geschah solches nur, um einer etwaigen.Religionsverletzung zuvorzukommen, aber nicht aus der Ursache, weil die sonstigen Völker für unrein gehalten werden, da ausdrücklich dieses Interdikt mit dem Beisatze erlassen wurde, daß das Waschwasser ihrer Füße gestattet sei. Daß Rezensent dem Buche wbN l"l ipl2 keine ■ große Autorität zutraut, darüber kann ich mich trösten, da, wie oben zitirt, dieses Werk sowol Tosphet als Nachmanides zur ungetrübten Quelle dient; selbst Maimonides, der in seinem Moreh 2. Buch, Kap. 27 sich gegen dieses Werk einige freimüthig'e Aeußerungen erlaubte, hat dessen ohngeachtet im Moreh Pom. 1, Cap. 66 und Tom. 2, Cap. 30 nicht unterlassen, aus diesem Buche zu zitiren und solche Stellen zugleich zu erläutern. In meinem 2'n 1N111 mil habe ich nachgewiesen, daß viele Gebräuche von Heutigen Juden und auch viele, die im Kodex Schulchan Aruch ausgenommen sind, keine sonstige Quelle aufzuweisen, haben als diese iwbN “ii ■’piD, und dessen Autorität wurde so geachtet, daß seine Worte zur genauesten Dacnachachtung von der gesammten Iudenschaft angenommen worden sind. So ist 12112 ns^pn bibN 12)11 von Nil ,?pi2 entnommen, s. Tuc Orach Chaim Kap. 581. Daß man während der Befchneidung ein WbN btt5 N22 bereitet, rührt ebenfalls von dort her, f. Tur Iora Dea Kap. 265. zu Ende. Der ganze nbi2ii iiv an ratt) ito-an»/ wenn Jemand kei- 47-»