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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-11-17 · Heft 47 (17.11.1845) · p. Seite 699

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 47 (17.11.1845)
Date
1845-11-17
Page
Seite 699 (sequence 7)
Language
German
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609 über einen christlichen Kinderräuber das bestrafende Urtheil bekannt gemacht wird.- Die Untersuchung des Weinreisenden Wernek in Dettingen, endigte mit dem Resultate, daß dieser Kinderraub nach der Aussage eines Gastwirths jener Gegend für eine in der Trunkenheit geschehene Handlung erklärt wurde. Wernek wurde zu allen Untersuchungskosten verurtheilt und hat noch eine längere Zeit als Arrestant im Gefängnisse zu sitzen. Die Ständeversammlung ist nun vor derThüre; daß die jüdischen Verhältnisse zur Sprache kommen, ist ganz gewiß. Wolle der Allmächtige die Aussprüche dieser hohen Versammlung nach den Hoffnungen von 60,000 beengten Unterthanen leiten. Die Regierungen haben den Bitte stellenden Juden bereits die Erlaubniß gegeben, ihre Petitionen dem Landtage vorzulegen. Die Landgemeinden von Mittelfranken, besonders vom Altmühlthale, haben sich verbunden, um gemeinsam ihre Bitten dem hohen Landtage zur Besprechung anheim zu stellen. Die Stadt Fürth petitionirt besonders. Auch das jüdische Unterfranken ist wach, und zeigt besonders durch die Verwendung des Herrn Baron von Hirsch von Würzburg aufopfernde Thätigkeit, um in die Rechte der Menschenwürde eingesetzt zu werden. Die Israeliten des Kreises Schwaben und Neuburg hielten zu diesem Zwecke eine Versammlung zu Augsburg. Die Beschlüsse der Rabbinerversammlung erregten hier große Theilnahme; denn in gerechtem Willen sehen auch wir den gemäßigten Reformen entgegen, die uns mit der Zeit versöhnen sollen. Schmerzlich sind uns alle Zerwürfnisse und Disharmonien, wodurch so oft die gelungensten Verbesserungen auf einmal wieder vernichtet werden. Ein lediger Mensch aus Burgkundstadt hat für seinen Geburtsort eine Stiftung gegründet, aus deren Mitteln eine Orgel , für die Synagoge dortselbst angeschafft werden soll. Luxemburg, im Nov. DenAreb. isr. de Fr. wird von^hier aus geschrieben, daß jüngst eine Mad. L. einen Sohn geboren, den beschneiden zu lassen Vater und Mutter gemeinschaftlich verweigerten. Das israelitische Konsistorium und der Oberrabbiner erließen eine Aufforderung an sie, zu erklären, ob dies die Folge einer Abschwörung sei? Der Vater erklärte: daß er es für eine heilige Pflicht erkenne, seinen Sohn in der Religion seiner Väter zu erziehen, daß er selbst stets ein Glied der ehrwürdigen jüdischen Religion bleiben werde, und durch die Unterlassung der Beschneidung eine Trennung vom Judenthume nicht beabsichtige. Der Oberrabbiner erklärte hierauf, daß er mit dieser Erklärung zufrieden sei, und dem Kinde statt der Beschneidung seinen Segen ertheilen wolle. Die Arch/ isr. de Fr. machen hierzu folgende Bemerkung: „Die Beschneidung ist stets als zum Judenthume gehörig angesehen worden; der Oberrabbiner hat nichts desto weniger bei dieser Gelegenheit eine sehr kluge Toleranz in der Zeit, in welcher wir leben, geübt. Man muß nicht, wie einige, oft sehr unwissende Fanatiker verlangen, diejenigen zurückstoßen, welche diese oder jene Zeremonie verweigern: dies heißt nur, den Missionären in die Hände arbeiten. Lassen wir einen Jeden nach seinem Gewissen handeln, so lange er das der Anderen nicht stört, und betrachten wir als Israeliten Jeden, der sich dafür erklärt." Sondershausen, im Novbr. (Privatmitth.) Der israelitische Prediger Heidenheim, der. seit 12 Jahren als Lehrer und Prediger in hiesiger Gemeinde wirkt, hat nach überstandener Prüfung vom Dberrabbiner Blaschke in Schönlanke die Rabbinerwürde empfangen, und sie von den Rabb. Assess. Oetinger und Sachs bestätigt erhalten. Hierauf wurde er von der Gemeinde einstimmig zum Rabbiner gewählt, und hat bereits die landesherrliche Bestätigung erhalten. Da er auch Lehrer an der fürstlichen Realschule ist, so wurde er zu gleicher Zeit vom Fürsten mit dem Prädikate und den Vorrechten eines Ko llaborators beehrt, worüber ein sehr belobendes Dekret vom Fürsten vollzogen ward. In einer Audienz, die er dem Rabbiner Heidenheim hierbei ertheilte, sprach sich derselbe so huldvoll aus,< daß wir berechtigt sind, den schönsten Hoffnungen Raum zu gestatten. Dem nächsten Landtage soll, so viel wir erfahren, ein Gesetz vorgelegt werden, das unsere Erwartungen gewißlich nicht täuschen wird. Schwerin, 10. November. (Privatmitth.) Auf dem nächsten mecklenburg-schwerin'fchen Landtage soll unsere Emanzipationsangelegenheil zur Sprache kommen.

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