Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1845)
- Date
- 1845-11-03
- Page
- Seite 678 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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678 hebräischen Weisheitssprüchcn besteht und unser einfach erhabenes Gebet: das Vater unser, seinem Hauptinhalte nach ein althebraisches Gebet ist!" Der Vorwurf des Nachdruckes im Munde eines Oesterreichers klingt etwas seltsam; der Verfasser würde, wenn er besser mit dem jüdischen Familienleben vertrauet gewesen ckäre, weit glänzendere und hervorstechendere Vorzüge als erwähnte aufgezahlt haben. Ueber die erste Ansiedelung der Juden in Oesterreich spricht sich der Verfasser, dem wir nun schrittweise Nachfolgen, Seite 10, dahin aus: „In Oesterreich und folglich unstceitbar auch in Wien, halten sich schon unter Kaiser Karl dem Großen und den folgenden karolingischen Herrschern handeltreibende Juden angesiedelt. In seinen Handelssatzungen verbot dieser Kaiser den Juden Kirchensachen, mit dem selbst die hohe Geistlichkeit zu schachern pflegte, anzukaufen. (Negolialores Judaei, nec non et alii glorianlur, quod quidquid eis plaeeat possint ab illis [cuslodibus] emere. Capilul. an. 806.) „Ebenso wird in der Zoll-, Schiffahrts- und Stapelordnung Ludwig's des Kindes vom Jahre 906 bestimmt, daß die jüdischen Kaufleute, welche auf die Messen nach Mähren ziehen, den vollen Zoll von Maaren und Leibeignen zu geben haben." Durch die goldne Bulle Friedrich's vom Jahre 1156 erhielten die Herzoge Oesterreichs das Recht, in allen ihren Staaten Juden zu halten, ein Recht, welches zu jenen Zeiten unter die wichtigsten Privilegien gehörte und erst unter Karl V. ein allgemeines Befugnkß der Fürsten wurde. Die Rechtsverhältnisse waren nun, wie wir sehen, wie die der übrigen Juden Deutschlands, d. h. sie waren kaiserliche Kammerknechte. Schon im Jahre 1204 hatten die Juden eine Schule zu Wien und in der Gegend vom Kienmackt gegen den Salzgries hinab einige Hauser und Bauplatze, die ersten Anlagen zur nachherigen Judenstadt im Innern der Stadt selbst. Die Judenstadt in Wien muß damals schon recht ansehnlich gewesen sein, deren Rabbiner R. Jizchak aus Wien, Verfasser des oft zitirten Or Serua, den die Bibliographen etwas zu spät setzen, genoß frühe schon einen allgemeinen Ruf und hatte die ausgezeichnetsten Talmudisten zu Schülern, wie R. Melr Halewi (yide Schein Hagedolim.) In dem Rechtsgutachten des R. Salomo Adereth (afhun m'to) findet sich ein Rechtsfall aus Wien, welcher die damaligen sittlichen Verhältnisse höchst grell charakterisict, zugleich aber auch merkwürdig ist, wie lebhaft die Korrespondenz unter den Rabbinen unterhalten wurde, und ein etwas ungewöhnlicher Prozeß mußte die ganze Strecke von Wien nach Barcelona in Spanien machen, um die Meinung des zelebrirtesten Rabbiners rn Europa zu vernehmen, trotzdem viele Rabbiner Oesterreichs, wie aus dem Schreiben zu ersehen ihr Votum bereits abgegeben haben ("vitle Lr^"i m'b' Vt w s'i'n p tr*»n w mn Va awpn yvit tin). Aus dem Freiheitsbciefe, welchen derselbe Fürst (Kaiser Friedrich II.) der von ihm zur freien Reichsstadt erhobenen Stadt Wien im April 1237 ertheilte, ist zu ersehen, daß damals in Wien nicht nur viele Juden wohnten, sondern auch, daß sie so sehr in Ansehn standen, daß der Kaiser befürchtete, sie möchten sogar zu Präfekturen kommen und die Christen unterdrücken; er erklärte sie daher zu allen öffentlichen Aemtern unfähig. Auffallend begünstigt wurden sie von Friedrich dem Streitbaren, welcher einige Jahre darauf, 1244 ein neues Judengesetz gab, worin er sich volle kaiserliche Machtvollkommenheit über die Juden beilegte und die Judenordnung von Kaiser Friedrich II. sehr ergänzte, Es wurde ihnen unter Anderm auch oas Recht eingeräumt, sich von allen Beschuldigungen durch den Eid reinigen zu können; der Schwur auf den Talmud oder die Tora sollten sie auch nur vor dem landesfürstlichen Richterstuhle zu leisten schuldig sein. Doch bald darauf, im Jahre 1267, trat eine traurige Umgestaltung ein, denn die Kirchenversammlung in Wien, wobei ein päpstlicher Legat, Kardinal Guido, den Vorsitz hatte, erließ in Betreff der Juden die peinlichsten Verfügungen. So z. B. sollten sie zur Unterscheidung von den Christen einen gehörnten Hut tragen; auch wurde ihnen untersagt, bei den Christen die Arzneikunst zu treiben u. dgl. — Rudolph von Habsburg ertheilte ihnen aber bald darauf eine sehr günstige Ordnung und bestimmte, daß nicht einmal der Stadtrichter, sondern der König über sie zu richten habe. Unter Albrecht II., im Jahre 1338, und auf dessen Anrathen legten die Juden einen Revers ein und bestimmten-selbst die gesetzlichen Zinsen, wie es in der Urkunde heißt: „Darum geben sie hierfür zu leihen ein Pfund wiener Pfenning und 3 Pfenning und 60 Pfenning und wieder einen um 30 Pfenning um einen Helbing für die Woche, den Reichen wie den Armen." — Das Jahr 1349 war ein Unglücksjahr und eine schreckliche Katastrophe für die Juden im Allgemeinen, sowie für die Juden in Wien und Oesterreich. Die schreckliche Pest, die damals in Europa wüthete, gab