Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1845)
- Date
- 1845-10-27
- Page
- Seite 661 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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661 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Dresden, 15. Oktober. (Privatmitth.) Sie hatten die.in mehreren Zeitungen verbreitete, irrige Nachricht von dem Ableben des sächsischen Landtagsabgeordneten Dr. v. Maier auch in Ihr Blatt ausgenommen, allein dieser echte deutsche Biedermann lebt noch; er ist zwar in leidendem Zustande, aber man hofft, daß er imIanuar wieder den ständischen Sitzungen beiwohnen werde, wo sodann auch die jüdische Angelegenheit zur Sprache kommen dürfte. — —. Ihr Blatt enthielt ohnlängst eine Parallele zwischen den Positionen für den israelischen Kultus im französischen und sächsischen Staatsbudget. Man muß hierbei bemerken, daß nicht blos die Aussetzung der genannten Summe von Wichtigkeit ist, sondern vielmehr das Interesse, welches dadurch die Staatsbehörden überhaupt dem israelit. Kultus bezeugen, ihn als einen im Staatsleben völlig berechtigten Kultus anzuerkennen. Dies lehrt unter Anderm folgende Thatsache. Im vorigen Jahrhundert Machte ein hiesiger Israelit eine nicht unbedeutende Stiftung zu Gunsten einer von ihm errichteten Privatsynagoge m seiner Behausung, womit er einige Bestimmungen für sein und seiner Ehegattin Seelenheil verband. Die Stiftung war lange Zeit in Wirksamkeit, als aber im Jahre 1837 — in Folge der Errichtung des neuen gemeinschaftlichen Bethauses — die Privatsynagogen landesgesetzlich aufgehoben wurden, trugen mehrere Deszendenten des Stifters aus Einziehung der Stiftung an, weil, wie sie Vorgaben, der Stifter gar nicht dazu berechtigt gewesen sei, indem nach der frühem Judenordnung ein jüdischer Kultus in Sachsen gar nicht gestattet war, mithin die Stiftung zeither gesetzwidrig existirt habe und aufzuheben sei. Der Vorstand der israel. Gemeinde allhier widersprach nun zwar einem solchen Ansinnen, bezog sich auf §.60 der Landesverfassung, wonach alle religiösen Stiftungen unter dem Schutze des Staats stehen und unangreifbar sind; allein dagegen wurde (mandenke!) von Juden eingewendet, daß jener Paragraph auf jüdische Stiftungen nicht auszudehnen sei! — Jetzt ist auf den Grund zweier von den höheren Gerichtshöfen eingeholten Erkenntnisse die Entscheidung des hohen Kultusministerii dahin erfolgt, daß alle gegen die Gültigkeit der Stiftung gemachten Einreden nichtig seien, dagegen die mehrerwähnte Stiftung in Gemäßheit des angeführten §. 60 der Verfassung für den israelitischen Kultus zu Dresden immerwährend erhalten werden müsse und, da Privatsynagogen nicht mehr allhier bestehen, der größer» Gemeindesynagoge zu überweisen sei. — —. Unsere gottesdienstlichen Uebungen in dem hiesigen, schönen Bethause werden mit der gleich anfänglich eingeführten, musterhaften Ordnung fortwährend abgehalten. Die in neuester Zeit an vielen Orten aufgetauchten Reformbestrebungen liegen dem größten Theile unsrer Gemeinde um so ferner, als man hier überhaupt Extremen — nach der einen oder andern Seite hin — weniger begegnet,^ daher das Bedürfnis zu radikalen Abänderungen hier durchaus nicht stattsindet. Unter Anleitung des. Oberrabbiners Dr. Frankel wurden von jeher still und geräuschlos solche Verbesserungen im Kultus eingeführt, von deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit die ganze Gemeinde sich alsobald überzeugte. Diese Thatigkeit, Unpassendes abzuschaffen und mit Zweckmäßigerm zu ersetzen, ist durchaus nicht als abgeschlossen zu betrachten und wird — ohne viel Aufhebens davon zu machen — in freundlicher Übereinstimmung zwischen dem Oberrabbiner, dem Vorstande und der Gemeinde vielmehr stets fortgesetzt. So verschwand am jüngsten Versöhnungsabende das und bw wogegen der Gottesdienst auf sehr erhebende Weise mit begann, worauf nbv und nbv3i folgte. — Zchenhaufen, 13. Oktober. (Privatmitth.) Nach einem neuerlich erschienenen Ministerialerlasse können von nun an die Juden des baier'schen Königreichs als Wähler zu den Wahlen für die.Ständekammer zugelaffen werden. Aus Baden, 6. Oktober. (Privatmitth.) Von einem Vereine der namhaftesten Israeliten Badens, worunter selbst die beiden Mitglieder des Oberrath's, Obergerichtsadvokat Ettlinger und praktischer Arzt Dr. Hochstatter, Banquier Adolph Zimmern in Heidelberg rc., welche bereits im August d. I. eine Zusammenkunft in Heidelberg zu diesem Zwecke hatten, sind nunmehr an alle Synagogen-